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Kilometer

Pendlerpauschale neu 2013: Die Änderungen ab 2013

Viele Arbeitnehmer fahren mit dem Auto zur Arbeit. So wird die Wegstrecke zwischen Wohnung bzw. Haus und Arbeitsstätte mit dem eigenen Auto zurückgelegt. Wo möglich, fahren aber auch viele Arbeitnehmer mit einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei bei jedem Arbeitnehmer den Verkehrsabsetzbetrag. Dieser Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch mit der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Für 2013 gibt es nun eine Überarbeitung der Pendlerpauschale. Damit soll der öffentliche Verkehr mehr gefördert werden. Weiterhin gibt es die beiden Varianten der Pendlerpauschale. Das heißt, auch in Zukunft gibt es die kleine Pendlerpauschale und die große Pendlerpauschale.

Neu ist der sogenannte Pendlereuro!

Wenn man Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat, so kann man sich zusätzlich einmal im Jahr einen Euro pro zurückgelegten Kilometer vom Hinweg zum Arbeitsplatz und vom Rückweg von der Steuer gutschreiben lassen.

Weiters gibt es Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch Teilzeitbeschäftigte können ab 2013 nun die kleine oder die große Pendlerpauschale geltend machen. Vorausgesetzt, man hat mindestens vier Arbeitstage im Monat. Dafür bekommt man ein Drittel der Pendlerpauschale. Zwei Drittel können abgesetzt werden, wenn man zwischen acht und zehn Tage im Monat arbeitet. Und die volle Pendlerpauschale bekommen Teilzeitbeschäftigte, wenn diese an mindestens 11 Tagen im Monat arbeiten.

Auch gibt es Verbesserungen bei geringem Einkommen. Neu ist auch, dass es keine Pendlerpauschale gibt, wenn man ein Dienstfahrzeug vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt und dieses auch privat genutzt werden kann.

Jobticket

Neu ist auch das Jobticket. Damit können Arbeitgeber den Beschäftigten steuerfrei eine Jahreskarte zur Verfügung stellen. Diese können dann mit dem öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos in die Arbeit fahren. Das ganze ist natürlich freiwillig.

Man unterschiedet weiterhin zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale. Die Werte haben sich nicht verändert. Somit hat die Pendlerpauschale 2013 die selben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 und auch wie 2011.

Kleine Pendlerpauschale 2013

  • Ab 20 Kilometer: 58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2013

  • Ab 2 Kilometer: 31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer: 123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 306,- Euro / Monat

Die Pendlerpauschale 2013 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

 

 

Pendlerpauschale 2012 – die Beträge für die Pendlerpauschale 2012

Die meisten Leute, die zur Arbeit fahren, müssen die Wegstrecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte entweder mit dem eigenen Auto oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurück legen. Ab einer bestimmten Strecke, die zurückgelegt werden muss, kann man die Pendlerpauschale geltend machen. Mit der Pendlerpauschale sollen die Kosten, die bei der Anreise und Abreise zum Arbeitsplatz entstehen, gemildert werden. Sozusagen ein Zuschuss für das Pendeln zum Arbeitsplatz. Für die Pendlerpauschale müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Die Pendlerpauschale 2012 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

Man unterschiedet zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale.

Kleine Pendlerpauschale

Die kleine Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, die eine Strecke von mehr als 20 Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und auch zumutbar ist.

Große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale gilt für alle Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitsplatz mehr als 2 Kilometer vom Wohnsitz entfernt ist. Dabei ist aber die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich und auch nicht zumutbar.

Kleine Pendlerpauschale 2011

  • Ab 20 Kilometer:             58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2011

  • Ab 2 Kilometer:                31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer:             123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             306,- Euro / Monat

Zuletzt wurde die Pendlerpauschale 2011 erhöht. Das heißt, zum 1. Jänner 2011 wurde die Pendlerpauschale erhöht. Die Pendlerpauschale 2012 wird nicht erhöht. Das heißt, es wird die Pendlerpauschale 2011 dieselben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 aufweisen.

Kleine Pendlerpauschale 2012

  • Ab 20 Kilometer:             58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2012

  • Ab 2 Kilometer:                31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer:             123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer:             214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer:             306,- Euro / Monat