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Höchstbeitragsgrundlage

Sozialversicherungswerte 2012 – voraussichtliche SV-Werte 2012

Sozialversicherungswerte 2012 – ab 01.01.2012 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung.

In der unten beigefügten Tabelle sind voraussichtlichen Werte für die Aufwertungszahl, die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen für das Jahr 2012 aufgelistet.

Speziell die tägliche bzw. monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2012 ist für die Leser von Nebenjob-Heimarbeit.at interessant, da Nebenjobs oder Heimarbeit sehr oft unter diese Regelung fallen.

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Sozialversicherungswerte 2011 – voraussichtliche SV-Werte 2011

Sozialversicherungswerte 2011 – ab 01.01.2011 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung.

In der unten beigefügten Tabelle sind die Aufwertungszahl, die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen für das Jahr 2011 aufgelistet.

Speziell die tägliche bzw. monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2011 ist für die Leser von Nebenjob-Heimarbeit.at interessant, da Nebenjobs oder Heimarbeit sehr oft unter diese Regelung fallen.

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2009 bringt in Österreich einige Änderungen

Mit 2009 wurden jede Menge Werte angepasst. Folgend ein Auszug über die geänderten Werte, Grenzen, Gebühren, etc.

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde mit 1.1.09 auf 357,74 Euro pro Monat gesetzt. D.h., wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wollen, so dürfen Sie nicht mehr als diese pro Monat verdienen.

Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wurde auf 4.020,- Euro pro Monat erhöht. Ein Zuckerl also für Besserverdiener.

Auch die Pensionisten dürfen sich freuen. Die Mindestpension wurde um gut 25,- Euro angehoben und beträgt nun 772,40 pro Monat.

Das Pflegegeld wurde erhöht. Abhängig von der Pflegestufe bekommt man pro Monat zw. 154,20 und 1655,80 Euro.
– Pflegestufe 1: 154,20 Euro / Monat
– Pflegestufe 2: 284,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 3: 442,90 Euro / Monat
– Pflegestufe 4: 664,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 5: 902,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 6: 1242,- Euro / Monat
– Pflegestufe 7: 1655,80 Euro / Monat

Wenn so einiges erhöht wird, dann darf da auch die Rezeptgebühr nicht fehlen. Diese beträgt ab 1.1.2009 nun 4,90 Euro (ein Plus von 10 Cent). Dafür wird die Umsatzsteuer bei Arzneimittel von 20 auf 10 % reduziert. Dies wirkt sich jedoch nicht für den Konsumenten bei der Rezeptgebühr aus, sondern diese Zuckerl ist für die maroden Krankenkassen.

Weiters wird ab 2009 der geförderte Höchstbetrag für Beiträge an Bausparkassen von 1000,- auf 1200,- Euro angehoben.