NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

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Geld verdienen durch Verkauf von Dingen

Fast jeder kennt solche Situationen:
Es kommen ungeplante Rechnungen ins Haus. Zum Beispiel, weil die Waschmaschine, der Geschirrspüler, der Fernseher, das Auto oder andere Dinge repariert werden müssen. Oder es wird zusätzliches Geld gebraucht, um für Geburtstage, Ostern, Weihnachten, Hochzeit, Urlaub oder andere Anlässe gerüstet zu sein. Oder einfach, um sich mehr gönnen zu können. Doch wie wird das “Sparschwein” aufgefüllt?

Es geht ganz einfach, zusätzliches Geld zu verdienen!

Zuerst einmal sollte der Haushalt nach Dingen durchforstet werden, die verkauft werden können. Diese können nicht erwünschte Weihnachts-, Oster- oder Geburtstagsgeschenke sein. Spielzeug, das die Kinder nicht mehr möchten und durch den Verkauf ihr Taschengeld aufbessern können. Artikel, die nicht mehr gefallen oder nicht mehr benötigt werden. Auch auf dem Dachboden, im Keller oder bei einer Haushaltsauflösung lassen sich oftmals Waren finden, die sich für den Weiterverkauf sehr gut eignen.

Wenn genügend Waren zusammengekommen sind, ist die nächste Frage, wo diese angeboten werden können. Auch hier gibt es mehrere Möglichkeiten.
Der öffentliche Flohmarkt, ein Garagenflohmarkt, eine Anzeige in der örtlichen Zeitung oder Handelsplattformen wie Ebay, Hood, Willhaben.at und einige mehr. Doch egal, für welche Art die Entscheidung gefallen ist, wird es Vor- und Nachteile geben.

Der Garagenflohmarkt hat den Vorteil, dass er kostenlos ist. Es sei denn, es wird eine Anzeige in der Tageszeitung geschaltet, die auf den Verkauf aufmerksam macht. Ansonsten könnte Mundpropaganda, oder Zettel an Supermärkten, Bäckereien oder Ähnlichem ausgehängt werden. Vorher sollte selbstverständlich der Besitzer gefragt werden, ob dies erlaubt ist. Der Nachteil darin besteht, dass immer eine Person zur Verfügung stehen muss. Also Stundenlanges warten auf Kunden sind keine Seltenheit oder es muss eine zweite Aufsichtsperson dabei sein, damit der Verkäufer auf die Toilette gehen oder sich anderweitig beschäftigen kann.

Beim öffentlichen Flohmarkt herrschen die gleichen Nachteile wie beim Garagenflohmarkt mit dem Unterschied, dass diese kostenpflichtig sind und meist vorher angemeldet sein müssen. Sie sind somit unflexibel. Ein großer Vorteil dem Garagenflohmarkt gegenüber ist, dass die Werbung entfällt und viele Kunden über den Flohmarkt laufen und so die Chancen auch erhöht sind, etwas zu verkaufen.

Eine Anzeige in der Zeitung hat den Vorteil, dass die Kunden sich telefonisch, per Mail oder SMS melden können und der Verkäufer nicht ständig anwesend sein muss. Doch wäre es auch wichtig, am Tag des Erscheinens der Anzeige im Haus zu sein, um die Anfragen entgegennehmen zu können. Der Nachteil besteht darin, dass Termine vereinbart werden und die potentiellen Kunden doch nicht erscheinen oder die Ware doch nicht kaufen möchten. Ein weiterer Nachteil könnte sein, dass fremde Leute vor der Türe stehen und einem dabei unwohl ist. Für diese ist auch ein Garagenflohmarkt nicht die richtige Wahl.

Am beliebtesten, und zwar beim Käufer und Verkäufer, ist das Verkaufen auf Handelsplattformen im Internet. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ebay.at, Ebay.de, Hood.de, Willhaben.at, Kleiderkreisel und viele mehr.

Der Vorteil besteht darin, dass die gewünschte Ware eingestellt wird und nicht abhängig vom Wetter ist. Denn bei schlechtem Wetter gehen nicht viele Leute auf Flohmärkte, die im Freien veranstaltet werden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verkäufer nicht ständig zur Verfügung stehen muss und weder der Hitze im Sommer, noch der Kälte im Winter ausgesetzt ist, sondern alles bequem von zu Hause aus einstellen kann.
Der Nachteil ist, dass z.B. bei Ebay, eine Verkaufsgebühr fällig wird und sollte der Artikel verkauft werden, wird auch eine Verkaufsprovision fällig. Hier lohnt es sich, nach kostenlosen Handelsplattformen, wie z.B. willhaben.at oder Hood.de, Ausschau zu halten. Bei Internetplattformen ist wichtig, dass diese bekannte Plattformen sind. Nur so ist gewährleistet, dass auch viele Interessenten die angebotenen Waren sehen und somit die Verkaufschancen höher sind.

Es sollten auch einige Dinge beim Verkauf über Internetplattformen beachtet werden!

Die Startzeit und der Tag, bis die Auktion zu Ende ist, ist nicht unwichtig. Mütter sind eher Vormittags ab 10 Uhr bis abends im Netz. Andere kaufen bevorzugt zwischen 19.00 und 20.00 Uhr ein bzw. bieten auf das gewünschte Objekt. Hier kommt es darauf an, was angeboten wird. Eine gute, genaue Beschreibung der angebotenen Waren ist wichtig und erspart auch viele Rückfragen durch Interessenten. Auch die Bilder sollten eine sehr gute Qualität haben, damit Käufer sich überhaupt das Angebot ansehen.

Aber Achtung! Wer mehrere gleichartige Artikel verkauft oder Waren kauft, um sie wieder zu verkaufen, oder einen Shop hat oder viele Neuwaren anbietet, der kann als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden. Und dann muss man steuerliche Aspekte beachten.

Solange man aber nur seine nicht lieb gewonnenen Geschenke oder alte Artikel verkauft, ist das überhaupt kein Problem und man muss nichts bzgl. Steuern beachten.

Viel Erfolg beim Verkaufen alter, gebrauchter oder neuer Dinge!

Ermittlungen gegen Stanislav BERGO wegen Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betruges

Der Name “Stanislav Bergo” oder die Seiten magistrale.at oder gratisgeld.name sind sicherlich vielen Lesern von nebenjob-heimarbeit.at ein Begriff, da wir schon mehrfach darüber geschrieben haben.

Für jene, die nichts damit anfangen können: Stanislav Bergo hat unter gratisgeld.name und magistrale.at Gutscheine von namhaften österreichischen und deutschen Handelsketten und Tankstellen über einen Onlineshop verkauft, wo der Preis der Gutscheine um einiges günstiger war, als der eigentliche Wert der Gutscheine, die man im Handel zum Nennwert einlösen konnte.

Der Gutscheinverkauf und auch die Lieferung der Gutscheine lieft einige Monate ganz gut, doch dann wurden die Lieferzeiten immer länger und länger. Die Bestellungen waren im Voraus zu bezahlen, die Lieferung erfolgte anfangs mit rund 3 bis 4 Wochen Verzögerung zum Geldeingang.

Trotz der sehr hohen Anzahl an Bestellungen wurden aber plötzlich keine Gutscheine mehr geliefert, für die sehr vielen offenen aber bereits bezahlten Bestellungen gab es (bisher) also keine Gegenleistung mehr.

Herr Bergo hat in seinen Newslettern zwar versucht die Lage zu erklären und seine Kunden zu beruhigen, doch wie es derzeit aussieht, könnte das nur eine Hinhaltetaktik gewesen sein.

Das LKA-Wien ermittelt schon seit einigen Monaten gegen Herrn Stanislav Bergo wegen Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges.

Um die Sachlage so genau wie möglich rekonstruieren zu können, hat nun das LKA-Wien eine Email ausgesandt, damit auch jene eine Anzeige erstatten, die bisher noch nichts unternommen haben.

Hier der Originaltext dieser Email:

Von: LPK-W-LKA-EB-Betrug@polizei.gv.at [mailto:LPK-W-LKA-EB-Betrug@polizei.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 29. September 2010 15:05
An: undisclosed-recipients:
Betreff: ANZEIGE – BERGO HANDEL e.U.

Guten Tag.

Das Landeskriminalamt Wien führt Ermittlungen gegen Stanislav BERGO wegen Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betruges durch.

Der Sachverhalt wurde der Staatsanwaltschaft WIEN bereits zur Anzeige gebracht (Aktenzeichen 39 St 306/10m).

Von Alexander BEER wurde eine Liste mit „Schadensmeldungen“ übermittelt, aus der Ihre E-Mail Adresse entnommen wurde.

Zur Durchführung weiterer Ermittlungen bzw. zur Wahrung Ihrer privatrechtlichen Ansprüche ist es allerdings notwendig, eine Anzeige zu erstatten.

Sollten Sie Anzeige erstatten wollen, steht Ihnen das beigefügte Word Doc. zur Verfügung, das sie zusammen mit allfälligen Zusatzunterlagen anher mailen können.

Alles Nähere entnehmen Sie bitte den darin angeführten Erläuterungen.

Sollten Sie bereits Anzeige erstattet haben, betrachten Sie dieses E-Mail als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

Landeskriminalamt Wien

Sollten bei Ihnen noch Bestellungen offen sein, die Sie bereits bezahlt haben, sollten Sie Ihre Chance zur Anzeige nutzen.

Wie das genau geht, welche Daten Sie benötigen, welches Formular Sie dafür verwenden müssen, erfahren Sie auf der Seite Wie Sie gegen STANISLAV BERGO HANDEL e.U. eine Anzeige wegen Betrug erstatten können?

Wenn man sich in den Foren so umsieht, glauben nur noch wenige daran, dass Herr Stanislav Bergo seine Versprechen einhält, damit jeder sein Geld wieder zurückbekommt.

Wie Sie gegen STANISLAV BERGO HANDEL e.U. eine Anzeige wegen Betrug erstatten können?

Seit der Email vom 1. Juli 2010, in welchem Herr Stanislav Bergo die Beendigung der Tätigkeit seiner Firma “STANISLAV BERGO HANDEL e.U.” mitteilt, sind entgegen seiner Ankündigung bisher keine weiteren offiziellen Informationen ausgesendet worden.

Wer sich den Originaltext dieser Nachricht noch einmal in Erinnerung rufen möchte, kann diesen im Artikel “Ist gratisgeld.name – magistrale.at – Stanislav Bergo Handel e.U. in Konkurs?” nachlesen.

Aufgrund der vielen Kommentare und Leserzuschriften zu diesem Thema gehen wir davon aus, dass es eine große Menge an Geschädigten in Österreich aber auch in Deutschland gibt, die nun bereits seit mehreren Monaten auf die bestellten Gutscheinlieferungen oder auf die Rückzahlung des bereits vorab überwiesenen Geldes warten.

So wie es aktuell aussieht, wurde von Herrn Bergo noch kein Konkurs beantragt, da in der österreichischen Insolvenzdatei bis zum heutigen Datum (29. Juli 2010) keine Suchergebnisse zum Begriff “Bergo” ausgegeben werden.

Alle Geschädigten, dessen Geduld nun am Ende ist und etwas unternehmen wollen, können beim Landeskriminalamt Wien eine Anzeige wegen Betrug gegen STANISLAV BERGO HANDEL e.U. erstatten.

Wie Sie die Anzeige via Internet erstatten können?

Nebenjob-Heimarbeit.at hat für Sie beim LKA Wien angefragt, wie die korrekte Vorgehensweise für die Erstattung einer Anzeige gegen STANISLAV BERGO HANDEL e.U. aussieht.

Bekommen haben wir ein professionell aufbereitetes Word-Formular, in dem Sie Ihre Daten direkt am Computer eingeben und speichern können. Pro Geschädigten ist ein eigenes Formular zu verwenden.

Folgende Felder müssen ausgefüllt werden:

  • Familenname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Kunden ID
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Straße / Hausnummer
  • Datum der Bestellung
  • Datum der Überweisung
  • Betrag
  • Zielkonto
  • Bestellte Ware (Anzahl und Art der Paktete, Jahresbeitrag, Provisionsforderung)
  • Emailadresse

Genaue Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars, welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden und wohin Sie das vollständig ausgefüllte Dokument via Email senden können, ist direkt im Formular beschrieben.

Damit die Polizeibeamten keinen unnötigen Bearbeitungsaufwand haben und die Daten effizient weiterverarbeitet werden können, kann es nur in Ihrem eigenen Interesse sein, wenn Sie die Anweisungen für die korrekte Übermittlung im unteren Teil des Formulars genau befolgen.

Zum Formular-Download: BERGO-ANZEIGE-AT.doc

Für Ihre Rückmeldungen steht Ihnen wie immer die Kommentarfunktion am Ende dieser Seite zur Verfügung. Wir freuen uns über jedes Feedback.

Nebenjob beim Reifenhändler – Winterreifen montieren

Der nächste Winter steht vor der Tür, bald herrscht bei den Reifenhändlern wieder Hochbetrieb. Speziell nach den ersten Schneeflocken ist der Andrang bekanntlich am größten. Plötzlich wollen alle zur gleichen Zeit die Winterreifen montieren lassen.

Ein Nebenjob als Reifenmonteur für Winterreifen ist in dieser Jahreszeit nichts ungewöhnliches. Das Stammpersonal würde die viele Arbeit ohne Aushilfskräfte nicht bewältigen können. Eine direkte Nachfrage bei den Reifenhändlern in der näheren Umgebung ist die einfachste Möglichkeit, an einen Nebenjob als Reifenmonteur bzw. als Aushilfe zu kommen.

Neben der Erhöhung der eigenen Sicherheit durch geeignete Winterbereifung gilt seit 1.1.2008 eine Winterreifenpflicht für PKW im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April. Das Fahrzeug darf während dieser Zeit im Falle von winterlichen Fahrbahnverhältnissen (z.B. Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden, ansonsten muss man mit einer Organstrafverfügung oder einer Anzeige rechnen. Das kann bekanntlich teuer werden.

Bei gebrauchten Winterreifen (Kennzeichnung “M + S”) muss eine Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Reifen mit Radialbauart und 6 mm bei Reifen mit Diagonalbauart vorhanden sein, ansonsten gelten die Reifen nicht mehr als Winterreifen.

Wer noch keine Winterreifen für sein Fahrzeug besitzt, dieses aber bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen benützen möchte, sollte rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten. Details zum Erlass der Winterreifenpflicht (29. KFG-Novelle) findet man hier.