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Gewinnverständigung

Einladungen zu tollen Werbefahrten – Finger weg davon!

Nahezu jeder kennt sie:

  • die vielen Einladungen zu den tollen Werbefahrten, wo vieles versprochen wird.
  • Gewinnverständigungen, wo man sich seinen Gewinn nur noch abholen muss.
  • Werbung, wo Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie garantiert gewonnen haben.
  • Ausflugsfahrten zu einem super tollen Preis.
  • Gratis Essen
  • Gewinnverständigung der Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale
  • Sie haben garantiert etwas gewonnen.

Doch nahezu immer handelt es sich dabei um Werbefallen! Die vermeintliche Ausflugsfahrt endet in einem Lokal. Es werden minderwertige Menüs serviert und dann geht’s los. Verkaufsveranstaltungen, wo rhetorisch bestens geschulte Verkaufsprofis ihnen überteuerte Produkte aufdrängen wollen.

Sie sollten folgendes beachten:

Es gibt selten einen Unternehmer, der etwas zu verschenken hat.

In Österreich wurde bereits 2008 diesen Werbefahrten mit falschen Versprechungen ein Riegel vorgeschoben. Veranstalter von Werbefahrten müssen in der Werbung bestimmte Informationen anführen und müssen die Werbeveranstaltung anmelden. In der Praxis sieht es jedoch anders aus und dies wird selten befolgt. Oftmals geht die “Ausflugsfahrt” über die Grenze und somit gelten die österreichischen Gesetze nicht.

Normalerweise dürften bei Werbefahrten in Österreich keine Waren verkauft werden. Auch dürften keine Bestellungen getätigt werden. Tatsächlich läuft es oftmals anders. Es gibt auch bei vielen Firmen Probleme bei der Rückabwicklung der teuer gekauften Produkte. Das Problem ist, das es sich bei den Firmen oft um Postfachfirmen oder Scheinfirmen handelt…

Sollten Sie in Ihrem Briefkasten Post mit Einladungen für Werbefahrten finden, wo Gewinn- und Geschenkszusagen zu finden sind, so sollten Sie diese am besten zum Altpapier geben. So kann Ihnen niemand Ihr ehrlich verdientes Geld aus der Tasche ziehen, mit Produkten, die nicht das halten, was versprochen wird.