2009 bringt in Österreich einige Änderungen
Mit 2009 wurden jede Menge Werte angepasst. Folgend ein Auszug über die geänderten Werte, Grenzen, Gebühren, etc.
Die Geringfügigkeitsgrenze wurde mit 1.1.09 auf 357,74 Euro pro Monat gesetzt. D.h., wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wollen, so dürfen Sie nicht mehr als diese pro Monat verdienen.
Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wurde auf 4.020,- Euro pro Monat erhöht. Ein Zuckerl also für Besserverdiener.
Auch die Pensionisten dürfen sich freuen. Die Mindestpension wurde um gut 25,- Euro angehoben und beträgt nun 772,40 pro Monat.
Das Pflegegeld wurde erhöht. Abhängig von der Pflegestufe bekommt man pro Monat zw. 154,20 und 1655,80 Euro.
– Pflegestufe 1: 154,20 Euro / Monat
– Pflegestufe 2: 284,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 3: 442,90 Euro / Monat
– Pflegestufe 4: 664,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 5: 902,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 6: 1242,- Euro / Monat
– Pflegestufe 7: 1655,80 Euro / Monat
Wenn so einiges erhöht wird, dann darf da auch die Rezeptgebühr nicht fehlen. Diese beträgt ab 1.1.2009 nun 4,90 Euro (ein Plus von 10 Cent). Dafür wird die Umsatzsteuer bei Arzneimittel von 20 auf 10 % reduziert. Dies wirkt sich jedoch nicht für den Konsumenten bei der Rezeptgebühr aus, sondern diese Zuckerl ist für die maroden Krankenkassen.
Weiters wird ab 2009 der geförderte Höchstbetrag für Beiträge an Bausparkassen von 1000,- auf 1200,- Euro angehoben.
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