Steuerausgleich 2010 – Geld zurück vom Finanzamt

Den Steuerausgleich 2010 (bzw. richtigerweise die Arbeitnehmerveranlagung 2010) kann man spätestens ab März 2011 durchführen, da die Arbeitgeber den Jahreslohnzettel für 2010 innerhalb der ersten 2 Monate im Jahr übermitteln müssen. Den Steuerausgleich kann man für 5 Jahre rückwirkend machen. Wenn Sie in den letzten Jahren den Steuerausgleich nicht gemacht haben, sollten Sie die fehlende...Continue reading

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