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Pauschalleistung

Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeld 2010 – Die neue Regelung im Überblick

Für die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld in Österreich gibt es seit Anfang 2010 eine neue Regelung. Die bessere Vereinbarkeit von Famile und Beruf soll dabei im Vordergrund stehen.

Seit Jahresbeginn 2010 gibt es nun zwei unterschiedliche Systeme für das Kinderbetreuungsgeld, zwischen denen jeder frei wählen kann. Einerseits gibt es das System der Pauschalleistung, wo Sie die Wahl zwischen 4 unterschiedlichen Varianten haben, andererseits gibt es das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

Folgende Ausführungen sollten für den ersten Überblick zu den zwei Systemen ausreichend sein, welche grundsätzlich für Geburten ab 1. Jänner 2010 zum Tragen kommen.

Pauschalleistung – freie Auswahl zwischen 4 Varianten des Kinderbetreuungsgeldes

Diese 4 Varianten stehen bei dem System “Pauschalleistung” zur Auswahl:

  • 30 + 6 Monate (ca. 436 Euro pro Monat)
  • 20 + 4 Monate (ca. 624 Euro pro Monat)
  • 15 + 3 Monate (ca. 800 Euro pro Monat)
  • 12 + 2 Monate (ca. 1000 Euro pro Monat)

Die Anzahl der jeweiligen Monatsangaben bezieht sich dabei auf Aufteilung auf beide Elternteile. Das System bzw. die gewünschte Variante kann bei der Antragsstellung nur einmalig gewählt werden und ist bindend.

Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld bei den Pauschalleistungsvarianten

Die Zuverdienstgrenze bei den 4 Varianten der Pauschalleistung beträgt laut Angaben des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 60% der Einkünfte des letzen Kalenderjahres vor der Geburt, in welchem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Maximal beträgt die Zuverdienstgrenze bei diesen Varianten jedoch 16200,- Euro pro Jahr.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es nur die Variante 12 + 2 Lebensmonate. Die Bezugshöhe ist dabei auf 8o Prozent der Letzteinkünfte festgelegt, maximal jedoch bei rund 2000,- Euro monatlich. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. an eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in den letzen 6 Monaten vor der Geburt, gebunden.

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist mit 5800,- Euro pro Kalenderjahr limitiert.

Wo findet man alle notwendigen Info´s zum Kinderbetreuungsgeld

Bei den hier angeführten Informationen handelt es sich nur um einen überblicksartigen Auszug der neuen Regelung für das Kinderbetreuungsgeld. Für detaillierte und rechtlich fundierte Informationen empfehlen wir unbedingt die Informationsbroschüre für das neue Kinderbetreuungsgeld vom Bundesministerium für Wirtschaft, Famile und Jugend, wo auf insgesamt 31 Seiten die unterschiedlichen Möglichkeiten und Abhängigkeiten für das Kinderbetreuungsgeld NEU ausführlich behandelt werden.