Gratis-Abzocke im Internet will der OGH eindämmen

Die Anzahl der unseriösen Internetseiten ist in den letzten Jahren rapide gewachsen.

In den letzten Wochen und Monaten haben sich die Beschwerden bei Konsumentschutzverbänden spürbar erhöht, dass bei einem scheinbar kostenlosen Angebot im Internet nach einigen Tagen ein Rechnung in Haus kam und es sich somit herausgestellt hat, dass es sich doch um eine entgeltliche Leistung handeln soll. Das “Kleingedruckte” ist auf diesen Seiten oftmals nur sehr versteckt angebracht.

Gezielte Abzocke von Firmen mit Sitz im Ausland

Meistens sitzen diese Firmen ausserhalb Europas, jedoch arbeiten alle nach einem ähnlichen Schema. Es wird versucht, beim Internet-Benutzer den Eindruck einer kostenlosen Anmeldung zu erwecken, während das Angebot dann sehr wohl mit teils nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Es handelt sich hier meist um vermeintlich gratis Spiele (Games), Routenplaner, Lebenserwartungsprognosen, gratis SMS versenden und weiteren, ähnlichen Dienstleistungen. Auf der Homepage findet sich dann der Hinweis wie “Gleich anmelden”, “Gratis”, “Mitglied werden” oder ähnlich. Bei der Anmeldung muss man die AGBs akzeptieren, welche meist nirgendwo aufrufbar sind. Erst im Fließtext nach der Anmeldung erfährt man dann an versteckten Stellen oder in den erst dann verfügbaren AGBs, dass es sich um ein kostenpflichtiges Service handelt.

Schamlos wird so der Internetuser ausgenutzt, der es gewohnt ist, im Internet kostenlose, werbefinanzierte Angebote zu nutzen. Oft geht das miese “Spiel” erst los. Diese unseriösen Anbieter schicken dann gerne Rechnungen und Mahnungen via E-Mail und drohen mit Klagen. Sollte man nicht bezahlen, so folgen dann gerne auch Mahnungen oder Inkassoschreiben von deutschen Anwälten, welche selten bis nie telefonisch erreichbar sind.

Ein Urteil des OGH zum Thema Internetabzocke

Erstmals hat sich der Oberste Gerichtshof mit der Internetabzocke beschäftigt. Ein Unternehmen bot auf diversen Internetseiten SMS-Dienste sowie die Erstellung von Lebenserwartungsprognosen an. Sie erweckte dabei den Eindruck, dass die Leistungen gratis sind. Es folgte ein Anmeldefeld, wo persönliche Daten einzugeben waren und dann musste man einen Anmeldebutton drücken und durch einen Klick auf ein Feld, die AGBs akzeptieren. Auf die Anmeldung folgte ein Fließtext, woraus hervorgeht, dass es doch nicht die Leistungen doch nicht so gratis sind. Je nach Browser-Einstellungen war der Fließtext entweder gar nicht oder nur zum Teil sichtbar. Im E-Mail mit den Zugangsdaten, welches der User nach der Anmeldung erhalten hatte, befand sich weder ein Hinweis auf Entgeltlichkeit der Dienste noch ein solcher auf Rücktrittsrechte.
Der OGH hat in seinem Urteil die Bezeichnung GRATIS in diesem Fall als irreführend angesehen. Weiters sei das Unternehmen zur Preisangabe verpflichtet und der Kunde muss über die Einzelheiten zum Rücktrittsrecht informiert werden. Details zum OGH-Urteil finden Sie unter: OGH_4Ob18/08p

Unser Rat kann hier nur sein: sehen Sie sich die Internetseiten genau an, wenn Sie sich wo anmelden. Geben Sie nicht Ihre persönlichen Daten preis. Sollten Sie trotzdem einmal eine Aufforderung via Mail zur Zahlung bekommen, so setzen Sie sich zum Beispiel mit dem Konsumentenschutzverband in Verbindung.

7 Comments

  1. AK4U20. Juli 2010

    Wir haben einen Web-Check für Abzock-Seiten im Internet gemacht. Du gibst die Adresse ein und wir sagen dir, ob es eine Abzock-Seite ist oder nicht.

  2. Andreas21. Juli 2010

    ja, geht denn jetzt die AK auch schon unter die Kommentarspammer?

  3. Hallo Andreas,

    weil es die AK ist und weil es auch zum Thema passt, lasse ich die Kommentare einfach mal so stehen. Der ursprünglich angegebene Name war allerdings schon “ein wenig” keyword-lastig, die jetztige Version ist da schon harmlos. Da musste ich ein wenig “nacheditieren” 😉

    Es scheint mir fast so, als ob da Ferialpraktikanten mit dem Linkbuilding beauftragt wurden. Mit der Spam-Strategie wünsche ich den AK4U-Linkbuildern viel Erfolg. Die Spamfilter-Plugins werden damit kurzen Prozess machen.

  4. AK4U21. Juli 2010

    Diese “vielen” Keywords haben wir genommen, weil wir da einem Beispiel auf folgender Seite gefolgt sind: http://www.nebenjob-heimarbeit.at/ferialjob-ferialarbeit-fuer-den-sommer-suchen.html/comment-page-1#comment-9849

    Werden wir aber sicher nicht mehr tun. Denn wir wollen nicht spammen, sondern ehrlich informieren.

  5. Andreas21. Juli 2010

    man könnte doch auch diese informationswebsite auf ak4u empfehlen, denn hier wird auch sehr gerne informiert 🙂

  6. @AK4U:

    Das angeführte Beispiel ist ein Pingback und kein Kommentar, wo standardmäßig der Titel der Zielseite ausgewiesen wird. (http://de.wikipedia.org/wiki/Pingback)

    Die von Andreas genannte Idee würde ich übrigens sehr toll finden. Um eine Win-Win-Situation herzustellen, würde ich mich natürlich über einen Link von AK4U.at auf nebenjob-heimarbeit.at freuen!

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