Weihnachtsgeschenke umtauschen
Schon bald ist Weihnachten und das Christkind “kauft” noch fleißig die letzten Weihnachtsgeschenke ein. So wie es derzeit aussieht, dürfte das Geschäft vor Weihnachten ganz gut laufen.
Was ist aber, wenn dem oder der Beschenkten das Geschenk nicht gefällt, das Kleidungsstück zu groß oder zu klein ist, die Farbe nicht passt oder einfach etwas anderes wollte? Hat man ein Recht auf Umtausch?
Leider nein, d.h., Sie haben kein Recht auf Umtausch. Daher ist es ratsam, sich bereits vorher beim Kauf abzusichern und mit dem Händler ausmachen, dass Sie die Ware umtauschen dürfen. Dazu lassen Sie sich dies einfach auf der Rechnung vermerken, dann kann nichts schief gehen. Ein Umtausch ist eine freiwillige Vereinbarung!
Manchmal kann es sein, dass ein Umtausch an Bedingungen geknüpft ist. Dabei verlangen manche Händler, dass die Ware in der Originalverpackung – ungeöffnet – gebracht wird. Üblich ist dies zum Beispiel bei DVDs oder Videogames.
Sollte es mit dem Umtausch des Geschenks nicht klappen, gibt es im Internet jedes Jahr eingige Tauschbörsen für Weihnachtsgeschenke, wo man sein Geschenk gegen ein anderes eintauschen kann. Auch bei Ebay kann man kurz nach Weihnachten immer wieder beobachten, wie manche Leute die Geschenke zu Geld machen um sich danach das gewünschte Geschenk kaufen zu können.
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