NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Lohnsteuerausgleich

Arbeitnehmerveranlagung bzw. Lohnsteuerausgleich jetzt durchführen

Ich bin mir sicher, dass Sie auch nichts zum Verschenken haben!

Jedoch schenken viele Österreicher Jahr für Jahr dem Finanzamt viel Geld. Viele machen einfach den Jahresausgleich nicht.
Jahresausgleich – Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung: alles Namen für ein und das selbe. Offiziell heißt es:

Arbeitnehmerveranlagung.

Mit der Arbeitnehmerveranlagung kann man sich zuviel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurück holen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man rückwirkend für die letzten fünf Jahre machen. Somit kann man sich so ganz leicht bares Geld vom Finanzamt zurück holen.

Eine Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich immer!

Man kann bei der Arbeitnehmerveranlagung die verschiedensten Sonderausgaben, Werbungskosten, diverse außergewöhnliche Belastungen, etc. geltend machen. Weiters kann man den Kinderfreibetrag oder auch die Pendlerpauschale beantragen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man am einfachsten auf Finanzonline.at durchführen. Da gibt man all seine Daten ein und kann diese Daten online an das Finanzamt übertragen. Dort wird der Antrag geprüft und meist schon nach wenigen Tagen hat man eine Steuergutschrift am seinem Konto gut geschrieben.

Umfangreiche Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung findet man im jeweiligen Steuerhandbuch. Das aktuelle Steuerhandbuch als PDF-File ist für die Arbeitnehmerveranlagung vom Vorjahr gedacht.

Pendlerrechner: so berechnet man seine Pendlerpauschale

Es hat etwas gedauert, aber seit kurzem steht der neue Pendlerrechner vom Bundesministerium für Finanzen online zur Verfügung.
Mit dem neuen Pendlerrechner kann man nun die Entfernung seines Wohnsitzes und seiner Arbeitsstätte berechnen. Ausserdem gibt der Pendlerrechner sofort online eine Antwort auf die Frage, ob die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist oder nicht.

Will man für 2014 wieder eine Pendlerpauschale geltend machen, so muss man zwingend den Pendlerrechner verwenden und ein entsprechendes Formular ausdrucken, unterschreiben und beim Arbeitgeber abgeben. Der Pendlerrechner wird rückwirkend ab 1. Jänner 2014 angewendet. Dann erste bekommt man wieder die Pendlerpauschale.

Den Pendlerrechner findet man unter dem folgenden Link: www.bmf.gv.at/pendlerrechner

Auf der Webseite gibt man zuerst die eigene Wohnadresse und die Adresse seiner Arbeitsstätte ein. Dabei hat man auch die Möglichkeit, die Adresse aus einer Karte auszuwählen.

Pendlerrechner Pendlerpauschale

 

Weiters gibt man seine Arbeitszeiten ein. Dabei wählt man ein Datum für einen typischen Arbeitstag zur Berechnung. Weiters wird die Uhrzeit für Arbeitsbeginn und Arbeitsende eingegeben.
Nach drei weiteren, kurzen Fragen kann man schon auf BERECHNEN klicken.

Auf Basis der eingegebenen Daten bekommt man vom Pendlerrechner sofort das Ergebnis. Darin wird angeführt, ob die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist. Wenn die Anforderungen passen, wird ausgegeben, ob man Anspruch auf die große Pendlerpauschale oder auf die kleine Pendlerpauschale hat. Ansonsten bekommt man sofort die Info, dass man keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale hat.
Weiters wird auch die Pendlerpauschale auf jährlicher und monatlicher Basis angeführt. Zusätzlich wird auch der zustehende Betrag für den Pendlereuro angeführt.

Das Ergebnis vom Pendlerrechner kann man über die Schaltfläche “Formular drucken” in ein PDF-File drucken. Dort muss man nur noch seinen Namen eintragen und schon kann man das fertige Formular am Drucker ausdrucken. Dieser Ausdruck muss unterschrieben werden und bis spätestens 30. Juni 2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden.

Der Arbeitgeber kontrolliert, ob der Wohnort und die Arbeitszeiten passen. Passt alles, wird die Pendlerpauschale und der Pendlereuro bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt. Das Formular muss der Arbeitgeber entsprechend ablegen.

Die Abgabe vom Ausdruck des Pendlerrechners beim Dienstgeber ist nicht verpflichtend. Jeder hat im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung auch noch die Möglichkeit die Pendlerpauschale und den Pendlereuro geltend zu machen.

Tipp für Pendlerrechner

Wichtig ist, dass – wie bei allen Angaben Richtung Finanzamt – die Daten korrekt und wahrheitsgemäß angegeben werden. Bei einer etwaigen Prüfung durch das Finanzamt werden die Daten entsprechend geprüft. Sollten die Angaben falsch sein, so muss man die zu unrecht erhaltene Pendlerpauschale zurück bezahlen.
Den Pendlerrechner sollte sich jeder Arbeitnehmer ansehen und sich seine Wegstrecke durchrechnen lassen. Das ganze ist unverbindlich und kostenlos. Außerdem ist die Berechnung innerhalb weniger Minuten erledigt. Da kann es auch schon mal positive Überraschungen geben, wo jemand vielleicht dachte, dass er keinen Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat.

 

 

Bildungskosten beim Lohnsteuerausgleich geltend machen

Wie jedes Jahr um diese Zeit, sollte man sich wieder Gedanken über den Lohnsteuerausgleich – besser gesagt um die Arbeitnehmerveranlagung – machen.

Gerade bei der Arbeitnehmerveranlagung kann man viele Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Grundsätzlich versteht man unter Werbungskosten jene Aufwendungen, die mit der eigenen beruflichen Tätigkeit zusammen hängen.

  • Ausbildungskosten
  • Fortbildungskosten
  • Umschulungskosten
  • Diverse Kosten

Wichtig ist dabei, dass sie sich die Rechnungen, Belege, etc. gut aufheben. Sie dienen als Nachweis und müssen sieben Jahre aufgehoben werden.

Unter Ausbildung versteht man Bildungsmaßnahmen, die zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausbildung ermöglichen. Es muss sich dabei um verwandte Tätigkeiten handeln. Alle Kosten, die für eine Ausbildung anfallen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Unter Fortbildung versteht man jene Bildungsmaßnahmen, um seine Fähigkeiten und Kenntnisse in seinem aktuellen Job zu verbessern. Alle Kosten, die für eine Fortbildung anfallen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hat man eine fixe Jobzusage, so können die Fortbildungskosten auch schon vor dem Start dieses Dienstverhältnisses berücksichtigt werden.

Wenn man eine Umschulung in einen komplett neuen Job machen, so können hierbei Umschulungskosten anfallen, die ebenfalls beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigt werden können.

Folgend einige weitere Ideen für Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Bildungsmaßnahmen stehen können:

  • Computer / Laptop (abzgl. Privatanteil)
  • Fachbücher / Fachliteratur
  • diverse Arbeitsmittel
  • Fahrtkosten
  • Reisekosten / Taggeld
  • Kosten für Internetanschluss (abzgl. Privatanteil)

Achtung:
Die Kosten für einen PKW-Führerschein können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden!

Am besten machen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung online. Mehr dazu unter: Geld vom Finanzamt holen.

 

Lohnsteuerausgleich 2012 – Geld vom Finanzamt zurückholen

Ich denke mal, dass Sie kein Geld zum Verschenken haben, oder? Daher:

Schenken Sie kein Geld her!

 

Der Finanzminister schenkt uns nichts, daher sollte man dort sein Geld zurückholen, wo es möglich ist. Sehr einfach kann man sich Geld vom Finanzamt bei der Arbeitnehmerveranlagung zurück holen. Viele sagen zur Arbeitnehmerveranlagung auch Jahresausgleich oder Lohnsteuerausgleich. Ein Lohnsteuerausgleich für 2012 lohnt sich fast immer.

Für alle, die zum Beispiel nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, für die lohnt es sich natürlich! Beispielsweise für Ferialarbeiter/-innen oder auch für Berufswiedereinsteigerinnen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man für die letzten fünf Jahre zurück machen. So kann man sich die zuviel bezahlten Steuern vom Finanzamt wieder zurück holen. Das ist bares Geld, dass man vom Finanzamt auf sein Konto überwiesen bekommt! Aber je früher man den Steuerausgleich macht, des schneller bekommt man auch sein Geld wieder zurück.

Am schnellsten geht es, wenn man seine Arbeitnehmerveranlagung (seinen Lohnsteuerausgleich) für 2012 auf der Homepage Finanzonline.at durchführt.
Für alle, die dies nicht gerne online machen, oder einfach nicht die Möglichkeit dazu haben, besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass man die entsprechenden Formulare ausfüllt. Für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) ist das Formular L1 zu verwenden. Dazu gibt es dann noch das Formular L1k als Beilage. Das Formular L1k ist für alle Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern.

Die Arbeitnehmerveranlagung 2012 kann bereits auf Finanzonline.at durchgeführt werden. Dazu kann man bereits loslegen und die notwendigen Daten online eingeben.

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Abschreibposten bzw. Absetzbeträge gibt es viele beim Steuerausgleich.
Verschiedenste Werbungskosten, Sonderausgaben, den Kinderfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen und vieles mehr. Jedes Jahr gibt es dazu einige Änderungen. So gibt es diese Änderungen auch für die Arbeitnehmerveranlagung 2012. Und all die Tipps und Tricks findet man im aktuellen Steuerbuch. Für die Arbeitnehmerveranlagung 2012 gibt es das neue Steuerhandbuch 2013, welches man Online als PDF-Datei runterladen kann.

 

Sollte man einmal mit dem Ergebnis der Arbeitnehmerveranlagung nicht so glücklich sein, so kann man innerhalb eines Monates nach Erhalt des Bescheides den Antrag zurückziehen. Vorausgesetzt, dass es sich dabei nicht um eine Pflichtveranlagung gehandelt hat!

Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung 2011 jetzt durchführen

Sie haben nichts zum Verschenken?

Dann schenken Sie dem Finanzminister nicht ihr Geld. Leider verschenken viele Leute in Österreich Jahr für Jahr Geld an das Finanzamt. Obwohl es so einfach wäre, sich Geld vom Finanzamt zurück zu holen. Dafür muss man nur den Lohnsteuerausgleich – bzw. wie es jetzt heißt: die Arbeitnehmerveranlagung – machen.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann man nicht nur für das letzte Jahr machen. Man kann zuviel bezahlte Steuern über die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre im Nachhinein vom Finanzamt zurück holen. Somit kann man sich bares Geld zurück holen.

Egal wie und was: Es lohnt sich fast immer, dass man den Lohnsteuerausgleich macht. Es sollte dann immer eine Rückzahlung vom Finanzamt an den Arbeitnehmer erfolgen. Sollte einmal das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides nicht so gefallen und negativ ausfallen, so hat man innerhalb eines Monates die Möglichkeit mittels Berufung den Antrag zurück zu ziehen.

Am einfachsten ist es, wenn man den Lohnsteuerausgleich bzw. die Arbeitnehmerveranlagung Online auf Finanzonline.at durchführt. Will man es nicht Online machen, so hat man auch die Möglichkeit, dass man entsprechende Formulare ausfüllt. Diese kann man wiederum Online downloaden oder sich vom Finanzamt holen. Online auf Finanzonline.at kann man die Arbeitnehmerveranlagung 2011 ab 10. Jänner 2012 durchführen, bzw. die notwendigen Daten Online eingeben. Natürlich ist es am einfachsten, wenn man den Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung Online auf “Finanz Online” eingibt. Das geht am schnellsten, spart somit Zeit und man muss sich nicht mit den Papierformularen und etwaigen Kopien herumschlagen.

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, was man alles bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann. Da gibt es die verschiedensten Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale und vieles mehr.
Jahr für Jahr gibt es dabei Änderungen. Damit man da den Überblick nicht verliert, ist es sinnvoll, wenn man das aktuelle Steuerbuch zur Hand nimmt und darin die aktuellen Tipps und Tricks für die Arbeitnehmerveranlagung heraus liest.

Für die Arbeitnehmerveranlagung 2011 gibt es das neue Steuerhandbuch 2012. Das Steuerbuch 2012 findet man natürlich Online als PDF-File.

 

 

 

Steuerausgleich 2010 – Geld zurück vom Finanzamt

Den Steuerausgleich 2010 (bzw. richtigerweise die Arbeitnehmerveranlagung 2010) kann man spätestens ab März 2011 durchführen, da die Arbeitgeber den Jahreslohnzettel für 2010 innerhalb der ersten 2 Monate im Jahr übermitteln müssen.

Den Steuerausgleich kann man für 5 Jahre rückwirkend machen. Wenn Sie in den letzten Jahren den Steuerausgleich nicht gemacht haben, sollten Sie die fehlende Jahre auch gleich mit erledigen, damit Sie sich jenes Geld vom Finanzamt zurückholen können, was ihnen zusteht.

Leider ist es so, dass viele österreichische Steuerzahler jedes Jahr viel Geld an den Staat verschenken, weil sie keinen Steuerausgleich durchführen. Ob aus Unwissenheit oder aus Faulheit, dem Finanzminister ist es egal. Er freut sich natürlich, wenn mehr in der Staatskasse bleibt.

Sie haben 2 Möglichkeiten den Steuerausgleich zu machen.

1. mit dem Formular L1

2. Online über das Internet bei FinanzOnline

Steuerausgleich mittels dem Formular L1

Den Antrag für den Steuerausgleich 2010 können Sie sich direkt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt holen oder aus dem Internet herunterladen und ausdrucken. Das ausgefüllte Formular für den Steuerausgleich 2010 (oder auch für die Jahre davor) übermittelt Sie entweder mit der Post an das zuständige Finanzamt oder bringen es persönlich dort vorbei.

Steuerausgleich Online durchführen – mit FinanzOnline

Wer einen Internetanschluss zuhause hat, kann den Steuerausgleich 2010 natürlich auch Online durchführen. Auf FinanzOnline können Sie sich die notwendigen Zugangsdaten anfordern, sofern Sie diese nicht schon beantragt haben.

Die notwendigen Daten werden, genau so wie beim Papierformular L1, in die entsprechenden Felder eingetragen und online gespeichert. Wenn Sie alle Daten für den Steuerausgleich 2010 eingetragen haben, senden Sie den Antrag ganz bequem per Mausklick ab.

Achtung: Nach dem Absenden des Antrags ist kein Editieren mehr möglich, prüfen Sie daher genau, ob Sie alle Felder korrekt ausgefüllt haben.

Was passiert bei einem negativem Einkommenssteuerbescheid?

Sofern es sich beim Antrag für den Steuerausgleich 2010 um keine Pflichtveranlagung handelt, kann man dabei nur gewinnen. Im Falle eines negativen Einkommenssteuerbescheides kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen, eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.

In speziellen Fällen muss eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden. Ob Sie davon betroffen sind oder nicht, entnehmen sie am besten dem Steuerbuch für das zu veranlagende Jahr, welches online unter den Publikationen des BMF (Bundesministerium für Finanzen) zu finden ist.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2009

Das Jahr 2009 ist vorüber, es ist an der Zeit, sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2009 Gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert, die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen.

Um die Arbeitnehmerveranlagung 2009 durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels den Formularen L1, L1k und L1i
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 mittels den Formularen L1, L1k und L1i

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich die dafür notwendigen Formulare L1, L1k und L1i direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Nachdem die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie bei den Formularen L1 erfassen und speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2010, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Warum man schon jetzt daran denken sollte?

Die Arbeitnehmerveranlagung ist für unselbstständig Erwerbstätige die einzige Möglichkeit, die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück zu bekommen.

Leider verschenken aber gerade hierbei viele Österreicherinnen und Österreicher jedes Jahr viel Geld an den Staat, weil sie sich schlicht und einfach nicht die Mühe machen, die notwendigen Belege zu sammeln und das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen, was man seit einigen Jahren zur Vereinfachung des Vorganges auch Online erledigen kann.

Gerade jetzt, wo jeder von uns sparen muss, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall machen. Und weil das Finanzamt keine Zinsen für das liegen gelassene Geld bezahlt, sollte man die Arbeitnehmerveranlagung so schnell wie möglich machen und nicht erst bis zum Ende der Frist von 5 Jahren damit warten.

Jetzt schon alles für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 vorbereiten

Da das Jahr 2009 nun bald vorbei ist, empfehlen wir ausdrücklich schon jetzt die relevanten Belege entsprechend zu sortieren und abzulegen (falls dies nicht schon passiert ist), damit man zum Jahreswechsel gleich alles griffbereit hat und die Arbeitnehmerveranlagung 2009 umgehend beim Finanzamt einreichen kann.

Rechtzeitig zum Jahreswechsel wird es hier auf www.nebenjob-heimarbeit.at (wie auch in den letzten Jahren) wieder nützliche Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geben. Wer immer aktiv über neue Artikel informiert werden möchte und auch die Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung nicht versäumen möchte, sollte sich jetzt in den Newsletter eintragen (Gararantiert ohne Spam, eine Abmeldung ist jederzeit mit 2 Klicks möglich).

Haben Sie die Arbeitnehmerveranlagung für die letzten 5 Jahre schon gemacht?

Wer für die letzten 5 Jahren noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, sollte auf jeden Fall noch heuer aktiv werden, damit mögliche Ansprüche nicht entfallen. Vielleicht springt dabei ja ein extra Weihnachtsgeld heraus 🙂

Steuerreform Österreich 2009 – Die Details und die Auswirkungen

Am 11. März wurde die Steuerreform im Nationalrat beschlossen, mit Ende März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Viele Punkte davon sind rückwirkend ab 1.1.2009 gültig.

Die Bundesregierung will mit dieser Steuerreform 2009 die Kaufkraft der Bevölkerung stärken, damit die Konjunktur belebt wird.

Die Details der Steuerreform 2009 für Arbeitnehmer im folgenden aufgeschlüsselt.

Anpassung der Steuergrenzen

Den großen Teil der Steuerreform bekommen die Arbeitnehmer ab April zu spüren. Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 werden die Steuergrenzen angehoben, wodurch weniger Steuern bezahlt werden müssen und mehr auf das Konto wandert. Die Steuergrenze wird von 10.000,- auf 11.000,- Euro angehoben. Der Spitzensteuersatz von 50 % fällt nun erst ab 60.000,- Euro Jahreseinkommen an und nicht wie bisher ab 51.000,- Euro. Geringfügig wurden die Grenzsteuersätze für die Einkommen zwischen 11.000,- und 25.000,- Euro (jährlich) angepasst. Statt bisher 38,333 % ist dieser nun 36,500 %.
Für die Einkommen zwischen 25.000,- und 60.000,- Euro wurde der Tarif von 43,596 % auf 43,214 % gesenkt.

Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag wurde um 7,50 Euro pro Monat erhöht und wird automatisch mit der nächsten Auszahlung der Familienbeihilfe überwiesen. Dies bedeutet pro Kind ein Mehrbetrag von 90,- Euro pro Jahr.

Kinderfreibetrag

Ab 1.1.2009 kann pro Kind ein Kinderfreibetrag von 220,- Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Dieser Betrag reduziert die Steuerbemessungsgrundlage. Diesen Freibetrag sollte jener Elternteil in Anspruch nehmen, der mehr verdient.

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können nun ab 1.1.2009 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Bis zu 2.300,- Euro pro Kind und Jahr sind für Kinder bis 10 Jahren möglich. Zusätzlich kann nun der Arbeitgeber steuerfrei 500,- Euro jährlich pro Kind an Betreuungsgeld überweisen.

Unterhaltsabsetzbetrag

Der monatliche Unterhaltsabsetzbetrag wird ab 2009 monatlich für das erste Kind auf 29,20 Euro, für das zweite auf 43,80 Euro und 58,40 Euro für jedes weitere Kind erhöht. Das Geld bekommt man im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2009.

Kirchenbeitrag

Bisher konnten höchstens 100,- Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ab 2009 können Beiträge an Glaubensgemeinschaften bis zu höchstens 200,- Euro jährlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Wie zufrieden seid Ihr mit der Steuerreform unserer Bundesregierung? Schreibt uns, ob diese angemessen ist, oder zu gering oder zu mächtig ausgefallen ist.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 – Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld

Das Jahr 2008 ist nun vorbei und es ist an der Zeit sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2008 gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Monat für Monat nur Lohnsteuer einzahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen, damit durch die Inflation keine Wertminderung stattfindet.

Um die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels Formular L1
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 mittels Formular L1

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich das dafür notwendige Formular L1 direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 wird vom BMF hier zum Download angeboten. Die Felder können bereits am Computer ausgefüllt und mit ausgedruckt werden. Als besonderer Service wurde vom Bundesministeriums für Finanzen in den letzten beiden Jahren das Formular L1 auch in kroatischer und slowenischer Sprache angeboten, welche für das Jahr 2008 aber zum Redaktionszeitpunkt noch nicht online verfügbar waren.

Nachdem das Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie beim Formular L1 erfassen uns speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2008

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2009, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.