Kirchenbeitrag
Kirchenbeitrag berechnen – Geld sparen beim Kirchenbeitrag
Sie haben eine hohe Vorschreibung für die Kirchensteuer der katholischen Kirche bekommen? Was tun? Aus der katholischen Kirche austreten?
Der Kirchenbeitrag wird auf Basis vom Einkommen berechnet. Daher besteht der Wunsch von der Kirchenbeitragsstelle, dass man sein Einkommen entsprechend belegt. Am besten mit einem Gehalts- oder Lohnzettel.
Berechnung vom Kirchenbeitrag
Der Kirchenbeitrag 2012 wird wie folgt berechnet: Vom steuerpflichtigen Einkommen werden 1,1 Prozent berechnet. Anschließend wird ein Absetzbetrag von 50,- Euro abgezogen. Das Ergebnis ist der Kirchenbeitrag. Für Einkommenssteuerpflichtige Personen beträgt der Kirchenbeitrag 2012 mindestens 90,- Euro. Für Personen, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, beträgt der Kirchenbeitrag 2012 mindestens 18,- Euro.
Soweit einmal die Berechnungsformel für den Kirchenbeitrag. Auf der Homepage www.kirchenbeitrag.at kann man den Kirchenbeitrag anonym genau berechnen lassen.
In der Praxis sieht es dann gerne anders aus! Möglicherweise ist es sinnvoll, wenn man der Kirchenbeitragsstelle keinen Gehalts- oder Lohnzettel vorlegt. Meist ist es besser, wenn man von der Beitragsstelle geschätzt wird, weil dann meist weniger Kirchenbeitrag pro Jahr heraus kommt.
Sollte einmal die Vorschreibung für die Kirchensteuer zu hoch ausfallen, so sollte man das Gespräch mit der Kirchenbeitragsstelle suchen. Man kann dabei meist eine Senkung des Kirchenbeitrags aushandeln. Wichtig sind dabei aber auch plausibel Gründe für die Reduktion vom Beitrag.
Gründe für eine Reduktion vom Kirchenbeitrag können sein:
- Lehrling
- Studium
- Arbeitslosigkeit
- Notstandshilfe
- neu geborene Kinder
- Alleinerzieher
- Alleinverdiener
- hohe finanzielle Belastungen z.B. wegen Hausbau, Wohnungskauf, etc.
- Bundesheer
- und so weiter
Eine hohe Kirchenbeitragsvorschreibung sollte also nicht der Grund für den Austritt aus der Kirche sein. Besser ist es, erst einmal mit der Kirchenbeitragsstelle Kontakt aufzunehmen.
Hat man seinen Kirchenbeitrag gezahlt, so sollte man beachten, dass man diesen Beitrag bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann. Ab 2012 werden 400,- Euro pro Person vom Staat anerkannt.
2012 – die Neuerungen und wo kann man sich etwas sparen? Was bringt das neue Jahr 2012?
Nur noch wenige Stunden und das Jahr 2011 ist Vergangenheit. Das neue Jahr – 2012 – bringt uns nicht nur ein Schaltjahr mit einem Tag mehr, sondern auch die eine oder andere Verbesserung. Aber wie das Leben so spielt. Es gibt auch so manche Nachteile bzw. Verteuerungen im neuen Jahr.
Folgend einige Neuerungen für das neue Jahr 2012:
Kürzere Überweisungsdauer
Überweisungen müssen die Banken ab 2012 rascher durchführen. Alle elektronischen Überweisungen, die auf Euro lauten, müssen am nächsten Werktag auf dem Konto gut geschrieben sein. Bei Papierüberweisungen haben die Banken zwei Werktage Zeit. Das bedeutet, dass man sein Geld schneller auf dem Konto hat und dadurch einen Zinsgewinn dadurch hat.
Unisex-Versicherungstarife
In Zukunft soll es nur noch einheitliche Versicherungsverträge für Männer und Frauen geben. Bisher war es so, dass Männer bei Rentenversicherungen, bei Krankenversicherungen und bei Pflegeversicherungen besser gestellt waren. Bei Lebens-, Unfall- und KFZ-Versicherungen waren Frauen besser gestellt. Aufgrund einer Vorgabe der EU wird es in Zukunft nur noch einheitliche Tarife geben. Dies gilt nur für Neuverträge. Altverträge sollen davon nicht betroffen sein. Die Änderung tritt mit Dezember 2012 in Kraft. Wie sich dies auf die Versicherungsprämien im Detail auswirkt werden wir sehen.
Autobahn-Vignette
Sie wird teurer! Die Jahresvignette für PKW kostet ab 2012 dann 77,80 Euro. Ist man viel auf Autobahnen und Schnellstraßen unterwegs, kann man nicht wirklich Geld sparen. Falls man aber nur einmal im Jahr auf der Autobahn in den Urlaub fährt, lohnt sich keine Jahresvignette, sondern es reicht eine Zehn-Tages-Vignette um 8,- Euro oder eine Zwei-Monats-Vignette um 23,40 Euro. Die Autobahn-Vignette von 2011 kann noch bis 31. Jänner 2012 verwendet werden.
Mindestversicherungssumme bei KFZ-Haftpflichtversicherung wird angehoben
Ab 2012 wird die Mindestversicherungssumme bei der KFZ-Haftpflichtversicherung von 6 auf 7 Millionen Euro angehoben. Normalerweise sollte dies die Versicherung ohne Anhebung der Prämie durchführen. Hebt die Versicherung trotzdem deswegen die Prämie an, so gibt es ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer.
Rettungsgasse
Ab 2012 muss bei stockendem Verkehr die Rettungsgasse gebildet werden. Dadurch soll den Einsatzfahrzeugen das Vorwärtskommen erleichtert werden. Die spart zwar kein Geld, kann aber Leben retten. Und das ist viel mehr Wert als Geld!
Verbesserungen für alle Telefonkunden
Bisher wurde oftmals von den Telekommunikationskunden eine zusätzliche Gebühr verlangt. In Zukunft ist dies Vergangenheit. Für eine Papierrechnung darf nichts zusätzlich verrechnet werden. Papierrechnungen sind kostenlos.
Ab Mitte Februar 2012 darf die Mindestvertragsdauer bei Telekommunikationsunternehmen maximal 24 Monate betragen. Knebelverträge über mehrere Jahre, die dann im Endeffekt oft viel teurer kommen, sind dann nicht mehr erlaubt.
Ab Mai muss es dann auch möglich sein, dass man als Kunde Verbindungen zu Datendiensten entgeltfrei sperren lassen kann.
Tara-Taste verpflichtend
Ab 2012 bezahlt man nur noch die Ware selbst. Das bedeutet, dass die Tara-Taste verpflichtend wird. Verpackungsmaterialien dürfen nicht mehr verrechnet werden. Speziell in der Feinkostabteilung im Supermarkt – bei der Wurst und beim Käse – darf dann das Papier nicht mehr mit gewogen, sondern muss abgezogen werden.
Kirchenbeitrag
In den Jahren 2009 bis 2011 konnten im Rahmen der Sonderausgaben maximal 200 Euro für Kirchenbeiträge berücksichtigt werden. Ab 2012 sind dies maximal 400 Euro.
Rezeptgebühr wird erhöht
Die Rezeptgebühr wird mit Anfang 2012 erhöht. Von bisher 5,10 auf 5,15 Euro. Wenn man sowieso plant, Medikamente via Rezept zu kaufen, dann noch schnell 2011. Viel ist es nicht, das man sich spart. Aber man muss klein anfangen.
Tabaksteuer wird erhöht
Raucher aufgepasst. Die Tabaksteuer wird mit 2012 wieder einmal erhöht. Raucher müssen dann pro Packung Zigaretten zwischen 10 und 20 Cent mehr zahlen. Auch hier gilt. Sich noch rasch 2011 mit Zigaretten eindecken.
Wie man sieht, bringt das neue Jahr wieder viele Änderungen.
Wir von http://www.nebenjob-heimarbeit.at/ wünschen allen Bloglesern einen guten Rutsch ein und gutes, erfolgreiches neues Jahr und viel Gesundheit!
Kirchenaustritt Österreich
Die Zahl der Kirchenaustritte hat letztes Jahr ein neues Rekordhoch erreicht. Insgesamt haben 87.393 Personen im Jahr 2010 die römisch-katholische Kirche verlassen. Um rund 64 % mehr Austritte als es noch im Jahr 2009 (2009: 53.269 Personen). Die Kirchenaustritte sind auf dem Höchststand seit 1945. Immer mehr Österreicher kehren der Kirche den Rücken.
Die meisten Austritte gab es 2010 in Wien mit über 25.300 Personen. Gefolgt von Graz-Seckau mit über über 15.100 und Linz mit nicht ganz 14.000 Austritten.
Vielfach wird als Grund für den Kirchenaustritt das Bekanntwerden der vielen Missbrauchsfälle genannt. Oft ist es aber auch der Kirchenbeitrag, den man als Mitglied der katholischen Kirche regelmässig bezahlen muss.
Bevor man jedoch aus der Kirche wegen dem möglicherweise zu hohen Kirchenbeitrag austritt, sollte man ein Gespräch mit der zuständigen Kirchenbeitragsstelle suchen. Sehr oft ist ihm Rahmen eines Gespräches eine Reduktion vom Kirchenbeitrag möglich und man muss deswegen nicht sofort aus der Kirche austreten.
Kirchenaustritt – Wie?
Normalerweise ist die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat seines Hauptwohnsitzes für den Kirchenaustritt zuständig. Den Austritt kann man schriftlich oder persönlich vollziehen. Wenn man die folgenden Unterlagen dabei hat, sollte es beim Austritt keine Probleme geben:
- Taufschein
- Meldezettel
- Lichtbildausweis
- kurzes, formloses Schreiben (inkl. Unterschrift), in dem man den Austritt erklärt
Der Kirchenaustritt selbst ist grundsätzlich kostenlos. Will man eine Bestätigung über den Kirchenaustritt, so muss man dafür bezahlen. Die Gebühren dafür bewegen sich zwischen 2 und 15 Euro.
Den Kirchenbeitrag muss man noch bis zum Monatsende bezahlen.