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Mindestsicherung

Mindestsicherung in Österreich ab Herbst 2010 fix

Nun hat es der Ministerrat beschlossen. Die Mindestsicherung wird mit 1. September 2010 in Österreich starten. Zum Start der Mindestsicherung werden zwar nicht alle Bundesländer soweit sein, jedoch werden sämtliche Sozialleistungen rückwirkend mit 1. September angepasst.

Die Mindestsicherung bekommt jeder, der in einer finanziellen Notlage ist. Das heißt, wenn jemand mit seinem Einkommen, oder auch aus Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe den Mindeststandard nicht erreicht. Für eine Einzelperson liegt die Mindestsicherung bei 744,- Euro, bei Paaren bei 1116,- Euro pro Monat. Netto versteht sich. Wird dieser Betrag nicht erreicht, so wird der Differenzbetrag in Zukunft entsprechend aufgestockt. Pro Kind wird der Betrag um 134,- Euro aufgestockt. Am dem 4. Kind gibt’s 111,60 Euro.

Die oben angeführten Punkte sind nun mal fix. Einige Details müssen noch zwischen dem Bund und den Ländern geregelt werden. Allzuviel Zeit haben die Politiker aber dazu nicht. Der 1. September mit dem Start der Mindestsicherung kommt immer näher.

Mindestsicherung in Österreich – Sozialhilfe wird abgelöst durch die Mindestsicherung

Seit einiger Zeit geistert in den Medien die Mindestsicherung herum. Nun ist diese fixiert worden.

Worum geht es eigentlich bei der Mindestsicherung?

Die Mindestsicherung wird die bisherige Sozialhilfe ablösen. Mit ersten September 2010 wird die Mindestsicherung eingeführt. Eine entsprechende Übereinkunft zwischen den Sozialreferenten der Bundesländer und Sozialminister Rudolf Hundstorfer gibt es bereits. Nun muss das Sozialministerium eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten.

Wie hoch ist die Mindestsicherung und wie oft wird diese ausbezahlt?

Die Mindestsicherung wird ab 1. September zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Alleinstehende Empfänger erhalten zukünftig 744 Euro und dies ist in ganz Österreich einheitlich. Einzig der darin enthaltene Zuschuss für das Wohnen – welcher 168 Euro beträgt – wir dann individuell von den Ländern angepasst. In der Stadt Salzburg werden schon heute 380,- Euro Wohnzuschuss bezahlt.

Die Empfänger der Mindestsicherung sind zukünftig auch krankenversichert und erhalten auch eine e-Card.

Wie und wo kann die Mindestsicherung beantragt werden?

Entsprechende Anträge für die Mindestsicherung müssen beim Arbeitsmarktservice abgegeben werden. Die Empfänger der Mindestsicherung sollen auch mehr in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen – z.B. Schulungen – eingebunden werden, sodass Arbeitslose wieder schneller einen Job finden.

Ziel der neuen Mindestsicherung ist es auch, dass weniger Missbrauch gemacht werden kann, als derzeit mit der Sozialhilfe.

Wie sich die Mindestsicherung in Zukunft bewährt, wird die Praxis dann ab 1. September 2010 zeigen.