Krankenversicherung
Mindestsicherung in Österreich – Sozialhilfe wird abgelöst durch die Mindestsicherung
Seit einiger Zeit geistert in den Medien die Mindestsicherung herum. Nun ist diese fixiert worden.
Worum geht es eigentlich bei der Mindestsicherung?
Die Mindestsicherung wird die bisherige Sozialhilfe ablösen. Mit ersten September 2010 wird die Mindestsicherung eingeführt. Eine entsprechende Übereinkunft zwischen den Sozialreferenten der Bundesländer und Sozialminister Rudolf Hundstorfer gibt es bereits. Nun muss das Sozialministerium eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten.
Wie hoch ist die Mindestsicherung und wie oft wird diese ausbezahlt?
Die Mindestsicherung wird ab 1. September zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Alleinstehende Empfänger erhalten zukünftig 744 Euro und dies ist in ganz Österreich einheitlich. Einzig der darin enthaltene Zuschuss für das Wohnen – welcher 168 Euro beträgt – wir dann individuell von den Ländern angepasst. In der Stadt Salzburg werden schon heute 380,- Euro Wohnzuschuss bezahlt.
Die Empfänger der Mindestsicherung sind zukünftig auch krankenversichert und erhalten auch eine e-Card.
Wie und wo kann die Mindestsicherung beantragt werden?
Entsprechende Anträge für die Mindestsicherung müssen beim Arbeitsmarktservice abgegeben werden. Die Empfänger der Mindestsicherung sollen auch mehr in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen – z.B. Schulungen – eingebunden werden, sodass Arbeitslose wieder schneller einen Job finden.
Ziel der neuen Mindestsicherung ist es auch, dass weniger Missbrauch gemacht werden kann, als derzeit mit der Sozialhilfe.
Wie sich die Mindestsicherung in Zukunft bewährt, wird die Praxis dann ab 1. September 2010 zeigen.