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Geringfügigkeitsgrenze 2011

Geringfügigkeitsgrenze 2012 – voraussichtliche Werte

Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2012 sind nun auf der Homepage der Oberösterreichischen Sozialversicherung erschienen.

Nachdem sich die finanzielle Situation vieler Österreicherinnen und Österreicher durch die seit vielen Jahren vorherrschenden Reallohnverluste stetig verschlechtert, ist die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” weiterhin sehr hoch.

Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2012 folgende Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2012

  • € 28,89 täglich
  • € 376,26 monatlich

 

Im Vergleich dazu die Werte von der Geringfügigkeitsgrenze 2011:

  • € 28,72 täglich
  • € 374,02 monatlich

Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2011 würde somit 0,6% betragen.

Geringfügigkeitsgrenze 2011

Wir hatten es bereits letztes Jahr angekündigt und in unserem Blog in einem Beitrag über die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze 2011 geschrieben.

Hierzu nochmals der Link dazu vom letzten Jahr: Geringfügigkeitsgrenze 2011

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde von 2010 auf 2011 um 2,1 % erhöht.

Die Geringfügigkeitsgrenze 2010 lag bei 366,33 Euro monatlich, was täglich 28,13 Euro betrug.

Für 2011 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 374,02 Euro monatlich bzw. 28,72 Euro täglich festgesetzt.

Was sagt die Geringfügigkeitsgrenze aus?

Die Geringfügigkeitsgrenze sagt aus, wieviel man im Monat dazu verdienen darf, ohne dass Sozialversicherung bezahlt werden muss. Unfallversicherung und Lohnsteuer muss jedoch sehr wohl bezahlt werden. Es entfallen aber die Beiträge für Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.

Wenn man monatlich mehr als 374,02 Euro bzw. täglich mehr als 28,13 Euro verdient, so gilt diese Beschäftigung nicht mehr als geringfügig. Wenn man bei einem Arbeitgeber geringfügig beschäftigt ist, so wird man vom Arbeitgeber auch entsprechend bei der Gebietskrankenkasse gemeldet. Somit ist auch klar, dass es zu einer Nachverrechnung kommt, sofern man zwei oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgeht. Die Gebietskrankenkasse wird sich dann entsprechend melden….

Es muss aber beachtet werden, dass man auch keine Leistungen aus diesen dreien bekommt, wenn man nicht freiwillig entsprechend bezahlt.

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2011?

Geringfügige Beschäftigung bietet in Österreich die Möglichkeit auf ein kleines Einkommen ohne große Abzüge von Lohnsteuer oder Sozialversicherung. Dafür gelten allerdings fest definierte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Seit dem Jahr 2008 ist eine steigende Tendenz bei der Nachfrage nach geringfügiger Beschäftigung erkennbar. Wenn man sich die wirtschaftlichen Ereignisse seit 2008 dazu etwas genauer ansieht, kommt man an den Begriffen Immobilienkrise, Bankenkrise, Finanzkrise oder Wirtschaftskrise nicht vorbei. Die Medien waren in dieser Zeit voll mit negativen Schlagzeilen, schlechte Auftragslagen zwangen viele Firmen zum Personalabbau.

Auch wenn sich die Wirtschaft zwischenzeitlich wieder etwas erholt hat, ist der Beigeschmack der oftmals einschneidenden Maßnahmen bei vielen Österreicherinnen und Österreichern noch immer präsent. Speziell dann, wenn man persönlich davon betroffen war oder auch noch ist.

Riskiostreuung durch geringfügige Beschäftigung

Um das Haushaltseinkommen vieler Familien nicht nur vom Hauptverdiener abhängig zu machen, können zum Beispiel Hausfrauen und Mütter (natürlich auch Hausmänner und Väter) mit einer geringfügigen Beschäftigung zum Familieneinkommen beitragen und somit das Risiko eines plötzlichen und kompletten Einkommensausfalls etwas streuen.

Die Geringfügigkeitsgrenze 2011 wird im Gegensatz zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 um 2,1% erhöht. Sie absoluten Werte lauten somit:

Geringfügigkeitsgrenze 2011

  • € 28,72 täglich
  • € 374,02 monatlich

Im Vergleich dazu, hier noch einmal die alten Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2010

  • € 28,13 täglich
  • € 366,33 monatlich

Geringfügigkeitsgrenze 2011 – voraussichtliche Werte

Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2011 sind nun auf der Homepage der Oberösterreichischen Sozialversicherung erschienen.

Nachdem sich die finanzielle Situation vieler Österreicherinnen und Österreicher seit dem letztem Jahr durch die Wirtschaftskrise spürbar verschlechtert hat, ist die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” in den letzten Monaten stetig gestiegen.

Die etwas angespannte Situation am Arbeitsmarkt ist also noch immer vorhanden.

Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2011 folgende Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2011

  • € 28,72 täglich
  • € 374,02 monatlich

(Quelle: ooegkk.at)

Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 würde somit 2,1% betragen.