NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Rechtliche Informationen Nebenjob

Rechtliche Informationen Nebenjob

Nebenjob trotz Krankenstand?

Wenn jemand zu seinem Hauptjob auch noch einen Nebenjob ausübt, stellt man sich oftmals auch die Frage, ob man seinen Nebenjob ausüben darf, wenn man vom Hauptjob her in Krankenstand ist.

Der Krankenstand ist dazu da, dass man sich zu Hause erholt und so rasch wie möglich wieder fit ist, um seinem Hauptjob wieder ausüben zu können.

Falls ein Mitarbeiter krank geschrieben ist, so kann es trotzdem unter gewissen Voraussetzungen möglich sein, seinen Nebenjob auszuüben. Die Genesung darf dadurch aber nicht beeinträchtigt werden.

Wenn jemand zum Beispiel in seinem Hauptjob LKW fährt und sich den Fuß gebrochen hat, dann ist er im Krankenstand, weil er eben nicht LKW fahren kann. Hat der LKW-Fahrer aber einen Nebenjob in einem Callcenter, so kann es somit trotzdem möglich sein, dass er seinem Nebenjob nachgeht. Wichtig: die Genesung darf nicht beeinträchtigt werden.

 

 

Pendlerrechner: so berechnet man seine Pendlerpauschale

Es hat etwas gedauert, aber seit kurzem steht der neue Pendlerrechner vom Bundesministerium für Finanzen online zur Verfügung.
Mit dem neuen Pendlerrechner kann man nun die Entfernung seines Wohnsitzes und seiner Arbeitsstätte berechnen. Ausserdem gibt der Pendlerrechner sofort online eine Antwort auf die Frage, ob die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist oder nicht.

Will man für 2014 wieder eine Pendlerpauschale geltend machen, so muss man zwingend den Pendlerrechner verwenden und ein entsprechendes Formular ausdrucken, unterschreiben und beim Arbeitgeber abgeben. Der Pendlerrechner wird rückwirkend ab 1. Jänner 2014 angewendet. Dann erste bekommt man wieder die Pendlerpauschale.

Den Pendlerrechner findet man unter dem folgenden Link: www.bmf.gv.at/pendlerrechner

Auf der Webseite gibt man zuerst die eigene Wohnadresse und die Adresse seiner Arbeitsstätte ein. Dabei hat man auch die Möglichkeit, die Adresse aus einer Karte auszuwählen.

Pendlerrechner Pendlerpauschale

 

Weiters gibt man seine Arbeitszeiten ein. Dabei wählt man ein Datum für einen typischen Arbeitstag zur Berechnung. Weiters wird die Uhrzeit für Arbeitsbeginn und Arbeitsende eingegeben.
Nach drei weiteren, kurzen Fragen kann man schon auf BERECHNEN klicken.

Auf Basis der eingegebenen Daten bekommt man vom Pendlerrechner sofort das Ergebnis. Darin wird angeführt, ob die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist. Wenn die Anforderungen passen, wird ausgegeben, ob man Anspruch auf die große Pendlerpauschale oder auf die kleine Pendlerpauschale hat. Ansonsten bekommt man sofort die Info, dass man keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale hat.
Weiters wird auch die Pendlerpauschale auf jährlicher und monatlicher Basis angeführt. Zusätzlich wird auch der zustehende Betrag für den Pendlereuro angeführt.

Das Ergebnis vom Pendlerrechner kann man über die Schaltfläche “Formular drucken” in ein PDF-File drucken. Dort muss man nur noch seinen Namen eintragen und schon kann man das fertige Formular am Drucker ausdrucken. Dieser Ausdruck muss unterschrieben werden und bis spätestens 30. Juni 2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden.

Der Arbeitgeber kontrolliert, ob der Wohnort und die Arbeitszeiten passen. Passt alles, wird die Pendlerpauschale und der Pendlereuro bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt. Das Formular muss der Arbeitgeber entsprechend ablegen.

Die Abgabe vom Ausdruck des Pendlerrechners beim Dienstgeber ist nicht verpflichtend. Jeder hat im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung auch noch die Möglichkeit die Pendlerpauschale und den Pendlereuro geltend zu machen.

Tipp für Pendlerrechner

Wichtig ist, dass – wie bei allen Angaben Richtung Finanzamt – die Daten korrekt und wahrheitsgemäß angegeben werden. Bei einer etwaigen Prüfung durch das Finanzamt werden die Daten entsprechend geprüft. Sollten die Angaben falsch sein, so muss man die zu unrecht erhaltene Pendlerpauschale zurück bezahlen.
Den Pendlerrechner sollte sich jeder Arbeitnehmer ansehen und sich seine Wegstrecke durchrechnen lassen. Das ganze ist unverbindlich und kostenlos. Außerdem ist die Berechnung innerhalb weniger Minuten erledigt. Da kann es auch schon mal positive Überraschungen geben, wo jemand vielleicht dachte, dass er keinen Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat.

 

 

GmbH light in Österreich – was ändert sich?

Mit Anfang Juli soll es in Österreich die neue GmbH light geben. Da soll – so nach dem Plan der Regierung – die neue GmbH light eingeführt werden. Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf in der sogenannten Begutachtungsphase. Einige Versuche gab es ja bereits. Aktuell sieht es aber so aus, als ob es ernst wird.

Gründung GmbH light

Für die Gründer wird die GmbH light auf jeden Fall interessant: Das benötigte Stammkapital wird abgesengt. Und so ist bei der Neugründung ab 1.7.2013 nur noch ein Stammkapital von 10.000,- Euro notwendig. Wie bisher, müssen nur die Hälfte in Form von Geldmittel in das Unternehmen eingezahlt werden. Somit ist nur noch eine Summe von 5.000,- Euro notwendig. Bisher waren 17.500,- Euro notwendig.

Auch die Kosten für den Notar werden sich ca. halbieren und werden dann rund 500,- bis 600,- Euro betragen. Weiters wird die Kundmachungspflicht in der Wiener Zeitung  entfallen. Somit nochmals eine Ersparnis bei der Gründung einer GmbH light von 150,- Euro.

Im laufenden Betrieb einer GmbH light gegenüber einer normalen GmbH wie bisher wird sich aber nicht viel ändern. Außer natürlich, dass das haftende Vermögen der GmbH entsprechend niedriger ist. Das Stammkapital beträgt dann nur noch 10.000,- Euro.

Geplant ist, dass sich die Mindestkörperschaftssteuer von aktuell 1750,- auf 500,- Euro reduziert. Die Körperschaftssteuer selbst bleibt unverändert bei 25 % des Gewinns. Auch muss weiterhin eine doppelte Buchhaltung geführt werden. Sicherlich ein Nachteil gegenüber Einzelunternehmer, die ihren Gewinn via Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln können. Eine doppelte Buchhaltung ist aufwändiger und somit mit höheren Kosten verbunden. Dafür bekommt man bessere und detailliertere Informationen über das eigene Unternehmen. Natürlich können auch Einzelunternehmer freiwillig auf doppelte Buchhaltung umsteigen.

 

Fazit: die Gründung einer GmbH wird günstiger. Ob eine GmbH light im laufenden Betrieb billiger ist als bisher eine normale GmbH muss im Detail geprüft werden.

 

Nebenjob – neben seinem normalen Job arbeiten gehen – Darf man das?

Viele Menschen, die einem normalen Job nachgehen, wollen auch noch zusätzlich einem zweiten Job – einem Nebenjob – nachgehen.

Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Viele Menschen verdienen einfach in ihrer Hauptbeschäftigung zu wenig, sodass ein Nebenjob notwendig ist, um überhaupt über die Runden zu kommen. Andere wiederum haben eigentlich genug. Soll heißen, dass es viele Beschäftigte gibt, die grundsätzlich genug verdienen. Trotzdem wollen diese auch noch einen Nebenjob ausüben.

Warum einen Nebenjob ausüben – welche Gründe sprechen dafür?

  • Um mehr Geld zu verdienen, damit man überhaupt über die Runden kommt.
  • Geld zu verdienen, dass man sich etwas schönes leisten kann.
  • Sein Hobby zum Beruf zu machen.
  • Ein zweites Standbein aufbauen.
  • Auch mal sein eigener Chef sein.
  • usw.

Warum übt Ihr – liebe Blogleser – einen Nebenjob aus?

Schreibt uns einen Kommentar, warum Ihr einen Nebenjob ausübt.

 

Viele starten einmal nebenbei mit einem Nebenjob, um sich ein zweites Standbein aufzubauen oder um auch erstmals seine Geschäftsidee auszuprobieren. Wenn man eine sichere Stelle hat, so kann man schon mal eine Geschäftsidee als Nebenjob ausprobieren.

Darf man überhaupt nebenbei zu seinem Hauptberuf einen Nebenjob ausüben?

Grundsätzlich gibt es kein allgemeines Verbot, dass man nicht einer Nebenbeschäftigung nachgehen darf. Jedoch enthalten viele Dienstverträge eine Klausel, die einen Nebenjob eventuell verbieten. Eventuell enthält auch der für Sie gültige Kollektivvertrag eine Bestimmung.

Wichtig ist, dass man in seinem Dienstvertrag und in etwaige Kollektivverträge nachliest. Empfehlenswert ist immer, dass man seinen Arbeitgeber informiert. Am besten schriftlich. Ist eine Genehmigung vom Arbeitgeber notwendig, so sollte dies ebenfalls immer schriftlich erfolgen.

Ein Punkt ist aber immer zu beachten: Das Konkurrenzverbot nach § 7 des Angestelltengesetzes. Da steht geschrieben:
“Die im § 1 bezeichneten Angestellten dürfen ohne Bewilligung des Dienstgebers weder ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben noch in dem Geschäftszweig des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte machen……”

Darum sollte man sich immer zuerst mit seinem Arbeitgeber einigen, bevor man einen Nebenjob angeht.

 

Geringfügigkeitsgrenze 2012 – voraussichtliche Werte

Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2012 sind nun auf der Homepage der Oberösterreichischen Sozialversicherung erschienen.

Nachdem sich die finanzielle Situation vieler Österreicherinnen und Österreicher durch die seit vielen Jahren vorherrschenden Reallohnverluste stetig verschlechtert, ist die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” weiterhin sehr hoch.

Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2012 folgende Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2012

  • € 28,89 täglich
  • € 376,26 monatlich

 

Im Vergleich dazu die Werte von der Geringfügigkeitsgrenze 2011:

  • € 28,72 täglich
  • € 374,02 monatlich

Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2011 würde somit 0,6% betragen.

Sozialversicherungswerte 2012 – voraussichtliche SV-Werte 2012

Sozialversicherungswerte 2012 – ab 01.01.2012 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung.

In der unten beigefügten Tabelle sind voraussichtlichen Werte für die Aufwertungszahl, die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen für das Jahr 2012 aufgelistet.

Speziell die tägliche bzw. monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2012 ist für die Leser von Nebenjob-Heimarbeit.at interessant, da Nebenjobs oder Heimarbeit sehr oft unter diese Regelung fallen.

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Freistellung – Sonderurlaub im Kollektivvertrag geregelt

Für die meisten ist der große Urlaub nun vorbei und nun heißt es wieder arbeiten. Bei so manchem wird der Saldo am Urlaubskonto ordentlich geschrumpft sein. Doch muss man nun bis zum Ende vom Urlaubsjahr immer arbeiten oder gibt es doch noch eine Möglichkeit zu freien Tagen?

Ja, es gibt einige Möglichkeiten für einen Sonderurlaub.
In den verschiedensten Kollektivverträgen sind die Anlässe niedergeschrieben, wofür Sie als Dienstnehmer freigestellt werden.

verschiedenste Dienstfreistellungen

Die Dienstfreistellungen sind bezahlt und können für wichtige, persönliche Gründe in Anspruch genommen werden.

Hierzu gibt es natürlich einmal die erfreulichen Anlässe. Diese sind Hochzeit, Geburt oder zum Beispiel Umzug (Hauptwohnsitz). Aber es gibt auch die nicht so erfreulichen Dinge, wie Todesfall, Begräbnis. Die Details, wie lange man für den einzelnen Anlassfall eine bezahlte Freistellung bekommt, sind im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Hierzu ist zu beachten, dass man meist einen entsprechenden Nachweis erbringen muss, sodass man die Freistellung auch gut geschrieben bekommt.

Pflegefreistellung/Pflegeurlaub

Eine Pflegefreistellung steht Ihnen zu, wenn ein naher Angehöriger erkrankt ist. Diese Freistellung dient zur Pflege von erkrankten, nahen Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Dies kann also der Lebensgefährte bzw. Ehepartner, aber auch ein krankes Kind sein. Auch hierbei ist es notwendig, dass eine entsprechende Bestätigung dem Arbeitgeber vorgelegt wird.

Weitere Details zu Dienstfreistellungen und Pflegefreistellungen finden Sie in Ihrem Kollektivvertrag oder in einer etwaigen Betriebsvereinbarung.

Teurer Nebenjob! 17-Jährige soll 2100 Euro Strafe zahlen

Ein Nebenjob dient im Normalfall dafür, dass man sich ein wenig Geld nebenbei verdient, um die Haushaltskasse aufzubessern oder sich den einen oder anderen Wunsch erfüllen zu können.

Geltende Gesetze gelten aber auch bei einem Nebenjob, selbst wenn man dafür nur ein paar wenige Euro bekommt.

Laut einem Artikel der Stuttgarter Nachrichten vom 24.07.2010 hat eine 17-Jährige Aushilfskassiererin Alkohol an Jugendliche verkauft und somit gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Nun soll die Aushilfskassiererin eine Strafe von rund 2100 Euro bezahlen. Die Konzernleitung hält sich schadlos. In solchen Fällen soll angeblich die Kassiererein selbst verantwortlich sein. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Kassiererin nur ein paar Stunden pro Monat als Aushilfe aktiv ist.

Zum Originalartikel: stuttgarter-nachrichten.de : Aushilfe soll mit 2100 Euro büßen

Was können Sie als Leser dieses Blogs daraus lernen?

Sie kennen sicher das Sprichwort: “Im Nachhinein ist man immer schlauer!

Viel besser wäre es aber, wenn Sie dieses Sprichwort nie anwenden müssen und sich einfach vorab über ihre Rechte und Pflichten erkundigen. Dies gilt grundsätzlich bei jedem Job, egal ob es sich um einen Vollzeitjob, einen Nebenjob oder eine Heimarbeit handelt.

So ersparen Sie sich möglicherweise unnötigen Ärger, oder wie in dem oben beschriebenen Fall eine Geldstrafe, die ihre hart erarbeiteten Einkünfte wieder zunichte machen!

Sozialversicherungswerte 2011 – voraussichtliche SV-Werte 2011

Sozialversicherungswerte 2011 – ab 01.01.2011 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung.

In der unten beigefügten Tabelle sind die Aufwertungszahl, die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen für das Jahr 2011 aufgelistet.

Speziell die tägliche bzw. monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2011 ist für die Leser von Nebenjob-Heimarbeit.at interessant, da Nebenjobs oder Heimarbeit sehr oft unter diese Regelung fallen.

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Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2011?

Geringfügige Beschäftigung bietet in Österreich die Möglichkeit auf ein kleines Einkommen ohne große Abzüge von Lohnsteuer oder Sozialversicherung. Dafür gelten allerdings fest definierte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Seit dem Jahr 2008 ist eine steigende Tendenz bei der Nachfrage nach geringfügiger Beschäftigung erkennbar. Wenn man sich die wirtschaftlichen Ereignisse seit 2008 dazu etwas genauer ansieht, kommt man an den Begriffen Immobilienkrise, Bankenkrise, Finanzkrise oder Wirtschaftskrise nicht vorbei. Die Medien waren in dieser Zeit voll mit negativen Schlagzeilen, schlechte Auftragslagen zwangen viele Firmen zum Personalabbau.

Auch wenn sich die Wirtschaft zwischenzeitlich wieder etwas erholt hat, ist der Beigeschmack der oftmals einschneidenden Maßnahmen bei vielen Österreicherinnen und Österreichern noch immer präsent. Speziell dann, wenn man persönlich davon betroffen war oder auch noch ist.

Riskiostreuung durch geringfügige Beschäftigung

Um das Haushaltseinkommen vieler Familien nicht nur vom Hauptverdiener abhängig zu machen, können zum Beispiel Hausfrauen und Mütter (natürlich auch Hausmänner und Väter) mit einer geringfügigen Beschäftigung zum Familieneinkommen beitragen und somit das Risiko eines plötzlichen und kompletten Einkommensausfalls etwas streuen.

Die Geringfügigkeitsgrenze 2011 wird im Gegensatz zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 um 2,1% erhöht. Sie absoluten Werte lauten somit:

Geringfügigkeitsgrenze 2011

  • € 28,72 täglich
  • € 374,02 monatlich

Im Vergleich dazu, hier noch einmal die alten Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2010

  • € 28,13 täglich
  • € 366,33 monatlich