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Jahresausgleich 2011

Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung 2011 jetzt durchführen

Sie haben nichts zum Verschenken?

Dann schenken Sie dem Finanzminister nicht ihr Geld. Leider verschenken viele Leute in Österreich Jahr für Jahr Geld an das Finanzamt. Obwohl es so einfach wäre, sich Geld vom Finanzamt zurück zu holen. Dafür muss man nur den Lohnsteuerausgleich – bzw. wie es jetzt heißt: die Arbeitnehmerveranlagung – machen.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann man nicht nur für das letzte Jahr machen. Man kann zuviel bezahlte Steuern über die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre im Nachhinein vom Finanzamt zurück holen. Somit kann man sich bares Geld zurück holen.

Egal wie und was: Es lohnt sich fast immer, dass man den Lohnsteuerausgleich macht. Es sollte dann immer eine Rückzahlung vom Finanzamt an den Arbeitnehmer erfolgen. Sollte einmal das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides nicht so gefallen und negativ ausfallen, so hat man innerhalb eines Monates die Möglichkeit mittels Berufung den Antrag zurück zu ziehen.

Am einfachsten ist es, wenn man den Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung Online auf Finanzonline.at durchführt. Will man es nicht Online machen, so hat man auch die Möglichkeit, dass man entsprechende Formulare ausfüllt. Diese kann man wiederum Online downloaden oder sich vom Finanzamt holen. Online auf Finanzonline.at kann man die Arbeitnehmerveranlagung 2011 ab 10. Jänner 2012 durchführen, bzw. die notwendigen Daten Online eingeben. Natürlich ist es am einfachsten, wenn man den Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung Online auf “Finanz Online” eingibt. Das geht am schnellsten, spart somit Zeit und man muss sich nicht mit den Papierformularen und etwaigen Kopien herumschlagen.

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, was man alles bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann. Da gibt es die verschiedensten Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale und vieles mehr.
Jahr für Jahr gibt es dabei Änderungen. Damit man da den Überblick nicht verliert, ist es sinnvoll, wenn man das aktuelle Steuerbuch zur Hand nimmt und darin die aktuellen Tipps und Tricks für die Arbeitnehmerveranlagung heraus liest.

Für die Arbeitnehmerveranlagung 2011 gibt es das neue Steuerhandbuch 2012. Das Steuerbuch 2012 findet man natürlich Online als PDF-File.