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Geringfügigkeitsgrenze 2011

Wir hatten es bereits letztes Jahr angekündigt und in unserem Blog in einem Beitrag über die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze 2011 geschrieben.

Hierzu nochmals der Link dazu vom letzten Jahr: Geringfügigkeitsgrenze 2011

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde von 2010 auf 2011 um 2,1 % erhöht.

Die Geringfügigkeitsgrenze 2010 lag bei 366,33 Euro monatlich, was täglich 28,13 Euro betrug.

Für 2011 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 374,02 Euro monatlich bzw. 28,72 Euro täglich festgesetzt.

Was sagt die Geringfügigkeitsgrenze aus?

Die Geringfügigkeitsgrenze sagt aus, wieviel man im Monat dazu verdienen darf, ohne dass Sozialversicherung bezahlt werden muss. Unfallversicherung und Lohnsteuer muss jedoch sehr wohl bezahlt werden. Es entfallen aber die Beiträge für Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.

Wenn man monatlich mehr als 374,02 Euro bzw. täglich mehr als 28,13 Euro verdient, so gilt diese Beschäftigung nicht mehr als geringfügig. Wenn man bei einem Arbeitgeber geringfügig beschäftigt ist, so wird man vom Arbeitgeber auch entsprechend bei der Gebietskrankenkasse gemeldet. Somit ist auch klar, dass es zu einer Nachverrechnung kommt, sofern man zwei oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgeht. Die Gebietskrankenkasse wird sich dann entsprechend melden….

Es muss aber beachtet werden, dass man auch keine Leistungen aus diesen dreien bekommt, wenn man nicht freiwillig entsprechend bezahlt.

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