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Sparer

KESt zurück holen vom Finanzamt

Der Weltspartag – ein alljährliches Ereignis für alle Sparer. Dabei besuchen viele Sparer ihre Hausbank oder Sparkasse und zahlen dabei auf ihr Sparbuch ein.

Und wie jeder Sparer weiß, bekommt man nicht seine ganzen Zinsen auf dem Sparbuch gut geschrieben. Wie wenn es nicht schon genug wäre, wenn wir Sparer aufgrund der derzeitigen, wirtschaftlichen Lage so wenig Zinsen bekommen. Nein, wir “dürfen” auch noch von den Zinsen die Kapitalertragssteuer – kurz KESt – zahlen.

Die KESt wird automatisch von den Banken und Sparkassen abgezogen und beträgt 25 % von den Zinserträgen. Die KESt wird von den Banken dann direkt an das Finanzamt abgeführt. Also ein Viertel der Zinsen holt sich der Finanzminister.

Wie kann ich mir die KESt zurückholen?

Was vielleicht weniger bekannt ist, es gibt eine Möglichkeit, wie man sich die Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurückholen kann. Alle Sparer mit einem geringen oder gar keinem Einkommen, können die KESt zurück verlangen. Grundsätzlich hört sich dies gut an, aber es gibt einige Einschränkungen von der Finanz.

Die Einkünfte (lohnsteuerpflichtige Jahreseinkommen inkl. Zinseinkünfte) dürfen nicht höher als 10.000,- Euro pro Jahr sein.

Wenn die KESt-Rückerstattung für ein Kind beantragt wird, für das der Kinderabsetzbetrag bezogen wird, so wird die KESt nur dann rückerstattet, wenn die KESt den Kinderabsetzbetrag übersteigt (also über 610,80 Euro).

Wenn der (Ehe-)Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, so wird die KESt nur für jenen Betrag rückerstattet, der den Alleinverdienerabsetzbetrag übersteigt. Dies sind bei Alleinverdiener ohne Kind 364,- Euro, mit einem Kind 494,- Euro und Alleinverdiener mit zwei Kindern 669,- Euro.

Die KESt-Rückerstattung kann man beim Finanzamt mit dem Formular-Vordruck E3 beantragen. Zu finden unter www.bmf.gv.at unter Formulare. Ein entsprechender Antrag kann noch rückwirkend für 5 Jahre gemacht werden.

Man sollte bei der Rückerstattung der Kapitalertragssteuer beachten, dass damit das Finanzamt auch ganz genau über die Höhe des veranlagten Guthabens bescheid weiß.

Wie Trickbetrüger durch die Bankenkrise zu frischem Bargeld kommen

Es ist schon schlimm genug, wenn man daran denkt wie viel Geld durch die Bankenkrise in den letzten Wochen und Monaten an den internationalen Finanzmärkten regelrecht vernichtet wurde und wie verunsichert die kleinen Sparer dadurch zum Teil sind.

Viel schlimmer ist jedoch, dass Trickbetrüger nun genau diese Verunsicherung schamlos ausnutzen, um an das hart ersparte Geld der kleinen Sparer zu kommen.

Bei unseren Nachbarn in Deutschland warnt der Weisse Ring vor dreisten Betrügern, welche die Opfer telefonisch kontaktieren und sich als Bankangestellte oder Finanzbeamte ausgeben. Dabei wird behauptet, dass die Zahlungsunfähigkeit der Hausbank unmittelbar bevorsteht und man schnellstmöglich das gesamte Geld abheben soll.

Nachdem die Opfer unter der Beobachtung der Betrüger das Geld nach Hause geholt haben, wird mit einem Trick versucht in die Wohnung oder in das Haus zu kommen und das Bargeld skrupellos zu stehlen. Beispielsweise meldet sich ein Handwerker oder ein Mitarbeiter des Strom- oder Gasanbieters, dass eine nicht routinemäßige Überprüfung notwendig wäre.

Lassen sie sich nicht täuschen oder zu einer unüberlegten Handlung verleiten. In Deutschland sowie auch in Österreich gibt es mittlerweile eine 100%ige Einlagensicherung für Spareinlagen auf Sparbüchern oder Konten. Sollte die Hausbank wirklich zahlungsunfähig werden, so gibt es vom Staat eine Garantie, dass die Spareinlagen gedeckt sind und ausbezahlt werden können.