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Handwerkerbonus – Förderung holen

Seit Anfang Juli können Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600,- Euro für die Modernisierung oder Renovierung der eigenen Wohnung oder vom eigenen Wohnhaus holen.
Mit dem Handwerkerbonus versucht die österreichische Bundesregierung der Wirtschaft wachstums- und konjunkturbelebende Impulse zu geben. Natürlich will man aber damit auch versuchen, dem Pfusch entgegen zu wirken. Alleine heuer stehen dafür 10 Millionen Euro und für nächstes Jahr 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Einen Antrag für den Handwerkerbonus kann jede natürliche Privatperson, die an ihrem in Österreich befindlichen Haupt- oder Nebenwohnsitz entsprechende Arbeiten durchführen hat lassen. Dabei gilt zu beachten, dass man pro Jahr nur einen Förderantrag stellen kann. Die maximale Förderhöhe beträgt 600,- Euro pro Jahr. Gefördert werden 20 % der Kosten für Arbeitsleistungen. Man braucht dazu dann die Endrechnung und die Überweisung muss auch bereits erfolgt sein. Zu beachten ist auch noch, dass Kosten für die erbrachte Arbeitsleistung mindestens 200,- Euro (exkl.) betragen müssen. Eine Kombination mit möglichen anderen Förderungen ist ausgeschlossen.

Was wird beim Handwerkerbonus gefördert?

Nicht alles wird gefördert. Es wird nur Arbeitsleistung gefördert und diese muss im Zeitraum zwischen 1.7.2014 und 31.12.2015 erbracht und auch abgeschlossen werden.
Folgende Arbeitsleistungen werden zum Beispiel gefördert:

  • Zimmermeister
  • Dachdecker
  • Maler
  • Bodenleger
  • Platten- u. Fliesenleger
  • Trockenausbauer
  • Glaser
  • Hafner
  • Heizungstechniker
  • Gas- u. Sanitärtechniker
  • Elektriker
  • Baumeister
  • Etc.

 Wo kann man die Förderung beantragen?

Wenn man alle Unterlagen beisammen hat, kann man den Antrag inkl. Beilagen bei den Bausparkassen einreichen. Die Bausparkassen beraten auch bei etwaigen Fragen. Folgende die vier österreichischen Bausparkassen:

  • Allgemeine Bausparkasse (ABV)
  • Bausparkasse der österr. Sparkassen AG
  • Raiffeisen Bausparkasse
  • Bausparkasse Wüstenrot

 

Nicht gefördert wird zum Beispiel:

Arbeiten im Garten, Ausbau von Dachboden, Arbeiten in der Garage, Keller, etc. werden nicht gefördert. Detailfragen werden von den Bausparkassen gerne beantwortet.

Auf jeden Fall ist der Handwerkerbonus eine gute Idee und für alle, die sowieso Arbeiten am Haus oder in der Wohnung durchführen lassen wollen oder müssen, ist es eine Erleichterung.

 

 

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