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Geringfügigkeitsgrenze

Geringfügigkeitsgrenze 2013 – die Werte

Einige Wochen hat das aktuelle Jahr 2012 noch vor sich. Jedoch gibt es bereits die voraussichtlichen Werte, welche für die Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Jänner 2013 gelten werden.

Was versteht man unter Geringfügigkeitsgrenze?

Wenn der Verdienst für einen Job die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, so spricht man auch von Mikrojob (Microjob), Minijob oder sagt einfach: geringfügig beschäftigt. Wenn man kürzer als ein Monat beschäftigt ist, so darf man nicht mehr als durchschnittlich die unten angeführte, tägliche Grenze überschreiten.

Der Wert für die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich neu angepasst.

Jeder Arbeitnehmer, der geringfügig beschäftigt ist, ist auf jeden Fall unfallversichert. Eine Kranken- oder Pensionsversicherung kann man freiwillig selbst bezahlen. Für eine Arbeitslosenversicherung kann man sich jedoch nicht selbst versichern.

 

Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2013:

  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 täglich: € 29,70 (brutto)
  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 monatlich: € 386,80 (brutto)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2013 (DAG): € 580,20

Aktuelle Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2012:

  • Geringfügigkeitsgrenze 2012 täglich: € 28,89 (brutto)
  • Geringfügigkeitsgrenze 2012 monatlich: € 376,26 (brutto)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2012 (DAG): € 580,20

 

 

Geringfügigkeitsgrenze 2012 – voraussichtliche Werte

Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2012 sind nun auf der Homepage der Oberösterreichischen Sozialversicherung erschienen.

Nachdem sich die finanzielle Situation vieler Österreicherinnen und Österreicher durch die seit vielen Jahren vorherrschenden Reallohnverluste stetig verschlechtert, ist die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” weiterhin sehr hoch.

Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2012 folgende Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2012

  • € 28,89 täglich
  • € 376,26 monatlich

 

Im Vergleich dazu die Werte von der Geringfügigkeitsgrenze 2011:

  • € 28,72 täglich
  • € 374,02 monatlich

Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2011 würde somit 0,6% betragen.

Sozialversicherungswerte 2012 – voraussichtliche SV-Werte 2012

Sozialversicherungswerte 2012 – ab 01.01.2012 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung.

In der unten beigefügten Tabelle sind voraussichtlichen Werte für die Aufwertungszahl, die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen für das Jahr 2012 aufgelistet.

Speziell die tägliche bzw. monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2012 ist für die Leser von Nebenjob-Heimarbeit.at interessant, da Nebenjobs oder Heimarbeit sehr oft unter diese Regelung fallen.

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Geringfügigkeitsgrenze 2011

Wir hatten es bereits letztes Jahr angekündigt und in unserem Blog in einem Beitrag über die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze 2011 geschrieben.

Hierzu nochmals der Link dazu vom letzten Jahr: Geringfügigkeitsgrenze 2011

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde von 2010 auf 2011 um 2,1 % erhöht.

Die Geringfügigkeitsgrenze 2010 lag bei 366,33 Euro monatlich, was täglich 28,13 Euro betrug.

Für 2011 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 374,02 Euro monatlich bzw. 28,72 Euro täglich festgesetzt.

Was sagt die Geringfügigkeitsgrenze aus?

Die Geringfügigkeitsgrenze sagt aus, wieviel man im Monat dazu verdienen darf, ohne dass Sozialversicherung bezahlt werden muss. Unfallversicherung und Lohnsteuer muss jedoch sehr wohl bezahlt werden. Es entfallen aber die Beiträge für Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.

Wenn man monatlich mehr als 374,02 Euro bzw. täglich mehr als 28,13 Euro verdient, so gilt diese Beschäftigung nicht mehr als geringfügig. Wenn man bei einem Arbeitgeber geringfügig beschäftigt ist, so wird man vom Arbeitgeber auch entsprechend bei der Gebietskrankenkasse gemeldet. Somit ist auch klar, dass es zu einer Nachverrechnung kommt, sofern man zwei oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgeht. Die Gebietskrankenkasse wird sich dann entsprechend melden….

Es muss aber beachtet werden, dass man auch keine Leistungen aus diesen dreien bekommt, wenn man nicht freiwillig entsprechend bezahlt.

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2011?

Geringfügige Beschäftigung bietet in Österreich die Möglichkeit auf ein kleines Einkommen ohne große Abzüge von Lohnsteuer oder Sozialversicherung. Dafür gelten allerdings fest definierte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Seit dem Jahr 2008 ist eine steigende Tendenz bei der Nachfrage nach geringfügiger Beschäftigung erkennbar. Wenn man sich die wirtschaftlichen Ereignisse seit 2008 dazu etwas genauer ansieht, kommt man an den Begriffen Immobilienkrise, Bankenkrise, Finanzkrise oder Wirtschaftskrise nicht vorbei. Die Medien waren in dieser Zeit voll mit negativen Schlagzeilen, schlechte Auftragslagen zwangen viele Firmen zum Personalabbau.

Auch wenn sich die Wirtschaft zwischenzeitlich wieder etwas erholt hat, ist der Beigeschmack der oftmals einschneidenden Maßnahmen bei vielen Österreicherinnen und Österreichern noch immer präsent. Speziell dann, wenn man persönlich davon betroffen war oder auch noch ist.

Riskiostreuung durch geringfügige Beschäftigung

Um das Haushaltseinkommen vieler Familien nicht nur vom Hauptverdiener abhängig zu machen, können zum Beispiel Hausfrauen und Mütter (natürlich auch Hausmänner und Väter) mit einer geringfügigen Beschäftigung zum Familieneinkommen beitragen und somit das Risiko eines plötzlichen und kompletten Einkommensausfalls etwas streuen.

Die Geringfügigkeitsgrenze 2011 wird im Gegensatz zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 um 2,1% erhöht. Sie absoluten Werte lauten somit:

Geringfügigkeitsgrenze 2011

  • € 28,72 täglich
  • € 374,02 monatlich

Im Vergleich dazu, hier noch einmal die alten Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2010

  • € 28,13 täglich
  • € 366,33 monatlich

Geringfügigkeitsgrenze 2011 – voraussichtliche Werte

Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2011 sind nun auf der Homepage der Oberösterreichischen Sozialversicherung erschienen.

Nachdem sich die finanzielle Situation vieler Österreicherinnen und Österreicher seit dem letztem Jahr durch die Wirtschaftskrise spürbar verschlechtert hat, ist die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” in den letzten Monaten stetig gestiegen.

Die etwas angespannte Situation am Arbeitsmarkt ist also noch immer vorhanden.

Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2011 folgende Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2011

  • € 28,72 täglich
  • € 374,02 monatlich

(Quelle: ooegkk.at)

Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 würde somit 2,1% betragen.

Geringfügigkeitsgrenze 2010 – voraussichtliche Werte

Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2010 sind nun offiziell auf der Homepage der Österreichischen Sozialversicherung erschienen.

Die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” ist in den letzten Monaten kontinuierlich gestiegen. Dieser Trend ist vermutlich auf die aktuelle wirtschaftliche Lage und auf die angespannte Situation am Arbeitsmarkt zurückzuführen.

Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2010 folgende Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2010

  • € 28,13 täglich
  • € 366,33 monatlich

(Quelle: sozialversicherung.at)

Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt, die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2009 würde somit 2,4% betragen.

Geringfügigkeitsgrenze 2009 – Wieviel darf man verdienen ohne Lohnsteuer zu bezahlen?

Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie hoch die Geringfügigkeitsgrenze für 2009 ist, weshalb wir die für das Jahr 2009 gültigen Zahlen nun in Form eines extra Beitrages veröffentlichen.

Für viele Aushilfen, Heimarbeiter oder Nebenjobber sind diese Zahlen nichts unbekanntes. Immerhin muss man für ein Einkommen unterhalb dieser Grenze keine Lohnsteuer bezahlen, was ja grundsätzlich ein Vorteil ist.

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2009?

Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2009 beträgt 357,74 Euro pro Monat oder täglich 27,47 Euro.

(Quelle: oegkk.at)

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?

Die Geringfügigkeitsgrenze kommt bei geringfügig beschäftigten Personen zum Tragen. (Eine andere gebräuchliche, aber nicht korrekte, Bezeichnung dafür ist auch “Zuverdienstgrenze”. Diese beiden Begriffe bitte nicht verwechseln.) Durch den täglichen bzw. monatlichen Maximalbetrag wird durch die Geringfügigkeitsgrenze festgelegt, wieviel Geld man pro Tag oder Monat verdienen darf, ohne dafür Steuern bezahlen zu müssen. Ob die tägliche Grenze oder die monatliche Grenze herangezogen wird, hängt von der Dauer der Beschäftigung ab.

Arbeitsrechtliche Ansprüche und Sozialversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

Wenn man geringfügig Beschäftigt ist, hat man nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, wie z.B. ein Recht auf Urlaub oder ein Recht auf Pflegefreistellung.

Eine sehr gute Zusammenfassung dieser Fragen wird von der Arbeiterkammer hier zur Verfügung gestellt.

Wie hoch wird die Geringfügigkeitsgrenze 2010 ausfallen?

Die genauen Zahlen zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 werden voraussichtlich erst im Herbst 2010 veröffentlicht. Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, werden wir selbstverständlich wieder davon berichten.

2009 bringt in Österreich einige Änderungen

Mit 2009 wurden jede Menge Werte angepasst. Folgend ein Auszug über die geänderten Werte, Grenzen, Gebühren, etc.

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde mit 1.1.09 auf 357,74 Euro pro Monat gesetzt. D.h., wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wollen, so dürfen Sie nicht mehr als diese pro Monat verdienen.

Die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung wurde auf 4.020,- Euro pro Monat erhöht. Ein Zuckerl also für Besserverdiener.

Auch die Pensionisten dürfen sich freuen. Die Mindestpension wurde um gut 25,- Euro angehoben und beträgt nun 772,40 pro Monat.

Das Pflegegeld wurde erhöht. Abhängig von der Pflegestufe bekommt man pro Monat zw. 154,20 und 1655,80 Euro.
– Pflegestufe 1: 154,20 Euro / Monat
– Pflegestufe 2: 284,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 3: 442,90 Euro / Monat
– Pflegestufe 4: 664,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 5: 902,30 Euro / Monat
– Pflegestufe 6: 1242,- Euro / Monat
– Pflegestufe 7: 1655,80 Euro / Monat

Wenn so einiges erhöht wird, dann darf da auch die Rezeptgebühr nicht fehlen. Diese beträgt ab 1.1.2009 nun 4,90 Euro (ein Plus von 10 Cent). Dafür wird die Umsatzsteuer bei Arzneimittel von 20 auf 10 % reduziert. Dies wirkt sich jedoch nicht für den Konsumenten bei der Rezeptgebühr aus, sondern diese Zuckerl ist für die maroden Krankenkassen.

Weiters wird ab 2009 der geförderte Höchstbetrag für Beiträge an Bausparkassen von 1000,- auf 1200,- Euro angehoben.