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Steuererklärung online erledigen – Finanzamt Jahresausgleich

Viele von uns kennen den jährlichen Aufwand für die Steuererklärung: Alle notwendigen Unterlagen zu sammeln und ein Formular vom Finanzamt ausfüllen. Wenn Sie “online” sind, so können Sie diesen Akt bequem bei FinanzOnline Ihre Steuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt einreichen. Sollten Sie bisher noch keinen Jahresausgleich gemacht haben und sind aber berufstätig, dann wird es höchste Zeit, dass Sie sich Geld vom Finanzminister zurückholen. Für die letzten 5 Jahre können Sie Ihre Steuererklärung rückwirkend erledigen. Auf dem elektronischen Weg funktioniert dies seit 2004.

Wenn Sie den Behördenweg elektronisch abwickeln wollen, so benötigen Sie nur einen Zugang zu Finanz-Online, eine Verbindung zum Internet und mit Ihrem Webbrowser wechseln Sie auf die BMF-Homepage oder besser direkt unter https://finanzonline.bmf.gv.at .

Sollten Sie bisher noch keinen Zugang zu FinanzOnline gehabt haben, so können Sie sich online registrieren. Nach einigen Tagen bekommen Sie per Rsa-Brief Ihre Zugangsdaten zugesendet.

Für all jene, die das “alte” Papierformular kennen, wird die Online-Variante kein Problem darstellen. Die Online-Formulare unterscheiden sich unwesentlich von den gedruckten Vorlagen. Sobald Sie alle Daten eingegeben haben, können Sie Ihre Steuererklärung am Server vom BMF abspeichern. Ein tolles Features ist die Sofortberechnung der voraussichtlichen Steuer und Sie sehen sofort, wieviel Geld Sie vom Finanzminister zurückbekommen. Die Daten nochmals kurz checken und absenden. Die nachfolgende Prozedere erfolgt wie üblich auf dem Postweg.

Ein Tipp noch am Schluß: Damit Sie das Maximum herausholen, sollten Sie sich vorher ein wenig mit dem Ratgeber “Steuer sparen 2008” von der Arbeiterkammer beschäftigen.

Private Verkäufer können sich die Angebotsgebühr bei Ebay ersparen

Das Online-Auktionshaus Ebay muss trotz der Marktführerschaft immer mehr gegen die wachsende Konkurrenz kleinerer, aber günstigerer Auktionsportale ankämpfen und hat in einer Pressemitteilung am 11.02.2008 einige Änderungen bei den Gebühren bekannt gegeben.

Besonders interessant dürfte für unsere Leser die neu geschaffene Möglichkeit sein, die Angebotsgebühren, welche beim Einstellen neuer Auktion bisher angefallen sind, komplett zu sparen.

Diese Regelung gilt jedoch nur für private Verkäufer. Die Bedingung dafür ist, dass die Auktion mit einem Startpreis von 1 Euro eingestellt wird. Weiters kann bei einer 1-Euro-Auktion ein Produktbild kostenlos hinzufügen.

Angebotsgebühr gratis – Verkaufsprovision fällt weiterhin an

Betrachtet man die allgemeinen Gebühren bei Ebay.at, kann man schnell erkennen, dass sich private Verkaufer einen Betrag von 0,25 Euro pro Auktion ersparen können. Man kann also bei einer 1-Euro-Auktion gar nichts verlieren, sollte ein Artikel einmal nicht verkauft werden, dann fallen weder Angebotsgebühr noch Verkaufsprovision an.

Lassen Sie sich aber nicht durch die Wortkombination GEBÜHR und GRATIS zu dem Irrglauben verleiten, dass eventuell gar keine Gebühren anfallen könnten. Wird ein Artikel erfolgreich versteigert, wird eine Verkaufsprovision an Ebay fällig, welche je nach Verkaufswert unterschiedlich hoch sein kann.

Ebay will mit dieser Gebührensenkung potentielle Neukunden ansprechen, aber auch wieder mehr Interesse bei den Schnäppchen-Jägern wecken.