NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Arbeitnehmerveranlagung 2013

Lohnsteuerausgleich 2012 – Geld vom Finanzamt zurückholen

Ich denke mal, dass Sie kein Geld zum Verschenken haben, oder? Daher:

Schenken Sie kein Geld her!

 

Der Finanzminister schenkt uns nichts, daher sollte man dort sein Geld zurückholen, wo es möglich ist. Sehr einfach kann man sich Geld vom Finanzamt bei der Arbeitnehmerveranlagung zurück holen. Viele sagen zur Arbeitnehmerveranlagung auch Jahresausgleich oder Lohnsteuerausgleich. Ein Lohnsteuerausgleich für 2012 lohnt sich fast immer.

Für alle, die zum Beispiel nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, für die lohnt es sich natürlich! Beispielsweise für Ferialarbeiter/-innen oder auch für Berufswiedereinsteigerinnen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man für die letzten fünf Jahre zurück machen. So kann man sich die zuviel bezahlten Steuern vom Finanzamt wieder zurück holen. Das ist bares Geld, dass man vom Finanzamt auf sein Konto überwiesen bekommt! Aber je früher man den Steuerausgleich macht, des schneller bekommt man auch sein Geld wieder zurück.

Am schnellsten geht es, wenn man seine Arbeitnehmerveranlagung (seinen Lohnsteuerausgleich) für 2012 auf der Homepage Finanzonline.at durchführt.
Für alle, die dies nicht gerne online machen, oder einfach nicht die Möglichkeit dazu haben, besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass man die entsprechenden Formulare ausfüllt. Für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) ist das Formular L1 zu verwenden. Dazu gibt es dann noch das Formular L1k als Beilage. Das Formular L1k ist für alle Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern.

Die Arbeitnehmerveranlagung 2012 kann bereits auf Finanzonline.at durchgeführt werden. Dazu kann man bereits loslegen und die notwendigen Daten online eingeben.

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Abschreibposten bzw. Absetzbeträge gibt es viele beim Steuerausgleich.
Verschiedenste Werbungskosten, Sonderausgaben, den Kinderfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen und vieles mehr. Jedes Jahr gibt es dazu einige Änderungen. So gibt es diese Änderungen auch für die Arbeitnehmerveranlagung 2012. Und all die Tipps und Tricks findet man im aktuellen Steuerbuch. Für die Arbeitnehmerveranlagung 2012 gibt es das neue Steuerhandbuch 2013, welches man Online als PDF-Datei runterladen kann.

 

Sollte man einmal mit dem Ergebnis der Arbeitnehmerveranlagung nicht so glücklich sein, so kann man innerhalb eines Monates nach Erhalt des Bescheides den Antrag zurückziehen. Vorausgesetzt, dass es sich dabei nicht um eine Pflichtveranlagung gehandelt hat!