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Katastrophe

Arbeitnehmerveranlagung – Lohnsteuerausgleich – Steuerausgleich – Geld sparen bei Katastrophen

Heuer haben uns schon mehrere schwere Stürme mit Orkanstärke heimgesucht. Diese Stürme haben bei uns in Österreich schwere Schäden angerichtet.

Für solche Katastrophen steht für die betroffenen Opfer in Österreich der Katastrophenfonds des Bundes – 2008 sind es 82 Millionen Euro – bereit.

Sie haben die Möglichkeit zur Geltendmachung einer aussergewöhnlichen Belastung gem. EStG. Das ganze ohne Selbstbehalt.

Das bedeutet, dass Sie Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden geltend machen können. Dazu gehören zum Beispiel folgende Kosten:
Entfernung von entwurzelter Bäume, Beseitigung von Wasser- und Sommersachen, Beseitigung von Sperrmüll, etc.

Weiters können Sie Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände absetzen. Beispiele hierfür sind Reparaturen von weiter nutzbaren Wohnhäusern bzw. Wohnungen, Ausmalen, Erneuerung des Verputzes, Reparatur von Zäunen, Reparatur beschädigter Autos, Dachreparaturen, usw.

Orkan Sturm

(Bild: aboutpixel.de © smooch)

Die dritte Kategorie entspricht den Kosten für die Ersatzbeschaffung durch die Katastrophe zerstörter Gegenstände. Hierzu gehören zum Beispiel der erforderliche Neubau des gesamten Wohngebäudes oder Teile davon, Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Neukauf von Kleidung, Geschirr, etc.

Wichtig ist bei diesen Katastrophenschäden, dass Sie dem Finanzamt die Aufzeichnungen von der Schadenserhebung durch die Gemeinde vorlegen können.