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Arbeitnehmerveranlagung 2015

Arbeitnehmerveranlagung bzw. Lohnsteuerausgleich jetzt durchführen

Ich bin mir sicher, dass Sie auch nichts zum Verschenken haben!

Jedoch schenken viele Österreicher Jahr für Jahr dem Finanzamt viel Geld. Viele machen einfach den Jahresausgleich nicht.
Jahresausgleich – Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung: alles Namen für ein und das selbe. Offiziell heißt es:

Arbeitnehmerveranlagung.

Mit der Arbeitnehmerveranlagung kann man sich zuviel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurück holen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man rückwirkend für die letzten fünf Jahre machen. Somit kann man sich so ganz leicht bares Geld vom Finanzamt zurück holen.

Eine Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich immer!

Man kann bei der Arbeitnehmerveranlagung die verschiedensten Sonderausgaben, Werbungskosten, diverse außergewöhnliche Belastungen, etc. geltend machen. Weiters kann man den Kinderfreibetrag oder auch die Pendlerpauschale beantragen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man am einfachsten auf Finanzonline.at durchführen. Da gibt man all seine Daten ein und kann diese Daten online an das Finanzamt übertragen. Dort wird der Antrag geprüft und meist schon nach wenigen Tagen hat man eine Steuergutschrift am seinem Konto gut geschrieben.

Umfangreiche Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung findet man im jeweiligen Steuerhandbuch. Das aktuelle Steuerhandbuch als PDF-File ist für die Arbeitnehmerveranlagung vom Vorjahr gedacht.