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Einlagensicherung

Einlagensicherung ab 2010 in Österreich – Sparguthaben absichern

Derzeit gibt es in Österreich noch eine Einlagensicherung, die kein Limit kennt. Das heißt, dass Sparguthaben von natürlichen Personen bei den Banken unbeschränkt durch den österreichischen Statt abgesichert sind. Diese No-Limit-Einlagensicherung ist jedoch bis 31.12.2009 beschränkt und wird dann auslaufen und somit nicht verlängert.

Wie geht es mit der Einlagensicherung ab 2010 weiter?

Ab 1. Jänner 2010 wird die Einlagensicherung für natürliche Personen auf 100.000 Euro beschränkt. Somit ist die Einlagensicherung auch ein fünf-faches von dem, wie diese vor dem Herbst 2008 waren. Da betrug das Sicherungslimit 20.000 Euro, sofern die Bank in Konkurs geht. Ab 1.1.09 sind es somit 100.000 Euro pro Einleger und pro Bank. Die neue Grenze von 100.000 Euro gilt ab 1.1.2011 auch für juristische Personen, also GmbHs, AGs, etc. Bis dahin gilt für juristische Personen eine Grenze von 50.000 Euro.

Sollte eine private Person mehr als 100.000 Euro zum Anlegen haben, so kann man ganz einfach die Einlagensicherung erhöhen, indem man sein Vermögen auf mehrere Banken aufteilt.

Wie Trickbetrüger durch die Bankenkrise zu frischem Bargeld kommen

Es ist schon schlimm genug, wenn man daran denkt wie viel Geld durch die Bankenkrise in den letzten Wochen und Monaten an den internationalen Finanzmärkten regelrecht vernichtet wurde und wie verunsichert die kleinen Sparer dadurch zum Teil sind.

Viel schlimmer ist jedoch, dass Trickbetrüger nun genau diese Verunsicherung schamlos ausnutzen, um an das hart ersparte Geld der kleinen Sparer zu kommen.

Bei unseren Nachbarn in Deutschland warnt der Weisse Ring vor dreisten Betrügern, welche die Opfer telefonisch kontaktieren und sich als Bankangestellte oder Finanzbeamte ausgeben. Dabei wird behauptet, dass die Zahlungsunfähigkeit der Hausbank unmittelbar bevorsteht und man schnellstmöglich das gesamte Geld abheben soll.

Nachdem die Opfer unter der Beobachtung der Betrüger das Geld nach Hause geholt haben, wird mit einem Trick versucht in die Wohnung oder in das Haus zu kommen und das Bargeld skrupellos zu stehlen. Beispielsweise meldet sich ein Handwerker oder ein Mitarbeiter des Strom- oder Gasanbieters, dass eine nicht routinemäßige Überprüfung notwendig wäre.

Lassen sie sich nicht täuschen oder zu einer unüberlegten Handlung verleiten. In Deutschland sowie auch in Österreich gibt es mittlerweile eine 100%ige Einlagensicherung für Spareinlagen auf Sparbüchern oder Konten. Sollte die Hausbank wirklich zahlungsunfähig werden, so gibt es vom Staat eine Garantie, dass die Spareinlagen gedeckt sind und ausbezahlt werden können.

Unbeschränkte Einlagensicherung für Spareinlagen ab 1. Oktober 2008

Spareinlagen auf Sparbüchern und Konten waren in Österreich bisher mit 20.000,- Euro pro Person und pro Bank durch die Einlagensicherung gesetzlich abgesichert.

Wird eine Bank bzw. ein Kreditinstitut zahlungsunfähig, spricht man aus Sicht der Sparer von einem Einlagensicherungsfall. Die Einlagensicherung ermöglicht es, dass die gesicherten Guthaben rasch an die Betroffenen ausbezahlt werden können.

Durch die aktuelle Finanzkrise sind viele Sparer sehr verunsichert, ob das hart gesparte Geld auf den Banken noch sicher ist. Die vielen Negativschlagzeilen zur Bankenkrise in den Medien drücken die Stimmung zusätzlich nach unten.

Unbeschränkte Garantie für private Spareinlagen rückwirkend bis 1. Oktober 2008

Um der Verunsicherung der Sparer entgegen zu wirken, wurde heute im Ministerrat eine Garantie für die gesamten Spareinlagen beschlossen.

Die unbegrenzte Einlagensicherung wurde bereits vor wenigen Tagen in Deutschland bekanntgegeben. Um einen Abfluss der Spareinlagen von Österreich ins Ausland zu verhindern, war eine gleichwertige Lösung auch in Österreich notwendig.