Arbeitnehmerveranlagung

Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung 2011 jetzt durchführen

Sie haben nichts zum Verschenken?

Dann schenken Sie dem Finanzminister nicht ihr Geld. Leider verschenken viele Leute in Österreich Jahr für Jahr Geld an das Finanzamt. Obwohl es so einfach wäre, sich Geld vom Finanzamt zurück zu holen. Dafür muss man nur den Lohnsteuerausgleich – bzw. wie es jetzt heißt: die Arbeitnehmerveranlagung – machen.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann man nicht nur für das letzte Jahr machen. Man kann zuviel bezahlte Steuern über die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre im Nachhinein vom Finanzamt zurück holen. Somit kann man sich bares Geld zurück holen.

Egal wie und was: Es lohnt sich fast immer, dass man den Lohnsteuerausgleich macht. Es sollte dann immer eine Rückzahlung vom Finanzamt an den Arbeitnehmer erfolgen. Sollte einmal das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides nicht so gefallen und negativ ausfallen, so hat man innerhalb eines Monates die Möglichkeit mittels Berufung den Antrag zurück zu ziehen.

Am einfachsten ist es, wenn man den Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung Online auf Finanzonline.at durchführt. Will man es nicht Online machen, so hat man auch die Möglichkeit, dass man entsprechende Formulare ausfüllt. Diese kann man wiederum Online downloaden oder sich vom Finanzamt holen. Online auf Finanzonline.at kann man die Arbeitnehmerveranlagung 2011 ab 10. Jänner 2012 durchführen, bzw. die notwendigen Daten Online eingeben. Natürlich ist es am einfachsten, wenn man den Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung Online auf “Finanz Online” eingibt. Das geht am schnellsten, spart somit Zeit und man muss sich nicht mit den Papierformularen und etwaigen Kopien herumschlagen.

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, was man alles bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann. Da gibt es die verschiedensten Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale und vieles mehr.
Jahr für Jahr gibt es dabei Änderungen. Damit man da den Überblick nicht verliert, ist es sinnvoll, wenn man das aktuelle Steuerbuch zur Hand nimmt und darin die aktuellen Tipps und Tricks für die Arbeitnehmerveranlagung heraus liest.

Für die Arbeitnehmerveranlagung 2011 gibt es das neue Steuerhandbuch 2012. Das Steuerbuch 2012 findet man natürlich Online als PDF-File.

 

 

 


Der Artikel hat dir gefallen? Dann abonniere doch unseren Newsletter.


 


Pendlerpauschale 2012 – die Beträge für die Pendlerpauschale 2012

Die meisten Leute, die zur Arbeit fahren, müssen die Wegstrecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte entweder mit dem eigenen Auto oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurück legen. Ab einer bestimmten Strecke, die zurückgelegt werden muss, kann man die Pendlerpauschale geltend machen. Mit der Pendlerpauschale sollen die Kosten, die bei der Anreise und Abreise zum Arbeitsplatz entstehen, gemildert werden. Sozusagen ein Zuschuss für das Pendeln zum Arbeitsplatz. Für die Pendlerpauschale müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Die Pendlerpauschale 2012 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

Man unterschiedet zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale.

Kleine Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, die eine Strecke von mehr als 20 Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und auch zumutbar ist.

Große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitsplatz mehr als 2 Kilometer vom Wohnsitz entfernt ist. Dabei ist aber die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich und auch nicht zumutbar.

Kleine Pendlerpauschale 2011

  • Ab 20 Kilometer:             58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2011

  • Ab 2 Kilometer:                31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer:             123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             306,- Euro / Monat

Zuletzt wurde die Pendlerpauschale 2011 erhöht. Das heißt, zum 1. Jänner 2011 wurde die Pendlerpauschale erhöht. Die Pendlerpauschale 2012 wird nicht erhöht. Das heißt, es wird die Pendlerpauschale 2011 dieselben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 aufweisen.

Kleine Pendlerpauschale 2012

  • Ab 20 Kilometer:             58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2012

  • Ab 2 Kilometer:                31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer:             123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             306,- Euro / Monat

 

 


Der Artikel hat dir gefallen? Dann abonniere doch unseren Newsletter.


 


Steuern sparen 2011 – zum Beispiel mit der Arbeitnehmerveranlagung

2011 – dieses Jahr dauert nicht mehr lange. 2,5 Monate noch und das Jahr ist vorüber. Da macht es Sinn, dass man sich überlegt, wie kann ich noch etwas Steuern einsparen!

Das Thema Steuern sparen ist für jeden interessant. Viele hilfreiche Informationen dazu findet man im Internet. Speziell auf der Homepage der Arbeiterkammer findet man viele nützliche und damit auch steuersparende Informationen. Natürlich auch über die Arbeitnehmerveranlagung.

Eine Arbeitnehmerveranlagung sollte jeder Angestellte und Arbeiter durchführen. In den meisten Fällen bekommt man – sofern richtig durchgeführt – vom Finanzamt etwas von seinen bereits bezahlten Steuern zurück. Wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, aber Sozialversicherungsbeiträge eingezogen wurde, wenn Alleinverdienerabsetzbeträge oder Alleinerzieherabsetzbeträge nicht berücksichtigt wurden, so ist es auf jeden Fall lohnend. So können Sie auch noch 2011 Steuern sparen.

Jedoch gilt es zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmerveranlagung 2011 erst dann im Jänner/Februar 2012 durchgeführt werden kann. Jetzt ist der Zeitpunkt ideal für die Arbeitnehmerveranlagung 2010, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Sonderausgaben, Beiträge für freiwillige Rentenversicherungen, Kranken- und Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung, Sanierung und vieles mehr. Damit kann man Steuern sparen.

Viele weitere nützliche Informationen, wie Steuern gespart werden können, findet man auf der Webseite der Arbeiterkammer.

Unser Tipp: die Arbeitnehmerveranlagung immer durchführen. Dies kann man für die letzten 5 Jahre machen. Nur so kann man sich Geld vom Finanzminister zurück holen und damit Steuern sparen.


Der Artikel hat dir gefallen? Dann abonniere doch unseren Newsletter.


 


Pendlerpauschale 2011 – Die Pendlerpauschale 2011 wird gegenüber 2010 erhöht

Die Pendlerpauschale 2011 wird erhöht.

Zuletzt ist die Pendlerpauschale 2009 gestiegen. Grund dafür war, dass die Benzin- und Dieselpreise stark angestiegen waren. 2010 blieb die Pendlerpauschale unverändert.

Die Pendlerpauschale ist für all jene Arbeitnehmer gedacht, die eine längere Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort haben. Oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht zumutbar.

Es wird zwischen “Kleine Pendlerpauschale” und “Große Pendlerpauschale” unterschieden.

Die kleine Pendlerpauschale 2010 sieht wie folgt aus:

  • ab 20 km: monatlich 52,50 Euro
  • ab 40 km: monatlich 103,50 Euro
  • ab 60 km: monatlich 154,75 Euro

Die große Pendlerpauschale 2010 sieht wie folgt aus:

  • ab 2 km: monatlich 28,50 Euro
  • ab 20 km: monatlich 113,- Euro
  • ab 40 km: monatlich 196,75 Euro
  • ab 60 km: monatlich 281,- Euro

 

Nun hat die Regierung beschlossen, dass die Pendlerpauschale ab 2011 um rund 10 % erhöht wird. Dies soll ein kleiner Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer (MÖSt) sein.

Die kleine Pendlerpauschale 2011 sieht wie folgt aus:

  • ab 20 km: monatlich 58,- Euro
  • ab 40 km: monatlich 113,- Euro
  • ab 60 km: monatlich 168,- Euro

Die große Pendlerpauschale 2011 sieht wie folgt aus:

  • ab 2 km: monatlich 31,- Euro
  • ab 20 km: monatlich 123,- Euro
  • ab 40 km: monatlich 214,- Euro
  • ab 60 km: monatlich 306,- Euro


Der Artikel hat dir gefallen? Dann abonniere doch unseren Newsletter.


 


Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2009

Das Jahr 2009 ist vorüber, es ist an der Zeit, sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2009 Gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert, die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen.

Um die Arbeitnehmerveranlagung 2009 durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels den Formularen L1, L1k und L1i
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 mittels den Formularen L1, L1k und L1i

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich die dafür notwendigen Formulare L1, L1k und L1i direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Nachdem die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie bei den Formularen L1 erfassen und speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2010, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.


Der Artikel hat dir gefallen? Dann abonniere doch unseren Newsletter.


 


Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Warum man schon jetzt daran denken sollte?

Die Arbeitnehmerveranlagung ist für unselbstständig Erwerbstätige die einzige Möglichkeit, die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück zu bekommen.

Leider verschenken aber gerade hierbei viele Österreicherinnen und Österreicher jedes Jahr viel Geld an den Staat, weil sie sich schlicht und einfach nicht die Mühe machen, die notwendigen Belege zu sammeln und das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen, was man seit einigen Jahren zur Vereinfachung des Vorganges auch Online erledigen kann.

Gerade jetzt, wo jeder von uns sparen muss, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall machen. Und weil das Finanzamt keine Zinsen für das liegen gelassene Geld bezahlt, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung so schnell wie möglich machen und nicht erst bis zum Ende der Frist von 5 Jahren damit warten.

Jetzt schon alles für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 vorbereiten

Da das Jahr 2009 nun bald vorbei ist, empfehlen wir ausdrücklich schon jetzt die relevanten Belege entsprechend zu sortieren und abzulegen (falls dies nicht schon passiert ist), damit man zum Jahreswechsel gleich alles griffbereit hat und die Arbeitnehmerveranlagung 2009 umgehend beim Finanzamt einreichen kann.

Rechtzeitig zum Jahreswechsel wird es hier auf www.nebenjob-heimarbeit.at (wie auch in den letzten Jahren) wieder nützliche Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geben. Wer immer aktiv über neue Artikel informiert werden möchte und auch die Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung nicht versäumen möchte, sollte sich jetzt in den Newsletter eintragen (Gararantiert ohne Spam, eine Abmeldung ist jederzeit mit 2 Klicks möglich).

Haben Sie die Arbeitnehmerveranlagung für die letzten 5 Jahre schon gemacht?

Wer für die letzten 5 Jahren noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, sollte auf jeden Fall noch heuer aktiv werden, damit mögliche Ansprüche nicht entfallen. Vielleicht springt dabei ja ein extra Weihnachtsgeld heraus :-)


Der Artikel hat dir gefallen? Dann abonniere doch unseren Newsletter.


 


Steuerreform Österreich 2009 – Die Details und die Auswirkungen

Am 11. März wurde die Steuerreform im Nationalrat beschlossen, mit Ende März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Viele Punkte davon sind rückwirkend ab 1.1.2009 gültig.

Die Bundesregierung will mit dieser Steuerreform 2009 die Kaufkraft der Bevölkerung stärken, damit die Konjunktur belebt wird.

Die Details der Steuerreform 2009 für Arbeitnehmer im folgenden aufgeschlüsselt.

Anpassung der Steuergrenzen

Den großen Teil der Steuerreform bekommen die Arbeitnehmer ab April zu spüren. Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 werden die Steuergrenzen angehoben, wodurch weniger Steuern bezahlt werden müssen und mehr auf das Konto wandert. Die Steuergrenze wird von 10.000,- auf 11.000,- Euro angehoben. Der Spitzensteuersatz von 50 % fällt nun erst ab 60.000,- Euro Jahreseinkommen an und nicht wie bisher ab 51.000,- Euro. Geringfügig wurden die Grenzsteuersätze für die Einkommen zwischen 11.000,- und 25.000,- Euro (jährlich) angepasst. Statt bisher 38,333 % ist dieser nun 36,500 %.
Für die Einkommen zwischen 25.000,- und 60.000,- Euro wurde der Tarif von 43,596 % auf 43,214 % gesenkt.

Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag wurde um 7,50 Euro pro Monat erhöht und wird automatisch mit der nächsten Auszahlung der Familienbeihilfe überwiesen. Dies bedeutet pro Kind ein Mehrbetrag von 90,- Euro pro Jahr.

Kinderfreibetrag

Ab 1.1.2009 kann pro Kind ein Kinderfreibetrag von 220,- Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Dieser Betrag reduziert die Steuerbemessungsgrundlage. Diesen Freibetrag sollte jener Elternteil in Anspruch nehmen, der mehr verdient.

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können nun ab 1.1.2009 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Bis zu 2.300,- Euro pro Kind und Jahr sind für Kinder bis 10 Jahren möglich. Zusätzlich kann nun der Arbeitgeber steuerfrei 500,- Euro jährlich pro Kind an Betreuungsgeld überweisen.

Unterhaltsabsetzbetrag

Der monatliche Unterhaltsabsetzbetrag wird ab 2009 monatlich für das erste Kind auf 29,20 Euro, für das zweite auf 43,80 Euro und 58,40 Euro für jedes weitere Kind erhöht. Das Geld bekommt man im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2009.

Kirchenbeitrag

Bisher konnten höchstens 100,- Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ab 2009 können Beiträge an Glaubensgemeinschaften bis zu höchstens 200,- Euro jährlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Wie zufrieden seid Ihr mit der Steuerreform unserer Bundesregierung? Schreibt uns, ob diese angemessen ist, oder zu gering oder zu mächtig ausgefallen ist.


Der Artikel hat dir gefallen? Dann abonniere doch unseren Newsletter.


 


Arbeitnehmerveranlagung 2008 – Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld

Das Jahr 2008 ist nun vorbei und es ist an der Zeit sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2008 gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Monat für Monat nur Lohnsteuer einzahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen, damit durch die Inflation keine Wertminderung stattfindet.

Um die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels Formular L1
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 mittels Formular L1

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich das dafür notwendige Formular L1 direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 wird vom BMF hier zum Download angeboten. Die Felder können bereits am Computer ausgefüllt und mit ausgedruckt werden. Als besonderer Service wurde vom Bundesministeriums für Finanzen in den letzten beiden Jahren das Formular L1 auch in kroatischer und slowenischer Sprache angeboten, welche für das Jahr 2008 aber zum Redaktionszeitpunkt noch nicht online verfügbar waren.

Nachdem das Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie beim Formular L1 erfassen uns speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2008

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2009, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.


Der Artikel hat dir gefallen? Dann abonniere doch unseren Newsletter.


 


Geld vom Finanzamt zurückholen – Ihre eigene Steuerreform

Schenken Sie kein Geld her!

Laut aktuellen Zeitungsberichten haben über 800.000 Österreicher ihre Arbeitnehmerveranlagung für 2007 noch nicht durchgeführt.

Im Durchschnitt bekommt jeder ca. 186 Euro zurück. Zusammen sind das nicht ganz 150 Millionen Euro, auf die die Steuerzahler verzichten würden.

Sollten Sie auch einer der 800.000 sein, so lesen Sie noch schnell die Tipps von unseren Berichten zur Arbeitnehmerveranlagung. Zu finden unter:

Arbeitnehmerveranlagung – Teil1

Arbeitnehmerveranlagung – Teil2

Steuererklärung Online

Arbeitnehmerveranlagung – Teil3

Dann schnell auf finanzonline.at und holen sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück.


Der Artikel hat dir gefallen? Dann abonniere doch unseren Newsletter.


 


Steuererklärung online erledigen – Finanzamt Jahresausgleich

Viele von uns kennen den jährlichen Aufwand für die Steuererklärung: Alle notwendigen Unterlagen zu sammeln und ein Formular vom Finanzamt ausfüllen. Wenn Sie “online” sind, so können Sie diesen Akt bequem bei FinanzOnline Ihre Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einreichen. Sollten Sie bisher noch keinen Jahresausgleich gemacht haben und sind aber berufstätig, dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich Geld vom Finanzminister zurückholen. Für die letzten 5 Jahre können Sie Ihre Steuererklärung rückwirkend erledigen. Auf dem elektronischen Weg funktioniert dies seit 2004.

Wenn Sie den Behördenweg elektronisch abwickeln wollen, so benötigen Sie nur einen Zugang zu Finanz-Online, eine Verbindung zum Internet und mit Ihrem Webbrowser wechseln Sie auf die BMF-Homepage oder besser direkt unter https://finanzonline.bmf.gv.at .

Sollten Sie bisher noch keinen Zugang zu FinanzOnline gehabt haben, so können Sie sich online registrieren. Nach einigen Tagen bekommen Sie per Rsa-Brief Ihre Zugangsdaten zugesendet.

Für all jene, die das “alte” Papierformular kennen, wird die Online-Variante kein Problem darstellen. Die Online-Formulare unterscheiden sich unwesentlich von den gedruckten Vorlagen. Sobald Sie alle Daten eingegeben haben, können Sie Ihre Steuererklärung am Server vom BMF abspeichern. Ein tolles Features ist die Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuer und Sie sehen sofort, wieviel Geld Sie vom Finanzminister zurückbekommen. Die Daten nochmals kurz checken und absenden. Die nachfolgende Prozedere erfolgt wie üblich auf dem Postweg.

Ein Tipp noch am Schluß: Damit Sie das Maximum herausholen, sollten Sie sich vorher ein wenig mit dem Ratgeber “Steuer sparen 2008” von der Arbeiterkammer beschäftigen.


Der Artikel hat dir gefallen? Dann abonniere doch unseren Newsletter.


 


EnglishFrenchGermanItalianPortugueseRussianSpanish

Newsletter anmelden

Blogverzeichnisse

Bloggeramt.de Blog Top Liste - by TopBlogs.de

Sonstige Links