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Geringfügigkeitsgrenze 2013

Geringfügigkeitsgrenze 2013 – die Werte

Einige Wochen hat das aktuelle Jahr 2012 noch vor sich. Jedoch gibt es bereits die voraussichtlichen Werte, welche für die Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Jänner 2013 gelten werden.

Was versteht man unter Geringfügigkeitsgrenze?

Wenn der Verdienst für einen Job die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, so spricht man auch von Mikrojob (Microjob), Minijob oder sagt einfach: geringfügig beschäftigt. Wenn man kürzer als ein Monat beschäftigt ist, so darf man nicht mehr als durchschnittlich die unten angeführte, tägliche Grenze überschreiten.

Der Wert für die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich neu angepasst.

Jeder Arbeitnehmer, der geringfügig beschäftigt ist, ist auf jeden Fall unfallversichert. Eine Kranken- oder Pensionsversicherung kann man freiwillig selbst bezahlen. Für eine Arbeitslosenversicherung kann man sich jedoch nicht selbst versichern.

 

Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2013:

  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 täglich: € 29,70 (brutto)
  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 monatlich: € 386,80 (brutto)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2013 (DAG): € 580,20

Aktuelle Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2012:

  • Geringfügigkeitsgrenze 2012 täglich: € 28,89 (brutto)
  • Geringfügigkeitsgrenze 2012 monatlich: € 376,26 (brutto)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2012 (DAG): € 580,20