NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

gratis

Gratis ins Museum

Das neue Jahr ist noch jung, bringt aber für alle jungen Menschen in Österreich eine tolle Neuigkeit!

Alle Kinder und Jugendlichen bis zum 19. Lebensjahr können seit 1.1.2010 gratis alle Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek besuchen. Das Angebot ist auch speziell für alle Schulen interessant, da diese Museen jetzt kostenlos besucht werden können. Inkludiert sind auch max. zwei BegleitlehrerInnen. Wichtig für die jungen Leute: Lichtbildausweis nicht vergessen.

Folgend eine Auflistung jener Museen, die kostenlos von Kindern und Jugendlichen besucht werden können:

  • Naturhistorisches Museum
  • Kunsthistorisches Museum
  • Museum für Völkerkunde
  • Österreichisches Theatermuseum
  • Technisches Museum
  • Albertina
  • Museum für angewandte Kunst (MAK)
  • Österreichische Galerie Belvedere
  • Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK)
  • Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB)
  • Pathologisch-anatomisches Bundesmuseum (Narrenturm)

Wie kostenlos ist eine kostenlose Kreditkarte?

Gerade in Zeiten wie diesen, wo die Wirtschaftskrise nahezu jeder von uns zu spüren bekommt, sieht man sich um, wie und wobei man Geld sparen kann. Dabei wollen wir heute mal einen Blick auf die Kreditkarten werfen.

Viele haben sie bereits: die Kreditkarte. Und einige sind vielleicht gerade auf der Suche nach der geeigneten Kreditkarte. Dabei gibt es einerseits die verschiedenste Anbieter und natürlich auch die Kartentypen. Bei vielen Banken bezahlt man für die Kreditkarte, jedoch gibt es bereits einige Kreditinstitute, wo man für die Kreditkarte nichts bezahlt. Wo die Kreditkarte also kostenlos ist.

Die Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel, welches auch bei uns immer beliebter wird. Neuerdings wird die Kreditkarte auch in immer mehr Lebensmittelgeschäften akzeptiert.

Kreditkarte nur im ersten Jahr kostenlos?

Wenn Sie eine kostenlose Kreditkarte ausfindig gemacht haben, so sollten Sie darauf achten, dass die Gebührenbefreiung auch für die gesamte Laufzeit gültig ist. Es gibt nahezu bei jedem Kreditkartenanbieter sobesagte Einsteigeraktionen, wobei im ersten Jahr die Kreditkarte kostenlos ist. Ab dem zweiten Jahr müssen Sie dann bei solchen “Aktionen” die volle Jahresgebühr bezahlen. Weiters sollten Sie beachten, dass bei richtig kostenlosen Kreditkarten auch keine Einstiegsgebühr / Einschreibungsgebühr / Eröffnungsgebühr verrechnet wird. Bei manchen Anbietern sind die Karten nur dann in den Folgejahren kostenlos, wenn man einen bestimmten Jahresumsatz erreicht.
Wichtig ist zu beachten, dass der Kreditkartenanbieter keine “versteckten” Gebühren verlangt. Speziell bei Barabhebungen oder Bezahlen in Fremdwährungen – sofern Sie dies vor haben – sollten Sie etwaige Gebühren vergleichen.

Versicherungsschutz bei Kreditkarten

Ein Kriterium, welches Sie bei Kreditkarten nicht übersehen sollten, ist der Versicherungsschutz. Je nachdem, welche Anforderungen Sie an die Kreditkarte bzgl. Versicherungsschutz stellen, sollten Sie hier entsprechend vergleichen.

Wo gibt es nun dauerhaft kostenlose Kreditkarten?

Hierzu sollten Sie aktuell im Internet nachsehen, welche aktuellen Angebote laufen. Derzeit bieten zum Beispiel folgende Anbieter kostenlose Kreditkarten an:
– DKB (Visa Card)
– Easybank (Mastercard oder Visa Card)
– American Express – Blue Card (ab Jahresumsatz von 3.500,- Euro)
– Wein & Co – VinoCard
Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Lesern Ihre Tipps bzgl. kostenloser Kreditkarten als Kommentar hinterlassen.

Prepaid Kreditkarten

Grundsätzlich bekommen Sie eine Kreditkarte nur dann, wenn Sie auch eine entsprechende Bonität besitzen. Anders ist dies bei Prepaid-Kreditkarten. Hier findet keine Bonitätsprüfung statt. Bevor eine Prepaid-Kreditkarte verwendet werden kann, muss diese entsprechend mit Guthaben aufgeladen werden. Bei Prepaid Kreditkarten ist jedoch meist mit Jahresgebühren zu rechnen. Der Vorteil bei Prepaid Kreditkarten liegt sicherlich darin, dass ab nun keine Überschuldungsgefahr mehr besteht. Weiters ist keine Bonitätsprüfung notwendig. Speziell beim Einkaufen im Internet bietet eine Prepaid Kreditkarte einen zusätzlichen Schutz, da die Karte nur mit einem von Ihnen bestimmten Betrag beladen ist.

Bevor Sie sich nun eine neue Kreditkarte zulegen, sollen Sie vorher einen Kreditkartenvergleich durchführen. Nur so finden Sie auch das für Sie beste Angebot. Dazu bietet Ihnen das Internet viele Möglichkeiten und die meisten Kreditkarten können Sie auch über das Internet beantragen.

Kreditkarten-Vergleich für Österreich

Einen sehr umfangreichen Kreditkarten-Vergleich für Österreich finden Sie auf dem Blog www.kreditkarten-in.at . Auf den Detailseiten zu den verschiedenen Anbietern werden die Kosten sehr übersichtlich aufgeschlüsselt, was ihnen viel Zeit bei der Recherche sparen kann.

Kindergarten in Oberösterreich gratis – nun ist es fix

In den Medien war das Thema Gratiskindergarten schon eine ganze Weile sehr stark vertreten, nun haben sich die Parteien einstimmig dazu entschlossen. Genau rechtzeitig vor den Landtagswahlen in Oberösterreich wird der Gratis-Kindergarten starten.

Seit letzter Woche ist es nun fix. Der Kindergarten wird in Oberösterreich ab Herbst 2009 gratis.

Im oberösterreichischen Landtag wurde der Gratiskindergarten beschlossen. Dies bedeutet eine kräftige Entlastung für Familien.

Somit entfallen in allen öffentlichen und vom Land geförderten Kindergärten die Elternbeiträge für Kinder ab 2,5 Jahren. Verpflichtend muss das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besucht werden. Für Kinder, welche jünger als 2,5 Jahre sind, bleiben die derzeit gültigen Beitragssätze unverändert bestehen. Dies sind dann die sogenannten Krabbelstuben.

 

Keine Einigung wurde zum Thema Gratis-Mittagessen gefunden. Dies bedeutet, dass ein warmes Mittagsmenü in allen ganztätig geöffneten Kindergärten angeboten wird, aber das Land übernimmt dafür nicht die Kosten. Die Gemeinden können selbst entscheiden, wieviel ein Mittagsmenü kostet, oder ob dieses gratis angeboten wird.

Gratis-Abzocke im Internet will der OGH eindämmen

Die Anzahl der unseriösen Internetseiten ist in den letzten Jahren rapide gewachsen.

In den letzten Wochen und Monaten haben sich die Beschwerden bei Konsumentschutzverbänden spürbar erhöht, dass bei einem scheinbar kostenlosen Angebot im Internet nach einigen Tagen ein Rechnung in Haus kam und es sich somit herausgestellt hat, dass es sich doch um eine entgeltliche Leistung handeln soll. Das “Kleingedruckte” ist auf diesen Seiten oftmals nur sehr versteckt angebracht.

Gezielte Abzocke von Firmen mit Sitz im Ausland

Meistens sitzen diese Firmen ausserhalb Europas, jedoch arbeiten alle nach einem ähnlichen Schema. Es wird versucht, beim Internet-Benutzer den Eindruck einer kostenlosen Anmeldung zu erwecken, während das Angebot dann sehr wohl mit teils nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Es handelt sich hier meist um vermeintlich gratis Spiele (Games), Routenplaner, Lebenserwartungsprognosen, gratis SMS versenden und weiteren, ähnlichen Dienstleistungen. Auf der Homepage findet sich dann der Hinweis wie “Gleich anmelden”, “Gratis”, “Mitglied werden” oder ähnlich. Bei der Anmeldung muss man die AGBs akzeptieren, welche meist nirgendwo aufrufbar sind. Erst im Fließtext nach der Anmeldung erfährt man dann an versteckten Stellen oder in den erst dann verfügbaren AGBs, dass es sich um ein kostenpflichtiges Service handelt.

Schamlos wird so der Internetuser ausgenutzt, der es gewohnt ist, im Internet kostenlose, werbefinanzierte Angebote zu nutzen. Oft geht das miese “Spiel” erst los. Diese unseriösen Anbieter schicken dann gerne Rechnungen und Mahnungen via E-Mail und drohen mit Klagen. Sollte man nicht bezahlen, so folgen dann gerne auch Mahnungen oder Inkassoschreiben von deutschen Anwälten, welche selten bis nie telefonisch erreichbar sind.

Ein Urteil des OGH zum Thema Internetabzocke

Erstmals hat sich der Oberste Gerichtshof mit der Internetabzocke beschäftigt. Ein Unternehmen bot auf diversen Internetseiten SMS-Dienste sowie die Erstellung von Lebenserwartungsprognosen an. Sie erweckte dabei den Eindruck, dass die Leistungen gratis sind. Es folgte ein Anmeldefeld, wo persönliche Daten einzugeben waren und dann musste man einen Anmeldebutton drücken und durch einen Klick auf ein Feld, die AGBs akzeptieren. Auf die Anmeldung folgte ein Fließtext, woraus hervorgeht, dass es doch nicht die Leistungen doch nicht so gratis sind. Je nach Browser-Einstellungen war der Fließtext entweder gar nicht oder nur zum Teil sichtbar. Im E-Mail mit den Zugangsdaten, welches der User nach der Anmeldung erhalten hatte, befand sich weder ein Hinweis auf Entgeltlichkeit der Dienste noch ein solcher auf Rücktrittsrechte.
Der OGH hat in seinem Urteil die Bezeichnung GRATIS in diesem Fall als irreführend angesehen. Weiters sei das Unternehmen zur Preisangabe verpflichtet und der Kunde muss über die Einzelheiten zum Rücktrittsrecht informiert werden. Details zum OGH-Urteil finden Sie unter: OGH_4Ob18/08p

Unser Rat kann hier nur sein: sehen Sie sich die Internetseiten genau an, wenn Sie sich wo anmelden. Geben Sie nicht Ihre persönlichen Daten preis. Sollten Sie trotzdem einmal eine Aufforderung via Mail zur Zahlung bekommen, so setzen Sie sich zum Beispiel mit dem Konsumentenschutzverband in Verbindung.