Pendlerpauschale 2012 – die Beträge für die Pendlerpauschale 2012
Die meisten Leute, die zur Arbeit fahren, müssen die Wegstrecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte entweder mit dem eigenen Auto oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurück legen. Ab einer bestimmten Strecke, die zurückgelegt werden muss, kann man die Pendlerpauschale geltend machen. Mit der Pendlerpauschale sollen die Kosten, die bei der Anreise und Abreise zum Arbeitsplatz entstehen, gemildert werden. Sozusagen ein Zuschuss für das Pendeln zum Arbeitsplatz. Für die Pendlerpauschale müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.
Die Pendlerpauschale 2012 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.
Man unterschiedet zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale.
Kleine Pendlerpauschale
Die kleine Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, die eine Strecke von mehr als 20 Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und auch zumutbar ist.
Große Pendlerpauschale
Die große Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitsplatz mehr als 2 Kilometer vom Wohnsitz entfernt ist. Dabei ist aber die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich und auch nicht zumutbar.
Kleine Pendlerpauschale 2011
- Ab 20 Kilometer: 58,- Euro / Monat
- Ab 40 Kilometer: 113,- Euro / Monat
- Ab 60 Kilometer: 168,- Euro / Monat
Große Pendlerpauschale 2011
- Ab 2 Kilometer: 31,- Euro / Monat
- Ab 20 Kilometer: 123,- Euro / Monat
- Ab 40 Kilometer: 214,- Euro / Monat
- Ab 60 Kilometer: 306,- Euro / Monat
Zuletzt wurde die Pendlerpauschale 2011 erhöht. Das heißt, zum 1. Jänner 2011 wurde die Pendlerpauschale erhöht. Die Pendlerpauschale 2012 wird nicht erhöht. Das heißt, es wird die Pendlerpauschale 2011 dieselben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 aufweisen.
Kleine Pendlerpauschale 2012
- Ab 20 Kilometer: 58,- Euro / Monat
- Ab 40 Kilometer: 113,- Euro / Monat
- Ab 60 Kilometer: 168,- Euro / Monat
Große Pendlerpauschale 2012
- Ab 2 Kilometer: 31,- Euro / Monat
- Ab 20 Kilometer: 123,- Euro / Monat
- Ab 40 Kilometer: 214,- Euro / Monat
- Ab 60 Kilometer: 306,- Euro / Monat
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Pendlerpauschale und Kilometergeld per 1. Juli 2008 erhöht
Die Pendler treffen die gestiegenen Treibstoffpreise besonders hart. Nun hat die österreichische Regierung reagiert und die Pendlerpauschale um 15 Prozent und das amtliche Kilometergeld um 12 Prozent erhöht.
Wie wirkt sich die Pendlerpauschale aus?
Durch die Pendlerpauschale bezahlt der Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer, wodurch am Monatsende mehr auf das Konto kommt.
Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Man unterscheidet zwischen kleiner Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale. Die Definitionen sind wie folgt:
- Wer seinen Arbeitsplatz mit dem öffentlichen Verkehrsmittel erreichen kann, erhält ab 20 Kilometer Arbeitsweg die kleine Pendlerpauschale.
- Wenn die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln an mehr als der Hälfte aller Arbeitstage unmöglich oder wegen schlechter Fahrplanverbindungen unzumutbar ist, so erhält man bereits ab 2 Kilometer Arbeitsweg die große Pendlerpauschale mit den höheren Richtsätzen gegenüber der kleinen Pendlerpauschale.
Unser Tipp für Sie:
Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Pendlerpauschale haben. Falls ja, füllen Sie noch heute das Antragsformular L34 aus.
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