Frohe Weihnachten 2010
Liebe Blogleserinnen, liebe Blogleser!
Die Zeit vergeht im Flug und schon wieder ist fast ein Jahr vergangen.
Das Christkind steht schon vor der Tür! Die Kinder können es kaum noch erwarten, bis es endlich so weit ist.
Nur noch wenige Stunden und der Christbaum leuchtet in seiner vollen Pracht. Stille Nacht – Heilige Nacht.
Wir wünschen Euch allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!
bis bald,
Eure Redaktion von Nebenjob-Heimarbeit.at
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Ein Frohes Weihnachtsfest 2009 und Gesundheit und Erfolg für 2010
Liebe Blogleserinnen und Blogleser von Nebenjob-Heimarbeit.at!
Und wieder ist ein Jahr vorüber. Schnell ist es gegangen! Viel ist passiert.
Nebenjob-Heimarbeit.at blickt auf ein viel gelesenes Jahr zurück. Und so soll es natürlich auch nächstes Jahr weitergehen.
Viele interessante Beiträge erwarten Euch auch wieder in den kommenden Monaten im neuen Jahr.
Unsere Ideenliste wird ständig länger statt kürzer, darum könnt ihr euch schon jetzt auf viele interessante Artikel freuen. Für alle, die über neue Beiträge via Email informiert werden wollen, gibt es die unseren Emailbenachrichtigungsdienst (selbstverständlich spamfrei, eine Abmeldung ist jederzeit mit nur 2 Klicks möglich).
Gefragte Themen im Jahr 2009 auf Nebenjob-Heimarbeit.at
Manche unter euch sind sicherlich daran interessiert, welche Themen auf Nebenjob-Heimarbeit.at im Jahr 2009 am meisten gelesen wurden. Daher gibt es heuer erstmalig einen Auszug aus den TOP-Beiträgen.
- Kugelschreiber zusammenbauen als Heimarbeit
- Arbeitnehmerveranlagung – Lohnsteuerausgleich – Steuerausgleich – Holen Sie sich ihr Geld vom Finanzamt zurück
- Wo bekommt man die besten Sparzinsen in Österreich?
- Handytarife in Österreich – Geld sparen durch den Vergleich der Handytarife
- Arbeitnehmerveranlagung 2008 – Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld
Wir wünschen Euch allen ein wunderschönes Weihnachtsfest mit der Familie und mit euren Freunden!
bis bald,
Euer Team von Nebenjob-Heimarbeit.at
PS: Ihr wollt noch ein Weihnachtsgedicht? Bitte, gerne.
Jobsharing von Weihnachtsmann und Osterhase
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Weihnachtsgeschenke umtauschen
Schon bald ist Weihnachten und das Christkind “kauft” noch fleißig die letzten Weihnachtsgeschenke ein. So wie es derzeit aussieht, dürfte das Geschäft vor Weihnachten ganz gut laufen.
Was ist aber, wenn dem oder der Beschenkten das Geschenk nicht gefällt, das Kleidungsstück zu groß oder zu klein ist, die Farbe nicht passt oder einfach etwas anderes wollte? Hat man ein Recht auf Umtausch?
Leider nein, d.h., Sie haben kein Recht auf Umtausch. Daher ist es ratsam, sich bereits vorher beim Kauf abzusichern und mit dem Händler ausmachen, dass Sie die Ware umtauschen dürfen. Dazu lassen Sie sich dies einfach auf der Rechnung vermerken, dann kann nichts schief gehen. Ein Umtausch ist eine freiwillige Vereinbarung!
Manchmal kann es sein, dass ein Umtausch an Bedingungen geknüpft ist. Dabei verlangen manche Händler, dass die Ware in der Originalverpackung – ungeöffnet – gebracht wird. Üblich ist dies zum Beispiel bei DVDs oder Videogames.
Sollte es mit dem Umtausch des Geschenks nicht klappen, gibt es im Internet jedes Jahr eingige Tauschbörsen für Weihnachtsgeschenke, wo man sein Geschenk gegen ein anderes eintauschen kann. Auch bei Ebay kann man kurz nach Weihnachten immer wieder beobachten, wie manche Leute die Geschenke zu Geld machen um sich danach das gewünschte Geschenk kaufen zu können.
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Weihnachtsgeschenke kaufen – vermeiden Sie Teilzahlungen
Gerade vor Weihnachten wird der finanzielle Rahmen von so manchen Familien überschritten und so wird nach Möglichkeiten und Auswegen gesucht, trotzdem seinen Lieben die gewünschten Geschenke unter den Weihnachtsbaum zu legen.
Oftmals sieht man dann die verlockenden Angebote, man kauft das Produkt und bezahlt es später in Raten. Aber diese Teilzahlangebote können sehr teuer werden. Einerseits wird der monatliche Spielraum durch die Raten weiter reduziert, andererseits gibt es geborgtes Geld nicht gratis, auch wenn die Werbebotschaften oft anderes suggerieren.
Die oberösterreichische Arbeiterkammer hat dazu eine Erhebung durchgeführt und feststellen müssen, dass dabei bis zu 20 Prozent verrechnet werden!!
Weitere Details dazu finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer.
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