Arbeitnehmerveranlagung – Lohnsteuerausgleich – Steuerausgleich – Holen Sie sich ihr Geld vom Finanzamt zurück – Teil 1

Jedes Jahr verschenken viele österreichische Steuerzahler bares Geld, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen und sich die zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht rechtzeitig vom Finanzamt zurückholen.

Sofern es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung handelt, kann man dabei nur gewinnen. Im Falle eines negativen Einkommenssteuerbescheides kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen. Ein Musterbrief für eine Berufung wird von der Arbeiterkammer zum Download angeboten.

In speziellen Fällen muss eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden. Ob Sie davon betroffen sind oder nicht, entnehmen sie am besten dem Steuerbuch für das zu veranlagende Jahr, welches online unter den Publikationen des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zu finden ist.

Für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung, stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung:
– Lohnsteuerausgleich via Formular L1 auf Papier
– Lohnsteuerausgleich mittels Computer und Internet via FinanzOnline

Einen Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) können Sie sich von Ihrem Wohnsitzfinanzamt holen oder zum Ausdrucken aus dem Internet hier herunterladen.

Formular-L1-Arbeitnehmerveranlagung-1

Bevorzugen Sie es, den jährlichen Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung online durchzuführen, müssen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten oder einer Bürgerkarte auf der Seite https://finanzonline.bmf.gv.at/ anmelden. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten angefordert haben, können Sie dies ebenfalls unkomliziert bei FinanzOnline erledigen. Mittels RSA-Brief bekommt man im Regelfall innerhalb weniger Tage die Zugangscodes mit der Post.

Wir empfehlen Ihnen, die Arbeitnehmerveranlagung Online durchzuführen. Erfahrungsgemäß werden Anträge, die online eingereicht wurden, schneller bearbeitet, als jene, die via Papierformular am Finanzamt persönlich abgegeben wurden. Für Sie bedeutet dies, dass Sie im Falle einer Steuergutschrift – und davon wollen wir einmal ausgehen – das Geld wieder schneller auf Ihrem Konto zur Verfügung haben. Ausserdem haben Sie bei der Online-Variante FinanzOnline die Möglichkeit, über die Funktion “Steuerberechnung” Ihre Steuern und Abgaben völlig anonym berechnen lassen.

In einem weiteren Bericht werden wir Ihnen einige der wichtigsten Absetzmöglichkeiten aufzeigen.

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21 Comments

  1. uzun marion12. März 2010

    wie mache ich meinen lohnsteuerausgleich

  2. Hölzl Gottfried20. Juni 2010

    Eine Anfrage:

    Wieviele Jahre zurück kann eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht weden.

    Danke Gottfried Hölzl

  3. Hannes20. Juni 2010

    Hallo Gottfried,

    die Arbeitnehmerveranlagung kann in Österreich für 5 Jahre rückwirkend gemacht werden.

  4. Daniela29. Juni 2010

    Kann ich einen Lohnsteuerausgleich machen wenn ich nur mutter und hausfrau war???

  5. Laura3. August 2010

    Hallo!
    Ich glaube ich bin zu blöd dafür! Ich komm einfach nicht drauf wie ich den Lohnsteuerausleich bei FinanzOnline machen kann/soll!
    Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

    lg Laura

  6. Hallo Laura,

    wo genau liegt das Problem bzw. wo kommst du nicht weiter?

    LG Hannes

  7. Laura3. August 2010

    Ich habe angenommen, dass es ein Online-Formular gibt, aber ich finde keines! Vielleicht suche ich falsch?

    lg Laura

  8. Hallo Laura,

    wenn du die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen möchtest, muss du als erstes deine Zugangsdaten unter https://finanzonline.bmf.gv.at/ anfordern.

    Nachdem du diese dann mittels eingeschriebenem Brief erhalten hast, kannst du dich unter dem oben genannten Link anmelden und das Onlineformular für die Arbeitnehmerveranlagung ausfüllen und absenden.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter.

    LG Hannes

  9. Laura5. August 2010

    Oh!
    Danke! jetzt kenn ich mich aus!
    Danke!

  10. Harich Peter6. Oktober 2010

    Wie mache ich einen Steuerausgleich.

  11. martin17. November 2010

    ich verstehe es auch nicht. bin bei finanz online… aber ab da komm ich nicht weiter….
    🙁
    was komme ich zurück?
    und wo ist das Formular?
    ich entschuldige mich für mein unwissen

    danke!

  12. stefan14. März 2011

    Zum KHG (und seinen möglicherweise linken Aktionen) kann man stehen wie man will – aber er hat als Minister die online Präsenz des Finanzministeriums wirklich hervorragend umgesetzt!
    All diese Errungenschaften werden aber vom derzeitigen Finanzminister (siehe die kranke Aktion mit den Formularen für die Arbeitnehmerveranlagung 2010) sukzessive abgebaut und an die Wand gefahren………..

  13. walter1. Mai 2011

    wie mache ich einen steuerausgleich.

  14. schaffranek peter25. Februar 2012

    ich peter schaffranek möchte gene meinen steuer asgleich mache bitte mir eine kobi senden.

  15. Haimo Falkensteiner9. März 2012

    Nun habe ich nochmals versucht, die Arbeitnehmerveranlagung für 2011 online durchzufdas ühren, komme aber bei der Login-Eingabe immer nur zur “Pin Änderung”, obwohl ich mit Namen angesprochen werde. (Dass das Finanzamt meinen Vornamen bis heute nicht richtig schreiben kann, ist ein anderes Thema!). Damit ist dann immer das Ende meiner Bemühungen.

  16. ehrensperger p.12. September 2013

    kann ich einen steuerausgleich machen wenn ich Hausfrau und Mutter bin?? was darf mein Mann alles ins Formular reinschreiben für die Absetzung??

  17. Josef Geißler26. Juli 2017

    Formular für Steuerausgleich 2016

  18. Eva Wagenknecht24. Januar 2018

    Ich bin Pensionistin mit einer so kleinen Pension, daß ich keine Lohnsteuer zahle. Angeblich bekomme ich aber als Ausgleich eine Negativsteuer. Was muß ich tun oder bekomme ich die automatisch? Bitte um Antwort.

  19. Eva Wagenknecht24. Januar 2018

    Wie komme ich zu der Negativsteuer? Muß ich einreichen oder geht das automatisch und wann bekomme ich sie?

  20. Franz25. Januar 2018

    Lohnsteuerausgleich machen und dann bekommt man auch die Negativsteuer berücksichtigt. Automatisch geht da nichts…

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