NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Sozialversicherung

Nebenjob – neben seinem normalen Job arbeiten gehen – Darf man das?

Viele Menschen, die einem normalen Job nachgehen, wollen auch noch zusätzlich einem zweiten Job – einem Nebenjob – nachgehen.

Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Viele Menschen verdienen einfach in ihrer Hauptbeschäftigung zu wenig, sodass ein Nebenjob notwendig ist, um überhaupt über die Runden zu kommen. Andere wiederum haben eigentlich genug. Soll heißen, dass es viele Beschäftigte gibt, die grundsätzlich genug verdienen. Trotzdem wollen diese auch noch einen Nebenjob ausüben.

Warum einen Nebenjob ausüben – welche Gründe sprechen dafür?

  • Um mehr Geld zu verdienen, damit man überhaupt über die Runden kommt.
  • Geld zu verdienen, dass man sich etwas schönes leisten kann.
  • Sein Hobby zum Beruf zu machen.
  • Ein zweites Standbein aufbauen.
  • Auch mal sein eigener Chef sein.
  • usw.

Warum übt Ihr – liebe Blogleser – einen Nebenjob aus?

Schreibt uns einen Kommentar, warum Ihr einen Nebenjob ausübt.

 

Viele starten einmal nebenbei mit einem Nebenjob, um sich ein zweites Standbein aufzubauen oder um auch erstmals seine Geschäftsidee auszuprobieren. Wenn man eine sichere Stelle hat, so kann man schon mal eine Geschäftsidee als Nebenjob ausprobieren.

Darf man überhaupt nebenbei zu seinem Hauptberuf einen Nebenjob ausüben?

Grundsätzlich gibt es kein allgemeines Verbot, dass man nicht einer Nebenbeschäftigung nachgehen darf. Jedoch enthalten viele Dienstverträge eine Klausel, die einen Nebenjob eventuell verbieten. Eventuell enthält auch der für Sie gültige Kollektivvertrag eine Bestimmung.

Wichtig ist, dass man in seinem Dienstvertrag und in etwaige Kollektivverträge nachliest. Empfehlenswert ist immer, dass man seinen Arbeitgeber informiert. Am besten schriftlich. Ist eine Genehmigung vom Arbeitgeber notwendig, so sollte dies ebenfalls immer schriftlich erfolgen.

Ein Punkt ist aber immer zu beachten: Das Konkurrenzverbot nach § 7 des Angestelltengesetzes. Da steht geschrieben:
“Die im § 1 bezeichneten Angestellten dürfen ohne Bewilligung des Dienstgebers weder ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben noch in dem Geschäftszweig des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte machen……”

Darum sollte man sich immer zuerst mit seinem Arbeitgeber einigen, bevor man einen Nebenjob angeht.

 

Geringfügigkeitsgrenze 2011

Wir hatten es bereits letztes Jahr angekündigt und in unserem Blog in einem Beitrag über die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze 2011 geschrieben.

Hierzu nochmals der Link dazu vom letzten Jahr: Geringfügigkeitsgrenze 2011

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde von 2010 auf 2011 um 2,1 % erhöht.

Die Geringfügigkeitsgrenze 2010 lag bei 366,33 Euro monatlich, was täglich 28,13 Euro betrug.

Für 2011 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 374,02 Euro monatlich bzw. 28,72 Euro täglich festgesetzt.

Was sagt die Geringfügigkeitsgrenze aus?

Die Geringfügigkeitsgrenze sagt aus, wieviel man im Monat dazu verdienen darf, ohne dass Sozialversicherung bezahlt werden muss. Unfallversicherung und Lohnsteuer muss jedoch sehr wohl bezahlt werden. Es entfallen aber die Beiträge für Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.

Wenn man monatlich mehr als 374,02 Euro bzw. täglich mehr als 28,13 Euro verdient, so gilt diese Beschäftigung nicht mehr als geringfügig. Wenn man bei einem Arbeitgeber geringfügig beschäftigt ist, so wird man vom Arbeitgeber auch entsprechend bei der Gebietskrankenkasse gemeldet. Somit ist auch klar, dass es zu einer Nachverrechnung kommt, sofern man zwei oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgeht. Die Gebietskrankenkasse wird sich dann entsprechend melden….

Es muss aber beachtet werden, dass man auch keine Leistungen aus diesen dreien bekommt, wenn man nicht freiwillig entsprechend bezahlt.

Sozialversicherungswerte 2011 – voraussichtliche SV-Werte 2011

Sozialversicherungswerte 2011 – ab 01.01.2011 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung.

In der unten beigefügten Tabelle sind die Aufwertungszahl, die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen für das Jahr 2011 aufgelistet.

Speziell die tägliche bzw. monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2011 ist für die Leser von Nebenjob-Heimarbeit.at interessant, da Nebenjobs oder Heimarbeit sehr oft unter diese Regelung fallen.

[table id=1 /]

Geringfügigkeitsgrenze 2011 – voraussichtliche Werte

Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2011 sind nun auf der Homepage der Oberösterreichischen Sozialversicherung erschienen.

Nachdem sich die finanzielle Situation vieler Österreicherinnen und Österreicher seit dem letztem Jahr durch die Wirtschaftskrise spürbar verschlechtert hat, ist die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” in den letzten Monaten stetig gestiegen.

Die etwas angespannte Situation am Arbeitsmarkt ist also noch immer vorhanden.

Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2011 folgende Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2011

  • € 28,72 täglich
  • € 374,02 monatlich

(Quelle: ooegkk.at)

Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 würde somit 2,1% betragen.

Mindestsicherung in Österreich ab Herbst 2010 fix

Nun hat es der Ministerrat beschlossen. Die Mindestsicherung wird mit 1. September 2010 in Österreich starten. Zum Start der Mindestsicherung werden zwar nicht alle Bundesländer soweit sein, jedoch werden sämtliche Sozialleistungen rückwirkend mit 1. September angepasst.

Die Mindestsicherung bekommt jeder, der in einer finanziellen Notlage ist. Das heißt, wenn jemand mit seinem Einkommen, oder auch aus Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe den Mindeststandard nicht erreicht. Für eine Einzelperson liegt die Mindestsicherung bei 744,- Euro, bei Paaren bei 1116,- Euro pro Monat. Netto versteht sich. Wird dieser Betrag nicht erreicht, so wird der Differenzbetrag in Zukunft entsprechend aufgestockt. Pro Kind wird der Betrag um 134,- Euro aufgestockt. Am dem 4. Kind gibt’s 111,60 Euro.

Die oben angeführten Punkte sind nun mal fix. Einige Details müssen noch zwischen dem Bund und den Ländern geregelt werden. Allzuviel Zeit haben die Politiker aber dazu nicht. Der 1. September mit dem Start der Mindestsicherung kommt immer näher.

Mindestsicherung in Österreich – Sozialhilfe wird abgelöst durch die Mindestsicherung

Seit einiger Zeit geistert in den Medien die Mindestsicherung herum. Nun ist diese fixiert worden.

Worum geht es eigentlich bei der Mindestsicherung?

Die Mindestsicherung wird die bisherige Sozialhilfe ablösen. Mit ersten September 2010 wird die Mindestsicherung eingeführt. Eine entsprechende Übereinkunft zwischen den Sozialreferenten der Bundesländer und Sozialminister Rudolf Hundstorfer gibt es bereits. Nun muss das Sozialministerium eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten.

Wie hoch ist die Mindestsicherung und wie oft wird diese ausbezahlt?

Die Mindestsicherung wird ab 1. September zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Alleinstehende Empfänger erhalten zukünftig 744 Euro und dies ist in ganz Österreich einheitlich. Einzig der darin enthaltene Zuschuss für das Wohnen – welcher 168 Euro beträgt – wir dann individuell von den Ländern angepasst. In der Stadt Salzburg werden schon heute 380,- Euro Wohnzuschuss bezahlt.

Die Empfänger der Mindestsicherung sind zukünftig auch krankenversichert und erhalten auch eine e-Card.

Wie und wo kann die Mindestsicherung beantragt werden?

Entsprechende Anträge für die Mindestsicherung müssen beim Arbeitsmarktservice abgegeben werden. Die Empfänger der Mindestsicherung sollen auch mehr in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen – z.B. Schulungen – eingebunden werden, sodass Arbeitslose wieder schneller einen Job finden.

Ziel der neuen Mindestsicherung ist es auch, dass weniger Missbrauch gemacht werden kann, als derzeit mit der Sozialhilfe.

Wie sich die Mindestsicherung in Zukunft bewährt, wird die Praxis dann ab 1. September 2010 zeigen.

Brutto-Netto-Rechner Österreich – Ersparnis durch die Steuerreform 2009 berechnen

Jeder Arbeitnehmer, egal ob Arbeiter oder Angestellter, bekommt regelmäßig seinen Nettolohn bzw. sein Nettogehalt auf das Konto überwiesen. Dass man Brutto vor Abzug von Steuern und Abgaben eigentlich viel mehr verdient ist wohl allen klar. Doch letztendlich zählt nur der Betrag, der Netto übrig bleibt.

Die Differenz zwischen Brutto und Netto

Nicht wenige von uns betrachten den Brutto-Betrag  am Lohnzettel bzw. Gehaltszettel mit einem weinenden Auge. Man kann sich aber mit dem Spruch “Je mehr Steuern vom Brutto-Einkommen abgezogen werden, desto mehr hat man letztendlich verdient” trösten, auch wenn das nicht für alle befriedigend ist. Nicht umsonst haben bzw. hatten so mache finanziell besser gestellte Damen und Herren einen Teil des Vermögens in Liechtenstein geparkt, um steuerliche Vorteile daraus zu erzielen. Aber das soll nicht das Thema dieses Beitrages sein.

Viel wichtiger für uns alle ist es zu wissen, wieviel Geld monatlich übrig bleibt und am Konto verfügbar ist, was man mit einem Brutto-Netto-Rechner im Internet innerhalb weniger Minuten ermitteln kann. Da sich durch die Steuerreform 2009 die Lohnsteuersätze ändern, sollte nun jedem von uns mehr in der Geldbörse übrig bleiben. Das ist Grund genug sich die Zahlen mit dem Brutto-Netto-Rechner etwas genauer anzusehen.

Brutto-Netto-Rechner für Österreich im Internet

Mit dem Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen kann man nach der Eingabe des Bruttobezugs sofort die Abzüge (Lohnsteuer und Sozialversicherung) berechnen lassen und den Nettobezug ermitteln. Dies ist mit der derzeitigen Version mit den Lohnsteuersätzen von 2008 sowie mit den neuen Lohnsteuersätzen durch die Steuerreform 2009 möglich, wodurch der Unterschied schnell nachvollziehbar ist. Hier geht es zum Brutto-Netto-Rechner.

Der jährliche Steuervorteil durch die Steuerreform 2009

Ein weiteres nützliches Online-Tool des BMF ist der Steuervergleichsrechner, mit dem man sich nach der Eingabe weniger Daten die jährliche steuerliche Entlastung durch die Steuerreform 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 berechnen lassen kann. Die Steuerentlastung ist dieses Mal speziell für Alleinerzieher und Familien sehr vorteilhaft ausgefallen. Ein paar typische Berechnungsbeispiele gibt es auf Finanz-Journal.at nachzulesen. Wer lieber mit seinen eigenen Zahlen die Differenz ermitteln möchte, kann dies mit dem Steuervergleichsrechner erledigen.

2009 bringt in Österreich einige Änderungen

Mit 2009 wurden jede Menge Werte angepasst. Folgend ein Auszug über die geänderten Werte, Grenzen, Gebühren, etc.

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde mit 1.1.09 auf 357,74 Euro pro Monat gesetzt. D.h., wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wollen, so dürfen Sie nicht mehr als diese pro Monat verdienen.

Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wurde auf 4.020,- Euro pro Monat erhöht. Ein Zuckerl also für Besserverdiener.

Auch die Pensionisten dürfen sich freuen. Die Mindestpension wurde um gut 25,- Euro angehoben und beträgt nun 772,40 pro Monat.

Das Pflegegeld wurde erhöht. Abhängig von der Pflegestufe bekommt man pro Monat zw. 154,20 und 1655,80 Euro.
– Pflegestufe 1: 154,20 Euro / Monat
– Pflegestufe 2: 284,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 3: 442,90 Euro / Monat
– Pflegestufe 4: 664,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 5: 902,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 6: 1242,- Euro / Monat
– Pflegestufe 7: 1655,80 Euro / Monat

Wenn so einiges erhöht wird, dann darf da auch die Rezeptgebühr nicht fehlen. Diese beträgt ab 1.1.2009 nun 4,90 Euro (ein Plus von 10 Cent). Dafür wird die Umsatzsteuer bei Arzneimittel von 20 auf 10 % reduziert. Dies wirkt sich jedoch nicht für den Konsumenten bei der Rezeptgebühr aus, sondern diese Zuckerl ist für die maroden Krankenkassen.

Weiters wird ab 2009 der geförderte Höchstbetrag für Beiträge an Bausparkassen von 1000,- auf 1200,- Euro angehoben.