Arbeitnehmerveranlagung 2010
Wenn vom Steuerausgleich oder Lohnsteuerausgleich gesprochen wird, so ist immer die Arbeitnehmerveranlagung gemeint.
Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück. Darum bereits jetzt schon die ganzen Unterlagen für die Arbeitnehmerveranlagung 2010 zusammentragen. Die Arbeitnehmerveranlagung 2010 kann einfach über das Internet von zu Hause aus gemacht werden. Dazu muss man nur auf die Webseite des Bundesministeriums für Finanzen wechseln.
Die Arbeitnehmerveranlagung 2010 kann aber auch noch immer in Papierform eingereicht werden. Dazu muss das entsprechende Formular L1 ausgefüllt werden. Die Bearbeitung dauert dann etwas länger. Somit kann es etwas länger dauern, bis man seine Steuergutschrift auf sein Konto bekommt, als wenn dies online eingegeben wird.
Finanzonline hat auch den Vorteil, dass man sofort online eine Vorberechnung machen kann und somit sieht, wie hoch die Steuergutschrift für die Arbeitnehmerveranlagung 2010 ist. Belege müssen keine mehr an das Finanzamt übermittelt werden. Wenn das Finanzamt weitere Unterlagen benötigt, so wird man kontaktiert.
Umfangreiche Informationen, wie man sein Geld vom Finanzamt wieder zurück bekommt, findet man im jährlich erscheinenden Steuerhandbuch.
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Steuerausgleich 2010 – Geld zurück vom Finanzamt
Den Steuerausgleich 2010 (bzw. richtigerweise die Arbeitnehmerveranlagung 2010) kann man spätestens ab März 2011 durchführen, da die Arbeitgeber den Jahreslohnzettel für 2010 innerhalb der ersten 2 Monate im Jahr übermitteln müssen.
Den Steuerausgleich kann man für 5 Jahre rückwirkend machen. Wenn Sie in den letzten Jahren den Steuerausgleich nicht gemacht haben, sollten Sie die fehlende Jahre auch gleich mit erledigen, damit Sie sich jenes Geld vom Finanzamt zurückholen können, was ihnen zusteht.
Leider ist es so, dass viele österreichische Steuerzahler jedes Jahr viel Geld an den Staat verschenken, weil sie keinen Steuerausgleich durchführen. Ob aus Unwissenheit oder aus Faulheit, dem Finanzminister ist es egal. Er freut sich natürlich, wenn mehr in der Staatskasse bleibt.
Sie haben 2 Möglichkeiten den Steuerausgleich zu machen.
1. mit dem Formular L1
2. Online über das Internet bei FinanzOnline
Steuerausgleich mittels dem Formular L1
Den Antrag für den Steuerausgleich 2010 können Sie sich direkt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt holen oder aus dem Internet herunterladen und ausdrucken. Das ausgefüllte Formular für den Steuerausgleich 2010 (oder auch für die Jahre davor) übermittelt Sie entweder mit der Post an das zuständige Finanzamt oder bringen es persönlich dort vorbei.
Steuerausgleich Online durchführen – mit FinanzOnline
Wer einen Internetanschluss zuhause hat, kann den Steuerausgleich 2010 natürlich auch Online durchführen. Auf FinanzOnline können Sie sich die notwendigen Zugangsdaten anfordern, sofern Sie diese nicht schon beantragt haben.
Die notwendigen Daten werden, genau so wie beim Papierformular L1, in die entsprechenden Felder eingetragen und online gespeichert. Wenn Sie alle Daten für den Steuerausgleich 2010 eingetragen haben, senden Sie den Antrag ganz bequem per Mausklick ab.
Achtung: Nach dem Absenden des Antrags ist kein Editieren mehr möglich, prüfen Sie daher genau, ob Sie alle Felder korrekt ausgefüllt haben.
Was passiert bei einem negativem Einkommenssteuerbescheid?
Sofern es sich beim Antrag für den Steuerausgleich 2010 um keine Pflichtveranlagung handelt, kann man dabei nur gewinnen. Im Falle eines negativen Einkommenssteuerbescheides kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.
In speziellen Fällen muss eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden. Ob Sie davon betroffen sind oder nicht, entnehmen sie am besten dem Steuerbuch für das zu veranlagende Jahr, welches online unter den Publikationen des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zu finden ist.
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Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2009
Das Jahr 2009 ist vorüber, es ist an der Zeit, sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2009 Gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.
Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert, die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen.
Um die Arbeitnehmerveranlagung 2009 durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:
- auf Papier mittels den Formularen L1, L1k und L1i
- via Internet mittels Finanzonline
Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.
Arbeitnehmerveranlagung 2009 mittels den Formularen L1, L1k und L1i
Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich die dafür notwendigen Formulare L1, L1k und L1i direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.
Nachdem die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.
Arbeitnehmerveranlagung 2009 online mittels Finanzonline
Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.
Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie bei den Formularen L1 erfassen und speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.
Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden
Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.
Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009
Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.
Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2010, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.
Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid
Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.
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Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Warum man schon jetzt daran denken sollte?
Die Arbeitnehmerveranlagung ist für unselbstständig Erwerbstätige die einzige Möglichkeit, die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück zu bekommen.
Leider verschenken aber gerade hierbei viele Österreicherinnen und Österreicher jedes Jahr viel Geld an den Staat, weil sie sich schlicht und einfach nicht die Mühe machen, die notwendigen Belege zu sammeln und das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen, was man seit einigen Jahren zur Vereinfachung des Vorganges auch Online erledigen kann.
Gerade jetzt, wo jeder von uns sparen muss, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall machen. Und weil das Finanzamt keine Zinsen für das liegen gelassene Geld bezahlt, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung so schnell wie möglich machen und nicht erst bis zum Ende der Frist von 5 Jahren damit warten.
Jetzt schon alles für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 vorbereiten
Da das Jahr 2009 nun bald vorbei ist, empfehlen wir ausdrücklich schon jetzt die relevanten Belege entsprechend zu sortieren und abzulegen (falls dies nicht schon passiert ist), damit man zum Jahreswechsel gleich alles griffbereit hat und die Arbeitnehmerveranlagung 2009 umgehend beim Finanzamt einreichen kann.
Rechtzeitig zum Jahreswechsel wird es hier auf www.nebenjob-heimarbeit.at (wie auch in den letzten Jahren) wieder nützliche Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geben. Wer immer aktiv über neue Artikel informiert werden möchte und auch die Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung nicht versäumen möchte, sollte sich jetzt in den Newsletter eintragen (Gararantiert ohne Spam, eine Abmeldung ist jederzeit mit 2 Klicks möglich).
Haben Sie die Arbeitnehmerveranlagung für die letzten 5 Jahre schon gemacht?
Wer für die letzten 5 Jahren noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, sollte auf jeden Fall noch heuer aktiv werden, damit mögliche Ansprüche nicht entfallen. Vielleicht springt dabei ja ein extra Weihnachtsgeld heraus
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Arbeitnehmerveranlagung 2008 – Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld
Das Jahr 2008 ist nun vorbei und es ist an der Zeit sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2008 gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Monat für Monat nur Lohnsteuer einzahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.
Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen, damit durch die Inflation keine Wertminderung stattfindet.
Um die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:
- auf Papier mittels Formular L1
- via Internet mittels Finanzonline
Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.
Arbeitnehmerveranlagung 2008 mittels Formular L1
Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich das dafür notwendige Formular L1 direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.
Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 wird vom BMF hier zum Download angeboten. Die Felder können bereits am Computer ausgefüllt und mit ausgedruckt werden. Als besonderer Service wurde vom Bundesministeriums für Finanzen in den letzten beiden Jahren das Formular L1 auch in kroatischer und slowenischer Sprache angeboten, welche für das Jahr 2008 aber zum Redaktionszeitpunkt noch nicht online verfügbar waren.
Nachdem das Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.
Arbeitnehmerveranlagung 2008 online mittels Finanzonline
Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.
Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie beim Formular L1 erfassen uns speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.
Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden
Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.
Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2008
Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.
Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2009, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.
Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid
Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.
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Geld vom Finanzamt zurückholen – Ihre eigene Steuerreform
Schenken Sie kein Geld her!
Laut aktuellen Zeitungsberichten haben über 800.000 Österreicher ihre Arbeitnehmerveranlagung für 2007 noch nicht durchgeführt.
Im Durchschnitt bekommt jeder ca. 186 Euro zurück. Zusammen sind das nicht ganz 150 Millionen Euro, auf die die Steuerzahler verzichten würden.
Sollten Sie auch einer der 800.000 sein, so lesen Sie noch schnell die Tipps von unseren Berichten zur Arbeitnehmerveranlagung. Zu finden unter:
Arbeitnehmerveranlagung – Teil1
Arbeitnehmerveranlagung – Teil2
Arbeitnehmerveranlagung – Teil3
Dann schnell auf finanzonline.at und holen sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück.
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Steuererklärung online erledigen – Finanzamt Jahresausgleich
Viele von uns kennen den jährlichen Aufwand für die Steuererklärung: Alle notwendigen Unterlagen zu sammeln und ein Formular vom Finanzamt ausfüllen. Wenn Sie “online” sind, so können Sie diesen Akt bequem bei FinanzOnline Ihre Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einreichen. Sollten Sie bisher noch keinen Jahresausgleich gemacht haben und sind aber berufstätig, dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich Geld vom Finanzminister zurückholen. Für die letzten 5 Jahre können Sie Ihre Steuererklärung rückwirkend erledigen. Auf dem elektronischen Weg funktioniert dies seit 2004.
Wenn Sie den Behördenweg elektronisch abwickeln wollen, so benötigen Sie nur einen Zugang zu Finanz-Online, eine Verbindung zum Internet und mit Ihrem Webbrowser wechseln Sie auf die BMF-Homepage oder besser direkt unter https://finanzonline.bmf.gv.at .
Sollten Sie bisher noch keinen Zugang zu FinanzOnline gehabt haben, so können Sie sich online registrieren. Nach einigen Tagen bekommen Sie per Rsa-Brief Ihre Zugangsdaten zugesendet.
Für all jene, die das “alte” Papierformular kennen, wird die Online-Variante kein Problem darstellen. Die Online-Formulare unterscheiden sich unwesentlich von den gedruckten Vorlagen. Sobald Sie alle Daten eingegeben haben, können Sie Ihre Steuererklärung am Server vom BMF abspeichern. Ein tolles Features ist die Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuer und Sie sehen sofort, wieviel Geld Sie vom Finanzminister zurückbekommen. Die Daten nochmals kurz checken und absenden. Die nachfolgende Prozedere erfolgt wie üblich auf dem Postweg.
Ein Tipp noch am Schluß: Damit Sie das Maximum herausholen, sollten Sie sich vorher ein wenig mit dem Ratgeber “Steuer sparen 2008” von der Arbeiterkammer beschäftigen.
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Arbeitnehmerveranlagung – Lohnsteuerausgleich – Steuerausgleich – Geld sparen bei Katastrophen
Heuer haben uns schon mehrere schwere Stürme mit Orkanstärke heimgesucht. Diese Stürme haben bei uns in Österreich schwere Schäden angerichtet.
Für solche Katastrophen steht für die betroffenen Opfer in Österreich der Katastrophenfonds des Bundes – 2008 sind es 82 Millionen Euro – bereit.
Sie haben die Möglichkeit zur Geltendmachung einer aussergewöhnlichen Belastung gem. EStG. Das ganze ohne Selbstbehalt.
Das bedeutet, dass Sie Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden geltend machen können. Dazu gehören zum Beispiel folgende Kosten:
Entfernung von entwurzelter Bäume, Beseitigung von Wasser- und Sommersachen, Beseitigung von Sperrmüll, etc.
Weiters können Sie Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände absetzen. Beispiele hierfür sind Reparaturen von weiter nutzbaren Wohnhäusern bzw. Wohnungen, Ausmalen, Erneuerung des Verputzes, Reparatur von Zäunen, Reparatur beschädigter Autos, Dachreparaturen, usw.

(Bild: aboutpixel.de © smooch)
Die dritte Kategorie entspricht den Kosten für die Ersatzbeschaffung durch die Katastrophe zerstörter Gegenstände. Hierzu gehören zum Beispiel der erforderliche Neubau des gesamten Wohngebäudes oder Teile davon, Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Neukauf von Kleidung, Geschirr, etc.
Wichtig ist bei diesen Katastrophenschäden, dass Sie dem Finanzamt die Aufzeichnungen von der Schadenserhebung durch die Gemeinde vorlegen können.
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Arbeitnehmerveranlagung – Lohnsteuerausgleich – Steuerausgleich – Holen Sie sich ihr Geld vom Finanzamt zurück – Teil 2
In dem folgenden Artikel wollen wir Ihnen einige Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie legal beim Lohnsteuerausgleich Schlupflöcher ausnutzen können.
Dem Normalbürger ist es leider nicht möglich, sein Geld “steuerschonend” in der Karibik oder in Liechtenstein anzulegen. Davon abgesehen, wollen wir ausschließlich legale Wege aufzeigen, wie Sie sich Geld bei der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen können.
Was Sie alles von der Steuer absetzen können ….
Sonderausgaben
Diese hat praktisch jeder von uns. Sonderausgaben sind zum Beispiel private Zusatzversicherungen, wie Kranken-, Lebens-, Renten- und Unfallversicherungen oder die Pensionskasse.
Weiters können Sie die Kosten für Wohnraumbeschaffung und Wohnraumsanierung als Sonderausgabe geltend machen. Es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen Sonderausgaben um sogenannte Topf-Sonderausgaben handelt, welche je nach Familiensituationen einen Höchstbetrag haben.
Der Kirchenbetrag kann bis zu einer Summe von 100€ steuermindernd geltend gemacht werden.
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag sind freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten.
Werbungskosten
Bei Werbungskosten handelt es sich um Ausgaben, welche unmittelbar mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und zur Erlangung oder Sicherung eines Jobs dienen. Wollen Sie solche abschreiben, müssen diese den Betrag von Euro 132,– übersteigen, weil dieser Betrag wird sowieso automatisch als Werbungskostenpauschale berücksichtigt. Mit den Werbungskosten haben Sie eine große Möglichkeit, Geld vom Finanzamt zurückzuholen.
Folgend einige Beispiele für Werbungskosten:
Berufsbekleidung inkl. deren Reinigung, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Ausbildungskosten, Beiträge bei der Gewerkschaft, Kosten einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung, Kosten für die Umschulung in einen neuen Beruf, etc.
Unter die Werbungskosten fällt auch die Pendlerpauschale. Diese können Sie beantragen, wenn Sie einen weiten oder beschwerlichen Weg zur Arbeit haben.
Außergewöhnliche Belastungen
Unter außergewöhnliche Belastungen fallen nicht-alltägliche Ausgaben wie zum Beispiel Krankheitskosten, Kosten für Begräbnis, Kosten der Kinderbetreuung bei Alleinerziehern, Pflegeheim, und so weiter. Bei diesen außergewöhnlichen Belastungen ist zu beachten, dass ein gewisser Selbstbehalt (ca. ein Brutto-Monatsgehalt) abzuziehen ist.
Aussergewöhnliche Belastungen ohne Abzug eines Selbstbehalts sind etwa Katastrophenschäden, Zusatzkosten bei Behinderungen, Kosten der auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes, usw.
Weitere Informationen und Tipps finden Sie zum Beispiel in der Broschüre – AK-10 Schritte oder direkt unter www.akwien.at .
Eine Arbeitnehmeranlagung kann man für maximal 5 Jahre rückwirkend durchführen. Holen Sie sich Ihr Geld zurück, bevor es zu spät ist.
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Arbeitnehmerveranlagung – Lohnsteuerausgleich – Steuerausgleich – Holen Sie sich ihr Geld vom Finanzamt zurück – Teil 1
Jedes Jahr verschenken viele österreichische Steuerzahler bares Geld, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen und sich die zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht rechtzeitig vom Finanzamt zurückholen.
Sofern es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung handelt, kann man dabei nur gewinnen. Im Falle eines negativen Einkommenssteuerbescheides kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen. Ein Musterbrief für eine Berufung wird von der Arbeiterkammer zum Download angeboten.
In speziellen Fällen muss eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden. Ob Sie davon betroffen sind oder nicht, entnehmen sie am besten dem Steuerbuch für das zu veranlagende Jahr, welches online unter den Publikationen des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zu finden ist.
Für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung, stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung:
- Lohnsteuerausgleich via Formular L1 auf Papier
- Lohnsteuerausgleich mittels Computer und Internet via FinanzOnline
Einen Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) können Sie sich von Ihrem Wohnsitzfinanzamt holen oder zum Ausdrucken aus dem Internet hier herunterladen.

Bevorzugen Sie es, den jährlichen Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung online durchzuführen, müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten oder einer Bürgerkarte auf der Seite https://finanzonline.bmf.gv.at/ anmelden. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten angefordert haben, können Sie dies ebenfalls unkomliziert bei FinanzOnline erledigen. Mittels RSA-Brief bekommt man im Regelfall innerhalb weniger Tage die Zugangscodes mit der Post.
Wir empfehlen Ihnen, die Arbeitnehmerveranlagung Online durchzuführen. Erfahrungsgemäß werden Anträge, die online eingereicht wurden, schneller bearbeitet, als jene, die via Papierformular am Finanzamt persönlich abgegeben wurden. Für Sie bedeutet dies, dass Sie im Falle einer Steuergutschrift – und davon wollen wir einmal ausgehen – das Geld wieder schneller auf Ihrem Konto zur Verfügung haben. Ausserdem haben Sie bei der Online-Variante FinanzOnline die Möglichkeit, über die Funktion “Steuerberechnung” Ihre Steuern und Abgaben völlig anonym berechnen lassen.
In einem weiteren Bericht werden wir Ihnen einige der wichtigsten Absetzmöglichkeiten aufzeigen.
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