jahresausgleich

Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung 2011 jetzt durchführen

Sie haben nichts zum Verschenken?

Dann schenken Sie dem Finanzminister nicht ihr Geld. Leider verschenken viele Leute in Österreich Jahr für Jahr Geld an das Finanzamt. Obwohl es so einfach wäre, sich Geld vom Finanzamt zurück zu holen. Dafür muss man nur den Lohnsteuerausgleich – bzw. wie es jetzt heißt: die Arbeitnehmerveranlagung – machen.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann man nicht nur für das letzte Jahr machen. Man kann zuviel bezahlte Steuern über die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre im Nachhinein vom Finanzamt zurück holen. Somit kann man sich bares Geld zurück holen.

Egal wie und was: Es lohnt sich fast immer, dass man den Lohnsteuerausgleich macht. Es sollte dann immer eine Rückzahlung vom Finanzamt an den Arbeitnehmer erfolgen. Sollte einmal das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides nicht so gefallen und negativ ausfallen, so hat man innerhalb eines Monates die Möglichkeit mittels Berufung den Antrag zurück zu ziehen.

Am einfachsten ist es, wenn man den Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung Online auf Finanzonline.at durchführt. Will man es nicht Online machen, so hat man auch die Möglichkeit, dass man entsprechende Formulare ausfüllt. Diese kann man wiederum Online downloaden oder sich vom Finanzamt holen. Online auf Finanzonline.at kann man die Arbeitnehmerveranlagung 2011 ab 10. Jänner 2012 durchführen, bzw. die notwendigen Daten Online eingeben. Natürlich ist es am einfachsten, wenn man den Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung Online auf “Finanz Online” eingibt. Das geht am schnellsten, spart somit Zeit und man muss sich nicht mit den Papierformularen und etwaigen Kopien herumschlagen.

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, was man alles bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann. Da gibt es die verschiedensten Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale und vieles mehr.
Jahr für Jahr gibt es dabei Änderungen. Damit man da den Überblick nicht verliert, ist es sinnvoll, wenn man das aktuelle Steuerbuch zur Hand nimmt und darin die aktuellen Tipps und Tricks für die Arbeitnehmerveranlagung heraus liest.

Für die Arbeitnehmerveranlagung 2011 gibt es das neue Steuerhandbuch 2012. Das Steuerbuch 2012 findet man natürlich Online als PDF-File.

 

 

 


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Pendlerpauschale 2012 – die Beträge für die Pendlerpauschale 2012

Die meisten Leute, die zur Arbeit fahren, müssen die Wegstrecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte entweder mit dem eigenen Auto oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurück legen. Ab einer bestimmten Strecke, die zurückgelegt werden muss, kann man die Pendlerpauschale geltend machen. Mit der Pendlerpauschale sollen die Kosten, die bei der Anreise und Abreise zum Arbeitsplatz entstehen, gemildert werden. Sozusagen ein Zuschuss für das Pendeln zum Arbeitsplatz. Für die Pendlerpauschale müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Die Pendlerpauschale 2012 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

Man unterschiedet zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale.

Kleine Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, die eine Strecke von mehr als 20 Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und auch zumutbar ist.

Große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitsplatz mehr als 2 Kilometer vom Wohnsitz entfernt ist. Dabei ist aber die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich und auch nicht zumutbar.

Kleine Pendlerpauschale 2011

  • Ab 20 Kilometer:             58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2011

  • Ab 2 Kilometer:                31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer:             123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             306,- Euro / Monat

Zuletzt wurde die Pendlerpauschale 2011 erhöht. Das heißt, zum 1. Jänner 2011 wurde die Pendlerpauschale erhöht. Die Pendlerpauschale 2012 wird nicht erhöht. Das heißt, es wird die Pendlerpauschale 2011 dieselben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 aufweisen.

Kleine Pendlerpauschale 2012

  • Ab 20 Kilometer:             58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2012

  • Ab 2 Kilometer:                31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer:             123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             306,- Euro / Monat

 

 


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Steuern sparen 2011 – zum Beispiel mit der Arbeitnehmerveranlagung

2011 – dieses Jahr dauert nicht mehr lange. 2,5 Monate noch und das Jahr ist vorüber. Da macht es Sinn, dass man sich überlegt, wie kann ich noch etwas Steuern einsparen!

Das Thema Steuern sparen ist für jeden interessant. Viele hilfreiche Informationen dazu findet man im Internet. Speziell auf der Homepage der Arbeiterkammer findet man viele nützliche und damit auch steuersparende Informationen. Natürlich auch über die Arbeitnehmerveranlagung.

Eine Arbeitnehmerveranlagung sollte jeder Angestellte und Arbeiter durchführen. In den meisten Fällen bekommt man – sofern richtig durchgeführt – vom Finanzamt etwas von seinen bereits bezahlten Steuern zurück. Wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, aber Sozialversicherungsbeiträge eingezogen wurde, wenn Alleinverdienerabsetzbeträge oder Alleinerzieherabsetzbeträge nicht berücksichtigt wurden, so ist es auf jeden Fall lohnend. So können Sie auch noch 2011 Steuern sparen.

Jedoch gilt es zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmerveranlagung 2011 erst dann im Jänner/Februar 2012 durchgeführt werden kann. Jetzt ist der Zeitpunkt ideal für die Arbeitnehmerveranlagung 2010, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Sonderausgaben, Beiträge für freiwillige Rentenversicherungen, Kranken- und Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung, Sanierung und vieles mehr. Damit kann man Steuern sparen.

Viele weitere nützliche Informationen, wie Steuern gespart werden können, findet man auf der Webseite der Arbeiterkammer.

Unser Tipp: die Arbeitnehmerveranlagung immer durchführen. Dies kann man für die letzten 5 Jahre machen. Nur so kann man sich Geld vom Finanzminister zurück holen und damit Steuern sparen.


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Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Warum man schon jetzt daran denken sollte?

Die Arbeitnehmerveranlagung ist für unselbstständig Erwerbstätige die einzige Möglichkeit, die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück zu bekommen.

Leider verschenken aber gerade hierbei viele Österreicherinnen und Österreicher jedes Jahr viel Geld an den Staat, weil sie sich schlicht und einfach nicht die Mühe machen, die notwendigen Belege zu sammeln und das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen, was man seit einigen Jahren zur Vereinfachung des Vorganges auch Online erledigen kann.

Gerade jetzt, wo jeder von uns sparen muss, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall machen. Und weil das Finanzamt keine Zinsen für das liegen gelassene Geld bezahlt, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung so schnell wie möglich machen und nicht erst bis zum Ende der Frist von 5 Jahren damit warten.

Jetzt schon alles für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 vorbereiten

Da das Jahr 2009 nun bald vorbei ist, empfehlen wir ausdrücklich schon jetzt die relevanten Belege entsprechend zu sortieren und abzulegen (falls dies nicht schon passiert ist), damit man zum Jahreswechsel gleich alles griffbereit hat und die Arbeitnehmerveranlagung 2009 umgehend beim Finanzamt einreichen kann.

Rechtzeitig zum Jahreswechsel wird es hier auf www.nebenjob-heimarbeit.at (wie auch in den letzten Jahren) wieder nützliche Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geben. Wer immer aktiv über neue Artikel informiert werden möchte und auch die Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung nicht versäumen möchte, sollte sich jetzt in den Newsletter eintragen (Gararantiert ohne Spam, eine Abmeldung ist jederzeit mit 2 Klicks möglich).

Haben Sie die Arbeitnehmerveranlagung für die letzten 5 Jahre schon gemacht?

Wer für die letzten 5 Jahren noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, sollte auf jeden Fall noch heuer aktiv werden, damit mögliche Ansprüche nicht entfallen. Vielleicht springt dabei ja ein extra Weihnachtsgeld heraus :-)


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Steuererklärung online erledigen – Finanzamt Jahresausgleich

Viele von uns kennen den jährlichen Aufwand für die Steuererklärung: Alle notwendigen Unterlagen zu sammeln und ein Formular vom Finanzamt ausfüllen. Wenn Sie “online” sind, so können Sie diesen Akt bequem bei FinanzOnline Ihre Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einreichen. Sollten Sie bisher noch keinen Jahresausgleich gemacht haben und sind aber berufstätig, dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich Geld vom Finanzminister zurückholen. Für die letzten 5 Jahre können Sie Ihre Steuererklärung rückwirkend erledigen. Auf dem elektronischen Weg funktioniert dies seit 2004.

Wenn Sie den Behördenweg elektronisch abwickeln wollen, so benötigen Sie nur einen Zugang zu Finanz-Online, eine Verbindung zum Internet und mit Ihrem Webbrowser wechseln Sie auf die BMF-Homepage oder besser direkt unter https://finanzonline.bmf.gv.at .

Sollten Sie bisher noch keinen Zugang zu FinanzOnline gehabt haben, so können Sie sich online registrieren. Nach einigen Tagen bekommen Sie per Rsa-Brief Ihre Zugangsdaten zugesendet.

Für all jene, die das “alte” Papierformular kennen, wird die Online-Variante kein Problem darstellen. Die Online-Formulare unterscheiden sich unwesentlich von den gedruckten Vorlagen. Sobald Sie alle Daten eingegeben haben, können Sie Ihre Steuererklärung am Server vom BMF abspeichern. Ein tolles Features ist die Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuer und Sie sehen sofort, wieviel Geld Sie vom Finanzminister zurückbekommen. Die Daten nochmals kurz checken und absenden. Die nachfolgende Prozedere erfolgt wie üblich auf dem Postweg.

Ein Tipp noch am Schluß: Damit Sie das Maximum herausholen, sollten Sie sich vorher ein wenig mit dem Ratgeber “Steuer sparen 2008” von der Arbeiterkammer beschäftigen.


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