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Beihilfe

Handwerkerbonus 2016-2017 – Geld holen

Schon die letzten Jahre gab es ihn. Nun wird er in Österreich fortgesetzt.

Der Handwerkerbonus.

Für die Jahre 2016 und 2017 gibt es eine Verlängerung vom Handwerkerbonus. Dafür stellt die Bundesregierung 20 Millionen Euro bereit.
Mit dem Handwerkerbonus können Privatpersonen für Wohnraumrenovierungen vom Staat Geld zurück holen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten durch einen Handwerker durchgeführt werden. Wie schon bisher werden maximal 600,- Euro pro Jahr und Wohnobjekt gefördert.

Gefördert werden die Arbeitsleistungen am eigenen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich. Jedoch nur maximal 20% der Kosten für die Arbeitsleistung. Der Rechnungsbetrag über die Arbeitsleistung – exklusive Mehrwertsteuer – muss zwischen 200,- und maximal 3000,- Euro liegen.
Der Hintergrund für den Handwerkerbonus: die Regierung will damit die Schwarzarbeit bekämpfen.
Wichtig ist, dass man rasch ist mit der Einreichung vom Förderansuchen: Es gilt das: First come, first serve – Prinzip. Bedeutet, dass die Anträge der Reihe nach bedient werden. Sobald der Fördertopf aufgebraucht ist, gibt es kein Geld mehr.

Keine Förderung gibt es zum Beispiel für Material- und Entsorgungskosten.

 

Förderung beantragen

Wie bisher kann der Handwerkerbonus über die Bausparkassen beantragt werden. Das bedeutet: alle Unterlagen sammeln und den Antrag inkl. Beilagen bei den österreichischen Bausparkassen einreichen. Bei Fragen werden die Bausparkassen auch entsprechend beraten.

  • Allgemeine Bausparkasse (ABV)
  • Bausparkasse der österr. Sparkassen AG
  • Raiffeisen Bausparkasse
  • Bausparkasse Wüstenrot

 

Handwerkerbonus – Förderung holen

Seit Anfang Juli können Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600,- Euro für die Modernisierung oder Renovierung der eigenen Wohnung oder vom eigenen Wohnhaus holen.
Mit dem Handwerkerbonus versucht die österreichische Bundesregierung der Wirtschaft wachstums- und konjunkturbelebende Impulse zu geben. Natürlich will man aber damit auch versuchen, dem Pfusch entgegen zu wirken. Alleine heuer stehen dafür 10 Millionen Euro und für nächstes Jahr 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Einen Antrag für den Handwerkerbonus kann jede natürliche Privatperson, die an ihrem in Österreich befindlichen Haupt- oder Nebenwohnsitz entsprechende Arbeiten durchführen hat lassen. Dabei gilt zu beachten, dass man pro Jahr nur einen Förderantrag stellen kann. Die maximale Förderhöhe beträgt 600,- Euro pro Jahr. Gefördert werden 20 % der Kosten für Arbeitsleistungen. Man braucht dazu dann die Endrechnung und die Überweisung muss auch bereits erfolgt sein. Zu beachten ist auch noch, dass Kosten für die erbrachte Arbeitsleistung mindestens 200,- Euro (exkl.) betragen müssen. Eine Kombination mit möglichen anderen Förderungen ist ausgeschlossen.

Was wird beim Handwerkerbonus gefördert?

Nicht alles wird gefördert. Es wird nur Arbeitsleistung gefördert und diese muss im Zeitraum zwischen 1.7.2014 und 31.12.2015 erbracht und auch abgeschlossen werden.
Folgende Arbeitsleistungen werden zum Beispiel gefördert:

  • Zimmermeister
  • Dachdecker
  • Maler
  • Bodenleger
  • Platten- u. Fliesenleger
  • Trockenausbauer
  • Glaser
  • Hafner
  • Heizungstechniker
  • Gas- u. Sanitärtechniker
  • Elektriker
  • Baumeister
  • Etc.

 Wo kann man die Förderung beantragen?

Wenn man alle Unterlagen beisammen hat, kann man den Antrag inkl. Beilagen bei den Bausparkassen einreichen. Die Bausparkassen beraten auch bei etwaigen Fragen. Folgende die vier österreichischen Bausparkassen:

  • Allgemeine Bausparkasse (ABV)
  • Bausparkasse der österr. Sparkassen AG
  • Raiffeisen Bausparkasse
  • Bausparkasse Wüstenrot

 

Nicht gefördert wird zum Beispiel:

Arbeiten im Garten, Ausbau von Dachboden, Arbeiten in der Garage, Keller, etc. werden nicht gefördert. Detailfragen werden von den Bausparkassen gerne beantwortet.

Auf jeden Fall ist der Handwerkerbonus eine gute Idee und für alle, die sowieso Arbeiten am Haus oder in der Wohnung durchführen lassen wollen oder müssen, ist es eine Erleichterung.

 

 

Familienbeihilfe 2012 – Wieviel Familienbeihilfe bekommt man 2012?

Eltern bekommen für Ihre Kinder in Österreich eine Familienbeihilfe. Dies ist unabhängig von der Beschäftigung oder ihrem Einkommen. Jeder bekommt Familienbehilfe, wenn er in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und das Kind oder die Kinder im gemeinsamen Haushalt wohnen.

Die Höhe der Familienbehilfe 2012 wird durch das Alter des Kindes berechnet:

  • Ab der Geburt bekommt man für jedes Kind 105,40 Euro pro Monat.
  • Für Kinder ab 3 Jahre bekommt man 112,70 Euro pro Monat.
  • Ab 10 Jahren bekommt man für jedes Kind 130,90 Euro pro Monat.
  • Ist das Kind über 19 Jahre alt, bekommt man 152,70 Euro pro Monat.

Familien mit mehreren Kindern bekommen noch einen Zuschlag. Die sogenannte Geschwisterstaffelung.

Das heißt, die Familienbeihilfe erhöht sich für zusätzliche Kinder in der Familie um die folgenden Beträge:

  • für zwei Kinder: monatlich plus 12,80 Euro
  • für drei Kinder: monatlich plus 47,80 Euro
  • für vier Kinder: monatlich plus 97,80 Euro
  • für jedes weitere Kind um 50,- Euro pro Monat

Die Familienbeihilfe wird alle zwei Monate ausbezahlt. Da bekommt man die Familienbehilfe immer für das laufende Monat und für das kommende Monat.

Im September gibt es jeweils das sogenannte Schulstartgeld von 100,- Euro. Dies bekommt man für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren und wird mit der Familienbeihilfe für September ausbezahlt. Dies muss man nicht extra beantragen.
Ursprünglich gab es die 13. Familienbeihilfe. Die ist jedoch auf Grund des Sparpaketes gestrichen und durch das Schulstartgeld ersetzt worden.

 

 

Mindestsicherung in Österreich – Sozialhilfe wird abgelöst durch die Mindestsicherung

Seit einiger Zeit geistert in den Medien die Mindestsicherung herum. Nun ist diese fixiert worden.

Worum geht es eigentlich bei der Mindestsicherung?

Die Mindestsicherung wird die bisherige Sozialhilfe ablösen. Mit ersten September 2010 wird die Mindestsicherung eingeführt. Eine entsprechende Übereinkunft zwischen den Sozialreferenten der Bundesländer und Sozialminister Rudolf Hundstorfer gibt es bereits. Nun muss das Sozialministerium eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten.

Wie hoch ist die Mindestsicherung und wie oft wird diese ausbezahlt?

Die Mindestsicherung wird ab 1. September zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Alleinstehende Empfänger erhalten zukünftig 744 Euro und dies ist in ganz Österreich einheitlich. Einzig der darin enthaltene Zuschuss für das Wohnen – welcher 168 Euro beträgt – wir dann individuell von den Ländern angepasst. In der Stadt Salzburg werden schon heute 380,- Euro Wohnzuschuss bezahlt.

Die Empfänger der Mindestsicherung sind zukünftig auch krankenversichert und erhalten auch eine e-Card.

Wie und wo kann die Mindestsicherung beantragt werden?

Entsprechende Anträge für die Mindestsicherung müssen beim Arbeitsmarktservice abgegeben werden. Die Empfänger der Mindestsicherung sollen auch mehr in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen – z.B. Schulungen – eingebunden werden, sodass Arbeitslose wieder schneller einen Job finden.

Ziel der neuen Mindestsicherung ist es auch, dass weniger Missbrauch gemacht werden kann, als derzeit mit der Sozialhilfe.

Wie sich die Mindestsicherung in Zukunft bewährt, wird die Praxis dann ab 1. September 2010 zeigen.