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Steuerreform

Steuerreform Österreich 2009 – Die Details und die Auswirkungen

Am 11. März wurde die Steuerreform im Nationalrat beschlossen, mit Ende März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Viele Punkte davon sind rückwirkend ab 1.1.2009 gültig.

Die Bundesregierung will mit dieser Steuerreform 2009 die Kaufkraft der Bevölkerung stärken, damit die Konjunktur belebt wird.

Die Details der Steuerreform 2009 für Arbeitnehmer im folgenden aufgeschlüsselt.

Anpassung der Steuergrenzen

Den großen Teil der Steuerreform bekommen die Arbeitnehmer ab April zu spüren. Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 werden die Steuergrenzen angehoben, wodurch weniger Steuern bezahlt werden müssen und mehr auf das Konto wandert. Die Steuergrenze wird von 10.000,- auf 11.000,- Euro angehoben. Der Spitzensteuersatz von 50 % fällt nun erst ab 60.000,- Euro Jahreseinkommen an und nicht wie bisher ab 51.000,- Euro. Geringfügig wurden die Grenzsteuersätze für die Einkommen zwischen 11.000,- und 25.000,- Euro (jährlich) angepasst. Statt bisher 38,333 % ist dieser nun 36,500 %.
Für die Einkommen zwischen 25.000,- und 60.000,- Euro wurde der Tarif von 43,596 % auf 43,214 % gesenkt.

Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag wurde um 7,50 Euro pro Monat erhöht und wird automatisch mit der nächsten Auszahlung der Familienbeihilfe überwiesen. Dies bedeutet pro Kind ein Mehrbetrag von 90,- Euro pro Jahr.

Kinderfreibetrag

Ab 1.1.2009 kann pro Kind ein Kinderfreibetrag von 220,- Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Dieser Betrag reduziert die Steuerbemessungsgrundlage. Diesen Freibetrag sollte jener Elternteil in Anspruch nehmen, der mehr verdient.

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können nun ab 1.1.2009 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Bis zu 2.300,- Euro pro Kind und Jahr sind für Kinder bis 10 Jahren möglich. Zusätzlich kann nun der Arbeitgeber steuerfrei 500,- Euro jährlich pro Kind an Betreuungsgeld überweisen.

Unterhaltsabsetzbetrag

Der monatliche Unterhaltsabsetzbetrag wird ab 2009 monatlich für das erste Kind auf 29,20 Euro, für das zweite auf 43,80 Euro und 58,40 Euro für jedes weitere Kind erhöht. Das Geld bekommt man im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2009.

Kirchenbeitrag

Bisher konnten höchstens 100,- Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ab 2009 können Beiträge an Glaubensgemeinschaften bis zu höchstens 200,- Euro jährlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Wie zufrieden seid Ihr mit der Steuerreform unserer Bundesregierung? Schreibt uns, ob diese angemessen ist, oder zu gering oder zu mächtig ausgefallen ist.