NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Monatsarchive: Januar 2013

Pendlerpauschale neu 2013: Die Änderungen ab 2013

Viele Arbeitnehmer fahren mit dem Auto zur Arbeit. So wird die Wegstrecke zwischen Wohnung bzw. Haus und Arbeitsstätte mit dem eigenen Auto zurückgelegt. Wo möglich, fahren aber auch viele Arbeitnehmer mit einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei bei jedem Arbeitnehmer den Verkehrsabsetzbetrag. Dieser Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch mit der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Für 2013 gibt es nun eine Überarbeitung der Pendlerpauschale. Damit soll der öffentliche Verkehr mehr gefördert werden. Weiterhin gibt es die beiden Varianten der Pendlerpauschale. Das heißt, auch in Zukunft gibt es die kleine Pendlerpauschale und die große Pendlerpauschale.

Neu ist der sogenannte Pendlereuro!

Wenn man Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat, so kann man sich zusätzlich einmal im Jahr einen Euro pro zurückgelegten Kilometer vom Hinweg zum Arbeitsplatz und vom Rückweg von der Steuer gutschreiben lassen.

Weiters gibt es Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch Teilzeitbeschäftigte können ab 2013 nun die kleine oder die große Pendlerpauschale geltend machen. Vorausgesetzt, man hat mindestens vier Arbeitstage im Monat. Dafür bekommt man ein Drittel der Pendlerpauschale. Zwei Drittel können abgesetzt werden, wenn man zwischen acht und zehn Tage im Monat arbeitet. Und die volle Pendlerpauschale bekommen Teilzeitbeschäftigte, wenn diese an mindestens 11 Tagen im Monat arbeiten.

Auch gibt es Verbesserungen bei geringem Einkommen. Neu ist auch, dass es keine Pendlerpauschale gibt, wenn man ein Dienstfahrzeug vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt und dieses auch privat genutzt werden kann.

Jobticket

Neu ist auch das Jobticket. Damit können Arbeitgeber den Beschäftigten steuerfrei eine Jahreskarte zur Verfügung stellen. Diese können dann mit dem öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos in die Arbeit fahren. Das ganze ist natürlich freiwillig.

Man unterschiedet weiterhin zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale. Die Werte haben sich nicht verändert. Somit hat die Pendlerpauschale 2013 die selben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 und auch wie 2011.

Kleine Pendlerpauschale 2013

  • Ab 20 Kilometer: 58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2013

  • Ab 2 Kilometer: 31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer: 123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 306,- Euro / Monat

Die Pendlerpauschale 2013 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

 

 

Lohnsteuerausgleich 2012 – Geld vom Finanzamt zurückholen

Ich denke mal, dass Sie kein Geld zum Verschenken haben, oder? Daher:

Schenken Sie kein Geld her!

 

Der Finanzminister schenkt uns nichts, daher sollte man dort sein Geld zurückholen, wo es möglich ist. Sehr einfach kann man sich Geld vom Finanzamt bei der Arbeitnehmerveranlagung zurück holen. Viele sagen zur Arbeitnehmerveranlagung auch Jahresausgleich oder Lohnsteuerausgleich. Ein Lohnsteuerausgleich für 2012 lohnt sich fast immer.

Für alle, die zum Beispiel nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, für die lohnt es sich natürlich! Beispielsweise für Ferialarbeiter/-innen oder auch für Berufswiedereinsteigerinnen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man für die letzten fünf Jahre zurück machen. So kann man sich die zuviel bezahlten Steuern vom Finanzamt wieder zurück holen. Das ist bares Geld, dass man vom Finanzamt auf sein Konto überwiesen bekommt! Aber je früher man den Steuerausgleich macht, des schneller bekommt man auch sein Geld wieder zurück.

Am schnellsten geht es, wenn man seine Arbeitnehmerveranlagung (seinen Lohnsteuerausgleich) für 2012 auf der Homepage Finanzonline.at durchführt.
Für alle, die dies nicht gerne online machen, oder einfach nicht die Möglichkeit dazu haben, besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass man die entsprechenden Formulare ausfüllt. Für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) ist das Formular L1 zu verwenden. Dazu gibt es dann noch das Formular L1k als Beilage. Das Formular L1k ist für alle Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern.

Die Arbeitnehmerveranlagung 2012 kann bereits auf Finanzonline.at durchgeführt werden. Dazu kann man bereits loslegen und die notwendigen Daten online eingeben.

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Abschreibposten bzw. Absetzbeträge gibt es viele beim Steuerausgleich.
Verschiedenste Werbungskosten, Sonderausgaben, den Kinderfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen und vieles mehr. Jedes Jahr gibt es dazu einige Änderungen. So gibt es diese Änderungen auch für die Arbeitnehmerveranlagung 2012. Und all die Tipps und Tricks findet man im aktuellen Steuerbuch. Für die Arbeitnehmerveranlagung 2012 gibt es das neue Steuerhandbuch 2013, welches man Online als PDF-Datei runterladen kann.

 

Sollte man einmal mit dem Ergebnis der Arbeitnehmerveranlagung nicht so glücklich sein, so kann man innerhalb eines Monates nach Erhalt des Bescheides den Antrag zurückziehen. Vorausgesetzt, dass es sich dabei nicht um eine Pflichtveranlagung gehandelt hat!

Nebenjob im Büro

Im kaufmännischen Bereich sind viele Mitarbeiter tätig. Also im Büro. Auch im Büro gibt es die Möglichkeit für einen Nebenjob.

In der Sachbearbeitung, Kundenauftragsverwaltung, im Einkauf, im Sekretariat oder ganz einfach in der Verwaltung. Die verschiedensten Bereiche in einem Unternehmen müssen ganz einfach problemlos laufen. Speziell zur Abdeckung von Auftragsspitzen oder auch in der Urlaubszeit kann ein Engpass bei der Erledigung der vielen Aufgaben im Büro entstehen.

Daher ist dann Verstärkung durch eine Aushilfe im Büro gefragt. Also ein klassischer Nebenjob.

Nicht jeder Nebenjob im Büro ist gleich. Die Tätigkeit bei einem Nebenjob als Bürohilfe hängt einerseits stark von der Branche ab, wo die Firma tätig ist. Auf der anderen Seite hängt es dann auch davon ab, in welcher Abteilung man seinen Nebenjob ausübt. Eines ist klar: Die Arbeit geht selten aus. Grundsätzlich sollte man sich aber im Klaren sein, dass die zu erledigenden Tätigkeiten normalerweise nicht sehr komplizierte Tätigkeiten sein werden. Die klassischen Tätigkeiten bei einem Nebenjob als Bürohilfe sind zum Beispiel:

  • Bearbeitung der Post
  • diversen Ablagearbeiten
  • Erfassung irgendwelcher Daten am Computer
  • Schreiben von Briefen
  • Erstellen von einfach Excelaufstellungen oder Excelauswertungen
  • Sortieren von Akten
  • Kopierarbeiten
  • Rechnungen erstellen
  • Akten einscannen
  • Botengänge im Unternehmen
  • Erledigung von Telefonaten
  • und vieles mehr.

Wenn sie nun einen Nebenjob als Bürohilfe anstreben, so kann man bereits aus den Tätigkeiten die notwendigen Voraussetzungen erkennen. Ohne PC-Kenntnisse wird man vermutlich keine Chance haben. Dazu gehört dann auch, dass man neben den PC-Kenntnissen auch mit den verschiedensten Office-Programmen umgehen kann.

Ohne ordentlichen Sprachkenntnissen – also Deutsch und oftmals auch Englisch – wird man nicht weit kommen. Das heißt, zumindest gute Deutschkenntnisse in Schrift und Wort sind Voraussetzung. Heute wird viel auch schon über das Internet oder mit Online-Programmen erledigt. Daher sollte man sich auch damit auskennen. Ich denke aber, dass dies kein Problem sein sollte, weil sie sonst auch nicht hier gelandet wären.

Wichtig wird auch sein, dass man sauber, sorgfältig und eigenständig arbeitet. In einem Büro wird man selten alleine arbeiten. Daher ist Teamfähigkeit auch eine Voraussetzung.

Bei den Arbeitszeiten im Nebenjob im Büro gibt es grundsätzlich keine Grenzen. Dies hängt stark vom Arbeitgeber aus, wie Unterstützung notwendig ist. Bei diesem Nebenjob kann es sein, dass man am Vormittag oder am Nachmittag arbeitet. Aber auch kurze Zeiten dazwischen oder am Abend sind möglich. Meist ist dabei eine gewisse Flexibilität gefragt.