NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Monatsarchive: Dezember 2008

Medikamente werden billiger – halbe Mehrwertsteuer für Medikamente

Ab Jänner 2009 werden die Medikamente in Österreich billiger. Der Mehrwertsteuersatz auf Medikamente wird von 20 auf 10 Prozent gesenkt. Die Mehrwertsteuersenkung betrifft sowohl rezeptpflichtige als auch rezeptfreie Medikamente.

Diese Senkung wurde am 24. September 2008 im Nationalrat beschlossen und tritt nun mit 1.1.2009 in Kraft.

Obwohl der Mehrwertsteuersatz gesenkt wird, liegt Österreich im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Es wird dann nur in Deutschland, Bulgarien und Dänemark der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel noch höher sein.

Medikament Aspirin Grippe

(Bild: aboutpixel.de / Rainer Sturm)

Bleibt zu hoffen, dass die Senkung von 20 auf 10 % auch an uns Konsumenten zu 100 % weitergegeben wird.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 – Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld

Das Jahr 2008 ist nun vorbei und es ist an der Zeit sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2008 gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Monat für Monat nur Lohnsteuer einzahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen, damit durch die Inflation keine Wertminderung stattfindet.

Um die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels Formular L1
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 mittels Formular L1

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich das dafür notwendige Formular L1 direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 wird vom BMF hier zum Download angeboten. Die Felder können bereits am Computer ausgefüllt und mit ausgedruckt werden. Als besonderer Service wurde vom Bundesministeriums für Finanzen in den letzten beiden Jahren das Formular L1 auch in kroatischer und slowenischer Sprache angeboten, welche für das Jahr 2008 aber zum Redaktionszeitpunkt noch nicht online verfügbar waren.

Nachdem das Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie beim Formular L1 erfassen uns speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2008

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2009, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.

Frohe Weihnachten – viel Gesundheit und Erfolg im Jahr 2009

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir blicken hinsichtlich unseres Blogs auf ein erfolgreiches Jahr 2008 zurück. Seit dem Blog-Start vor gut einem Jahr sind die Seitenzugriffe stetig gestiegen und wir hoffen darauf diesen Trend auch im Jahr 2009 fortsetzen zu können.

Wir sagen DANKE

Wir möchten uns deshalb bei den vielen Besuchern und Lesern für die Treue bedanken. Euer Feedback und die Kommentare zu unseren Beiträgen motivieren uns immer wieder dazu, neue Themen aufzugreifen und Beiträge daraus zu schmieden. Besonders freut uns die Tatsache, dass sich in den letzten Monaten einige sehr interessante Kontakte mit anderen Bloggern ergeben haben. Das Internet macht die Welt zum Dorf mit freundlichen Nachbarn. Somit herzlichste Grüße an all unsere Blog-Nachbarn!

Was wäre das Internet ohne Suchmaschinen?

Auch wenn es jetzt ein wenig blöd klingt, möchten wir unseren Dank auch an die Suchmaschinen Google, Ask, Yahoo und Live aussprechen, da sie immer für reichlich neue Besucher sorgen. Wir werden uns auch im kommenden Jahr sehr bemühen regelmäßig neuen Content zu liefern, damit ihr eure Bots zu uns auf Besuch schicken könnt. 🙂

Die stille Zeit (im Internet)

Da zwischen Weihnachten und Neujahr das Internet ja bekanntlich “halbtot” ist, werden auch wir die stille Zeit nutzen und ein paar freie Tage genießen. Wir bitte daher um Verständnis, wenn eure Kommentare nicht sofort erscheinen oder auf Emails erst ein paar Tage verzögert geantwortet wird.

In diesem Sinne wünschen wir allen

FROHE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR!

Geld und Energie sparen durch richtiges Lüften

Wir haben Winter und da ist es eben so, dass es draußen kalt ist und drinnen soll es schön warm sein. Doch es ist auch notwendig, dass von draußen frische Luft herein kommt. Leider denken sich aber auch viele Leute: “Erstunken ist noch keiner, aber erfroren sind schon viele.” Und das ist aber auch falsch.

Wie lüfte ich richtig?

Durch richtiges Lüften kann man viel Geld beim Heizen und somit Energie sparen. Komplett falsch ist es, wenn Sie die Fenster ständig gekippt lassen. Das kühlt die Räume nur aus. Besser ist es, wenn Sie mehrmals täglich die Fenster kurz ganz öffnen. Idealerweise lüften Sie am Morgen und einmal am Abend.
Je niedriger die Außentemperatur, desto kürzer sollte die Lüft-Zeit sein. Durch den großen Temperaturunterschied – draußen-drinnen – erfolgt der Luftaustausch viel schneller. Zwischen 3 und 7 Minuten reichen hier aus. Noch schneller geht es, wenn Sie es durchziehen lassen.

In Räumen, wo Sie sich tagsüber aufhalten, sollten Sie noch zusätzlich lüften.

Wenn Sie überhaupt nie lüften oder nur sehr selten, so fördert dies nur die Bildung von Schimmel. Speziell bei Häusern mit einer guten Wärmedämmung.

Sollte es regnen, dann trotzdem lüften, sofern es beim Fenster nicht hereinregnet.

Bei Neubauten wird sehr gerne eine sogenannte kontrollierte Wohnraumbelüftung installiert. Dieses System nimmt ihnen das ständige lüften ab, wobei dabei die in der Abluft enthaltenen Wärme verwertet wird, um die Frischluft zu erwärmen. Damit kann bis zu 90 % der Abluftwärme zurückgewonnen werden.

Weihnachtsgeschenke umtauschen

Schon bald ist Weihnachten und das Christkind “kauft” noch fleißig die letzten Weihnachtsgeschenke ein. So wie es derzeit aussieht, dürfte das Geschäft vor Weihnachten ganz gut laufen.

Was ist aber, wenn dem oder der Beschenkten das Geschenk nicht gefällt, das Kleidungsstück zu groß oder zu klein ist, die Farbe nicht passt oder einfach etwas anderes wollte? Hat man ein Recht auf Umtausch?

Leider nein, d.h., Sie haben kein Recht auf Umtausch. Daher ist es ratsam, sich bereits vorher beim Kauf abzusichern und mit dem Händler ausmachen, dass Sie die Ware umtauschen dürfen. Dazu lassen Sie sich dies einfach auf der Rechnung vermerken, dann kann nichts schief gehen. Ein Umtausch ist eine freiwillige Vereinbarung!

Manchmal kann es sein, dass ein Umtausch an Bedingungen geknüpft ist. Dabei verlangen manche Händler, dass die Ware in der Originalverpackung – ungeöffnet – gebracht wird. Üblich ist dies zum Beispiel bei DVDs oder Videogames.

Sollte es mit dem Umtausch des Geschenks nicht klappen, gibt es im Internet jedes Jahr eingige Tauschbörsen für Weihnachtsgeschenke, wo man sein Geschenk gegen ein anderes eintauschen kann. Auch bei Ebay kann man kurz nach Weihnachten immer wieder beobachten, wie manche Leute die Geschenke zu Geld machen um sich danach das gewünschte Geschenk kaufen zu können.

Weihnachtsgeschenke kaufen – vermeiden Sie Teilzahlungen

Gerade vor Weihnachten wird der finanzielle Rahmen von so manchen Familien überschritten und so wird nach Möglichkeiten und Auswegen gesucht, trotzdem seinen Lieben die gewünschten Geschenke unter den Weihnachtsbaum zu legen.

Oftmals sieht man dann die verlockenden Angebote, man kauft das Produkt und bezahlt es später in Raten. Aber diese Teilzahlangebote können sehr teuer werden. Einerseits wird der monatliche Spielraum durch die Raten weiter reduziert, andererseits gibt es geborgtes Geld nicht gratis, auch wenn die Werbebotschaften oft anderes suggerieren.

Die oberösterreichische Arbeiterkammer hat dazu eine Erhebung durchgeführt und feststellen müssen, dass dabei bis zu 20 Prozent verrechnet werden!!

Weitere Details dazu finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer.

Sind Energiesparlampen sinnvoll, bzw. was bringen Energiesparlampen?

Jahr für Jahr werden immer mehr Energiesparlampen verkauft. Ab nächstem Jahr hilft die EU ein bißchen nach, denn ab 2009 tritt ein Verkaufsverbot für herkömmliche Glühbirnen in Kraft. So sollen wir Konsumenten zur klimafreundlicheren Beleuchtung gezwungen werden.

Die Energiesparlampe ist eigentlich eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Leuchtstoffröhre. Im Sockel ist ein zum Betrieb erforderliches Vorschaltgerät eingebaut und somit können normalerweise herkömmliche Glühlampen problemlos gegen Energiesparlampen getauscht werden.

Bei normalen Glühbirnen wird nur 5 bis 10 % des eingesetzten Strom in Licht umgewandelt. Der Rest ist Wärme. Bei Energiesparlampen liegt die Lichtausbeute bei ca. 80 % der eingesetzten Energie.

Einen Nachteil, den Energiesparlampen haben, ist die Tatsache, dass es zwischen ein und zwei Minuten dauert, bis die Lampen die volle Lichtstärke erreichen. Die Produkte werden jedoch laufend weiterentwickelt und so gibt es bereits Spitzenmodelle, die es in weniger als 30 Sekunden schaffen.

Energiesparlampen sind teurer in der Anschaffung!

Diese Aussage ist grundsätzlich richtig. Jedoch ist die auf den ersten Blick teurere Energiesparlampe im Betrieb wesentlich billiger, wodurch man sich Stromkosten spart und so dieses Manko schnell aufgehoben ist. Ausserdem ist die Lebensdauer von Energiesparlampen wesentlich länger – mind. 5 bis 6 Jahre, gegenüber einer herkömmlichen Glühbirne. Und somit ist die Lampe nochmals um einiges billiger.

Wieviel Watt braucht meine Energiesparlampe?

Folgend eine kleine Aufstellung, welche Energiesparlampe Sie einsetzen sollten, sodass Sie die selbe Lichtausbeute wie bei herkömmlichen Glühlampen haben:

Glühlampe entspricht Energiesparlampe
25 Watt – 5 bis 6 Watt
40 Watt – 8 bis 9 Watt
60 Watt – 11 bis 12 Watt
75 Watt – 14 bis 16 Watt
100 Watt – 18 bis 20 Watt

EZB senkt die Leitzinsen auf 2,50%

Die EZB hat am Donnerstag den Leitzins von 3,25% auf 2,50% gesenkt.

Dieser große Schritt von 0,75% nach unten soll der aktuellen Wirtschaftskrise etwas entgegenwirken und ermöglicht Kreditnehmern zu günstigeren Konditionen an Fremdkapital zu kommen. Neue Investitionen werden daher einfacher bzw. günstiger finanzierbar. Dadurch sollen Arbeitsplätze abgesichert und die Kaufkraft nicht noch weiter gesenkt werden.

Weniger Zinsen – Des einen Freud, des anderen Leid

Die Zinssenkung wird viele Sparer nicht sehr erfreuen, da die Banken die Zinssätze umgehend nach unten korrigieren werden. Viele (EX-)Aktienbesitzer haben in den letzten Wochen und Monaten viel Geld in den sicheren Hafen der Sparbücher geparkt. Nach den teilweise empfindlichen Verlusten ist man vermutlich schon darüber froh, dass das Geld zumindest nicht weniger Wert wird und durch die unbegrenzte Einlagensicherung abgesichert ist.

Andererseits werden Kreditnehmer davon profitieren, da das Ausleihen von Geld billiger werden wird. Privatpersonen aber auch Unternehmer sollen dadurch motiviert werden, durch das billigere Geld Investitionen zu tätigen und dadurch die Wirtschaft zu stützen.

Aktuelle Zinsvergleiche für Sparzinsen

Der Vergleich der Sparzinsen ist dank Internet sehr einfach möglich. Wer beispielsweise wissen will, wo man die besten Sparzinsen für ein Sparbuch bekommt, sollte mit dem AK-Bankenrechner die gewünschten Informationen in wenigen Minuten vorliegen haben.

Über einen längeren Zeitraum hinweg kann sich ein Wechsel zu einem besseren Anbieter schon lohnen, da der Zinseszins-Effekt nicht zu unterschätzen ist.

Gratis-Abzocke im Internet will der OGH eindämmen

Die Anzahl der unseriösen Internetseiten ist in den letzten Jahren rapide gewachsen.

In den letzten Wochen und Monaten haben sich die Beschwerden bei Konsumentschutzverbänden spürbar erhöht, dass bei einem scheinbar kostenlosen Angebot im Internet nach einigen Tagen ein Rechnung in Haus kam und es sich somit herausgestellt hat, dass es sich doch um eine entgeltliche Leistung handeln soll. Das “Kleingedruckte” ist auf diesen Seiten oftmals nur sehr versteckt angebracht.

Gezielte Abzocke von Firmen mit Sitz im Ausland

Meistens sitzen diese Firmen ausserhalb Europas, jedoch arbeiten alle nach einem ähnlichen Schema. Es wird versucht, beim Internet-Benutzer den Eindruck einer kostenlosen Anmeldung zu erwecken, während das Angebot dann sehr wohl mit teils nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Es handelt sich hier meist um vermeintlich gratis Spiele (Games), Routenplaner, Lebenserwartungsprognosen, gratis SMS versenden und weiteren, ähnlichen Dienstleistungen. Auf der Homepage findet sich dann der Hinweis wie “Gleich anmelden”, “Gratis”, “Mitglied werden” oder ähnlich. Bei der Anmeldung muss man die AGBs akzeptieren, welche meist nirgendwo aufrufbar sind. Erst im Fließtext nach der Anmeldung erfährt man dann an versteckten Stellen oder in den erst dann verfügbaren AGBs, dass es sich um ein kostenpflichtiges Service handelt.

Schamlos wird so der Internetuser ausgenutzt, der es gewohnt ist, im Internet kostenlose, werbefinanzierte Angebote zu nutzen. Oft geht das miese “Spiel” erst los. Diese unseriösen Anbieter schicken dann gerne Rechnungen und Mahnungen via E-Mail und drohen mit Klagen. Sollte man nicht bezahlen, so folgen dann gerne auch Mahnungen oder Inkassoschreiben von deutschen Anwälten, welche selten bis nie telefonisch erreichbar sind.

Ein Urteil des OGH zum Thema Internetabzocke

Erstmals hat sich der Oberste Gerichtshof mit der Internetabzocke beschäftigt. Ein Unternehmen bot auf diversen Internetseiten SMS-Dienste sowie die Erstellung von Lebenserwartungsprognosen an. Sie erweckte dabei den Eindruck, dass die Leistungen gratis sind. Es folgte ein Anmeldefeld, wo persönliche Daten einzugeben waren und dann musste man einen Anmeldebutton drücken und durch einen Klick auf ein Feld, die AGBs akzeptieren. Auf die Anmeldung folgte ein Fließtext, woraus hervorgeht, dass es doch nicht die Leistungen doch nicht so gratis sind. Je nach Browser-Einstellungen war der Fließtext entweder gar nicht oder nur zum Teil sichtbar. Im E-Mail mit den Zugangsdaten, welches der User nach der Anmeldung erhalten hatte, befand sich weder ein Hinweis auf Entgeltlichkeit der Dienste noch ein solcher auf Rücktrittsrechte.
Der OGH hat in seinem Urteil die Bezeichnung GRATIS in diesem Fall als irreführend angesehen. Weiters sei das Unternehmen zur Preisangabe verpflichtet und der Kunde muss über die Einzelheiten zum Rücktrittsrecht informiert werden. Details zum OGH-Urteil finden Sie unter: OGH_4Ob18/08p

Unser Rat kann hier nur sein: sehen Sie sich die Internetseiten genau an, wenn Sie sich wo anmelden. Geben Sie nicht Ihre persönlichen Daten preis. Sollten Sie trotzdem einmal eine Aufforderung via Mail zur Zahlung bekommen, so setzen Sie sich zum Beispiel mit dem Konsumentenschutzverband in Verbindung.