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geringfügig

Geringfügigkeitsgrenze 2013 – die Werte

Einige Wochen hat das aktuelle Jahr 2012 noch vor sich. Jedoch gibt es bereits die voraussichtlichen Werte, welche für die Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Jänner 2013 gelten werden.

Was versteht man unter Geringfügigkeitsgrenze?

Wenn der Verdienst für einen Job die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, so spricht man auch von Mikrojob (Microjob), Minijob oder sagt einfach: geringfügig beschäftigt. Wenn man kürzer als ein Monat beschäftigt ist, so darf man nicht mehr als durchschnittlich die unten angeführte, tägliche Grenze überschreiten.

Der Wert für die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich neu angepasst.

Jeder Arbeitnehmer, der geringfügig beschäftigt ist, ist auf jeden Fall unfallversichert. Eine Kranken- oder Pensionsversicherung kann man freiwillig selbst bezahlen. Für eine Arbeitslosenversicherung kann man sich jedoch nicht selbst versichern.

 

Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2013:

  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 täglich: € 29,70 (brutto)
  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 monatlich: € 386,80 (brutto)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2013 (DAG): € 580,20

Aktuelle Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2012:

  • Geringfügigkeitsgrenze 2012 täglich: € 28,89 (brutto)
  • Geringfügigkeitsgrenze 2012 monatlich: € 376,26 (brutto)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2012 (DAG): € 580,20

 

 

Geringfügigkeitsgrenze 2011

Wir hatten es bereits letztes Jahr angekündigt und in unserem Blog in einem Beitrag über die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze 2011 geschrieben.

Hierzu nochmals der Link dazu vom letzten Jahr: Geringfügigkeitsgrenze 2011

Die Geringfügigkeitsgrenze wurde von 2010 auf 2011 um 2,1 % erhöht.

Die Geringfügigkeitsgrenze 2010 lag bei 366,33 Euro monatlich, was täglich 28,13 Euro betrug.

Für 2011 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 374,02 Euro monatlich bzw. 28,72 Euro täglich festgesetzt.

Was sagt die Geringfügigkeitsgrenze aus?

Die Geringfügigkeitsgrenze sagt aus, wieviel man im Monat dazu verdienen darf, ohne dass Sozialversicherung bezahlt werden muss. Unfallversicherung und Lohnsteuer muss jedoch sehr wohl bezahlt werden. Es entfallen aber die Beiträge für Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.

Wenn man monatlich mehr als 374,02 Euro bzw. täglich mehr als 28,13 Euro verdient, so gilt diese Beschäftigung nicht mehr als geringfügig. Wenn man bei einem Arbeitgeber geringfügig beschäftigt ist, so wird man vom Arbeitgeber auch entsprechend bei der Gebietskrankenkasse gemeldet. Somit ist auch klar, dass es zu einer Nachverrechnung kommt, sofern man zwei oder mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgeht. Die Gebietskrankenkasse wird sich dann entsprechend melden….

Es muss aber beachtet werden, dass man auch keine Leistungen aus diesen dreien bekommt, wenn man nicht freiwillig entsprechend bezahlt.

Geringfügigkeitsgrenze 2011 – voraussichtliche Werte

Die voraussichtlichen Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2011 sind nun auf der Homepage der Oberösterreichischen Sozialversicherung erschienen.

Nachdem sich die finanzielle Situation vieler Österreicherinnen und Österreicher seit dem letztem Jahr durch die Wirtschaftskrise spürbar verschlechtert hat, ist die Nachfrage zum Thema “Geringfügige Beschäftigung in Österreich” in den letzten Monaten stetig gestiegen.

Die etwas angespannte Situation am Arbeitsmarkt ist also noch immer vorhanden.

Sofern die Zahlen im Herbst vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bestätigt werden, gelten für das kommende Jahr 2011 folgende Werte:

Geringfügigkeitsgrenze 2011

  • € 28,72 täglich
  • € 374,02 monatlich

(Quelle: ooegkk.at)

Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Erhöhung im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2010 würde somit 2,1% betragen.

Nebenjobs im Kino

Viele von uns gehen ins Kino, um sich einen Film anzusehen und sich zu unterhalten.

Um den Besucheransturm zu den Stoßzeiten bewältigen zu können, muss immer ausreichend Personal verfügbar sein. Dadurch ergeben sich in einem Kino einige Möglichkeiten für Nebenjobs.

Wer regelmäßig ins Kino geht, kennt den typischen Ablauf bis zum Beginn des Filmes sicher aus eigener Erfahrung sehr gut oder erkennt sich zumindest bei einigen Punkten selbst wieder.

Rechtzeitig zur Kasse kommen, da die Schlange etwas länger sein könnte. Hat man die Karte in der Tasche, gibt es auf dem Weg zum Kinosaal mit Sicherheit noch Möglichkeiten, Popcorn, Tacos, sonstige Knabbereien, Süßigkeiten oder Getränke zu kaufen. Nachdem man sich mit Proviant eingedeckt hat, geht es nun in Richtung Kinosaal. Da noch immer ein paar Minuten Zeit bis zur Vorstellung bleiben, kann man noch etwas gegen den kleinen Hunger unternehmen. Ein Snack oder eine Pizzaecke geht sich noch locker aus. Schafft man es nun endlich zum Kinosaal, muss man durch das Vorzeigen der Karte nur noch die Einlasskontrolle passieren und den richtigen Sitzplatz finden, bevor man sich zurücklehnen und den Film genießen kann.

Betrachtet man diesen Ablauf aus einer anderen Perspektive und denkt über die dafür notwendigen Tätigkeiten nach, sind unterschiedliche Jobbilder für Nebenjobs daraus ableitbar.

  • Nebenjob als Kassenkraft bzw. Kartenverkäufer(in)
  • Nebenjob als Concessionmitarbeiter(in) für den Verkauf von alkoholfreien Getränken wie Cola, Fanta, Sprite, Redbull sowie Knabbereien wie Popcorn, Chips, Flips, usw.
  • Nebenjob als Küchenhilfe, Pizzakoch, Kellner(in) in der Gastronomie
  • Nebenjob als Billeteur(in) damit nur Personen mit gültiger Karte in den Kinosaal kommen
  • Nebenjob als Reinigungskraft, um zwischen den Vorstellungen den Kinosaal vom Müll zu befreien

Freie Stellen für diese Nebenjobs findet man sehr selten in Zeitungsinseraten. Offene Jobs und Nebenjobs werden teilweise über die Homepage des Kinos bekanntgegeben. Wir man dort nicht fündig, ist eine Frage nach offenen Stellen direkt im Kino ratsam.