Familienbeihilfe 2012 – Wieviel Familienbeihilfe bekommt man 2012?
Eltern bekommen für Ihre Kinder in Österreich eine Familienbeihilfe. Dies ist unabhängig von der Beschäftigung oder ihrem Einkommen. Jeder bekommt Familienbehilfe, wenn er in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und das Kind oder die Kinder im gemeinsamen Haushalt wohnen.
Die Höhe der Familienbehilfe 2012 wird durch das Alter des Kindes berechnet:
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Ab der Geburt bekommt man für jedes Kind 105,40 Euro pro Monat.
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Für Kinder ab 3 Jahre bekommt man 112,70 Euro pro Monat.
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Ab 10 Jahren bekommt man für jedes Kind 130,90 Euro pro Monat.
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Ist das Kind über 19 Jahre alt, bekommt man 152,70 Euro pro Monat.
Familien mit mehreren Kindern bekommen noch einen Zuschlag. Die sogenannte Geschwisterstaffelung.
Das heißt, die Familienbeihilfe erhöht sich für zusätzliche Kinder in der Familie um die folgenden Beträge:
- für zwei Kinder: monatlich plus 12,80 Euro
- für drei Kinder: monatlich plus 47,80 Euro
- für vier Kinder: monatlich plus 97,80 Euro
- für jedes weitere Kind um 50,- Euro pro Monat
Die Familienbeihilfe wird alle zwei Monate ausbezahlt. Da bekommt man die Familienbehilfe immer für das laufende Monat und für das kommende Monat.
Im September gibt es jeweils das sogenannte Schulstartgeld von 100,- Euro. Dies bekommt man für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren und wird mit der Familienbeihilfe für September ausbezahlt. Dies muss man nicht extra beantragen.
Ursprünglich gab es die 13. Familienbeihilfe. Die ist jedoch auf Grund des Sparpaketes gestrichen und durch das Schulstartgeld ersetzt worden.
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Mindestsicherung in Österreich – Sozialhilfe wird abgelöst durch die Mindestsicherung
Seit einiger Zeit geistert in den Medien die Mindestsicherung herum. Nun ist diese fixiert worden.
Worum geht es eigentlich bei der Mindestsicherung?
Die Mindestsicherung wird die bisherige Sozialhilfe ablösen. Mit ersten September 2010 wird die Mindestsicherung eingeführt. Eine entsprechende Übereinkunft zwischen den Sozialreferenten der Bundesländer und Sozialminister Rudolf Hundstorfer gibt es bereits. Nun muss das Sozialministerium eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten.
Wie hoch ist die Mindestsicherung und wie oft wird diese ausbezahlt?
Die Mindestsicherung wird ab 1. September zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Alleinstehende Empfänger erhalten zukünftig 744 Euro und dies ist in ganz Österreich einheitlich. Einzig der darin enthaltene Zuschuss für das Wohnen – welcher 168 Euro beträgt – wir dann individuell von den Ländern angepasst. In der Stadt Salzburg werden schon heute 380,- Euro Wohnzuschuss bezahlt.
Die Empfänger der Mindestsicherung sind zukünftig auch krankenversichert und erhalten auch eine e-Card.
Wie und wo kann die Mindestsicherung beantragt werden?
Entsprechende Anträge für die Mindestsicherung müssen beim Arbeitsmarktservice abgegeben werden. Die Empfänger der Mindestsicherung sollen auch mehr in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen – z.B. Schulungen – eingebunden werden, sodass Arbeitslose wieder schneller einen Job finden.
Ziel der neuen Mindestsicherung ist es auch, dass weniger Missbrauch gemacht werden kann, als derzeit mit der Sozialhilfe.
Wie sich die Mindestsicherung in Zukunft bewährt, wird die Praxis dann ab 1. September 2010 zeigen.
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