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Arbeitnehmerveranlagung – Lohnsteuerausgleich – Steuerausgleich – Holen Sie sich ihr Geld vom Finanzamt zurück – Teil 1

Jedes Jahr verschenken viele österreichische Steuerzahler bares Geld, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen und sich die zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht rechtzeitig vom Finanzamt zurückholen.

Sofern es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung handelt, kann man dabei nur gewinnen. Im Falle eines negativen Einkommenssteuerbescheides kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen. Ein Musterbrief für eine Berufung wird von der Arbeiterkammer zum Download angeboten.

In speziellen Fällen muss eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden. Ob Sie davon betroffen sind oder nicht, entnehmen sie am besten dem Steuerbuch für das zu veranlagende Jahr, welches online unter den Publikationen des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zu finden ist.

Für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung, stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung:
– Lohnsteuerausgleich via Formular L1 auf Papier
– Lohnsteuerausgleich mittels Computer und Internet via FinanzOnline

Einen Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) können Sie sich von Ihrem Wohnsitzfinanzamt holen oder zum Ausdrucken aus dem Internet hier herunterladen.

Formular-L1-Arbeitnehmerveranlagung-1

Bevorzugen Sie es, den jährlichen Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung online durchzuführen, müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten oder einer Bürgerkarte auf der Seite https://finanzonline.bmf.gv.at/ anmelden. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten angefordert haben, können Sie dies ebenfalls unkomliziert bei FinanzOnline erledigen. Mittels RSA-Brief bekommt man im Regelfall innerhalb weniger Tage die Zugangscodes mit der Post.

Wir empfehlen Ihnen, die Arbeitnehmerveranlagung Online durchzuführen. Erfahrungsgemäß werden Anträge, die online eingereicht wurden, schneller bearbeitet, als jene, die via Papierformular am Finanzamt persönlich abgegeben wurden. Für Sie bedeutet dies, dass Sie im Falle einer Steuergutschrift – und davon wollen wir einmal ausgehen – das Geld wieder schneller auf Ihrem Konto zur Verfügung haben. Ausserdem haben Sie bei der Online-Variante FinanzOnline die Möglichkeit, über die Funktion “Steuerberechnung” Ihre Steuern und Abgaben völlig anonym berechnen lassen.

In einem weiteren Bericht werden wir Ihnen einige der wichtigsten Absetzmöglichkeiten aufzeigen.

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