NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Allgemein

Pendlerpauschale neu 2013: Die Änderungen ab 2013

Viele Arbeitnehmer fahren mit dem Auto zur Arbeit. So wird die Wegstrecke zwischen Wohnung bzw. Haus und Arbeitsstätte mit dem eigenen Auto zurückgelegt. Wo möglich, fahren aber auch viele Arbeitnehmer mit einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei bei jedem Arbeitnehmer den Verkehrsabsetzbetrag. Dieser Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch mit der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Für 2013 gibt es nun eine Überarbeitung der Pendlerpauschale. Damit soll der öffentliche Verkehr mehr gefördert werden. Weiterhin gibt es die beiden Varianten der Pendlerpauschale. Das heißt, auch in Zukunft gibt es die kleine Pendlerpauschale und die große Pendlerpauschale.

Neu ist der sogenannte Pendlereuro!

Wenn man Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat, so kann man sich zusätzlich einmal im Jahr einen Euro pro zurückgelegten Kilometer vom Hinweg zum Arbeitsplatz und vom Rückweg von der Steuer gutschreiben lassen.

Weiters gibt es Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch Teilzeitbeschäftigte können ab 2013 nun die kleine oder die große Pendlerpauschale geltend machen. Vorausgesetzt, man hat mindestens vier Arbeitstage im Monat. Dafür bekommt man ein Drittel der Pendlerpauschale. Zwei Drittel können abgesetzt werden, wenn man zwischen acht und zehn Tage im Monat arbeitet. Und die volle Pendlerpauschale bekommen Teilzeitbeschäftigte, wenn diese an mindestens 11 Tagen im Monat arbeiten.

Auch gibt es Verbesserungen bei geringem Einkommen. Neu ist auch, dass es keine Pendlerpauschale gibt, wenn man ein Dienstfahrzeug vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt und dieses auch privat genutzt werden kann.

Jobticket

Neu ist auch das Jobticket. Damit können Arbeitgeber den Beschäftigten steuerfrei eine Jahreskarte zur Verfügung stellen. Diese können dann mit dem öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos in die Arbeit fahren. Das ganze ist natürlich freiwillig.

Man unterschiedet weiterhin zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale. Die Werte haben sich nicht verändert. Somit hat die Pendlerpauschale 2013 die selben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 und auch wie 2011.

Kleine Pendlerpauschale 2013

  • Ab 20 Kilometer: 58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2013

  • Ab 2 Kilometer: 31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer: 123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 306,- Euro / Monat

Die Pendlerpauschale 2013 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

 

 

Lohnsteuerausgleich 2012 – Geld vom Finanzamt zurückholen

Ich denke mal, dass Sie kein Geld zum Verschenken haben, oder? Daher:

Schenken Sie kein Geld her!

 

Der Finanzminister schenkt uns nichts, daher sollte man dort sein Geld zurückholen, wo es möglich ist. Sehr einfach kann man sich Geld vom Finanzamt bei der Arbeitnehmerveranlagung zurück holen. Viele sagen zur Arbeitnehmerveranlagung auch Jahresausgleich oder Lohnsteuerausgleich. Ein Lohnsteuerausgleich für 2012 lohnt sich fast immer.

Für alle, die zum Beispiel nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, für die lohnt es sich natürlich! Beispielsweise für Ferialarbeiter/-innen oder auch für Berufswiedereinsteigerinnen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man für die letzten fünf Jahre zurück machen. So kann man sich die zuviel bezahlten Steuern vom Finanzamt wieder zurück holen. Das ist bares Geld, dass man vom Finanzamt auf sein Konto überwiesen bekommt! Aber je früher man den Steuerausgleich macht, des schneller bekommt man auch sein Geld wieder zurück.

Am schnellsten geht es, wenn man seine Arbeitnehmerveranlagung (seinen Lohnsteuerausgleich) für 2012 auf der Homepage Finanzonline.at durchführt.
Für alle, die dies nicht gerne online machen, oder einfach nicht die Möglichkeit dazu haben, besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass man die entsprechenden Formulare ausfüllt. Für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) ist das Formular L1 zu verwenden. Dazu gibt es dann noch das Formular L1k als Beilage. Das Formular L1k ist für alle Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern.

Die Arbeitnehmerveranlagung 2012 kann bereits auf Finanzonline.at durchgeführt werden. Dazu kann man bereits loslegen und die notwendigen Daten online eingeben.

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Abschreibposten bzw. Absetzbeträge gibt es viele beim Steuerausgleich.
Verschiedenste Werbungskosten, Sonderausgaben, den Kinderfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen und vieles mehr. Jedes Jahr gibt es dazu einige Änderungen. So gibt es diese Änderungen auch für die Arbeitnehmerveranlagung 2012. Und all die Tipps und Tricks findet man im aktuellen Steuerbuch. Für die Arbeitnehmerveranlagung 2012 gibt es das neue Steuerhandbuch 2013, welches man Online als PDF-Datei runterladen kann.

 

Sollte man einmal mit dem Ergebnis der Arbeitnehmerveranlagung nicht so glücklich sein, so kann man innerhalb eines Monates nach Erhalt des Bescheides den Antrag zurückziehen. Vorausgesetzt, dass es sich dabei nicht um eine Pflichtveranlagung gehandelt hat!

Nebenjob im Büro

Im kaufmännischen Bereich sind viele Mitarbeiter tätig. Also im Büro. Auch im Büro gibt es die Möglichkeit für einen Nebenjob.

In der Sachbearbeitung, Kundenauftragsverwaltung, im Einkauf, im Sekretariat oder ganz einfach in der Verwaltung. Die verschiedensten Bereiche in einem Unternehmen müssen ganz einfach problemlos laufen. Speziell zur Abdeckung von Auftragsspitzen oder auch in der Urlaubszeit kann ein Engpass bei der Erledigung der vielen Aufgaben im Büro entstehen.

Daher ist dann Verstärkung durch eine Aushilfe im Büro gefragt. Also ein klassischer Nebenjob.

Nicht jeder Nebenjob im Büro ist gleich. Die Tätigkeit bei einem Nebenjob als Bürohilfe hängt einerseits stark von der Branche ab, wo die Firma tätig ist. Auf der anderen Seite hängt es dann auch davon ab, in welcher Abteilung man seinen Nebenjob ausübt. Eines ist klar: Die Arbeit geht selten aus. Grundsätzlich sollte man sich aber im Klaren sein, dass die zu erledigenden Tätigkeiten normalerweise nicht sehr komplizierte Tätigkeiten sein werden. Die klassischen Tätigkeiten bei einem Nebenjob als Bürohilfe sind zum Beispiel:

  • Bearbeitung der Post
  • diversen Ablagearbeiten
  • Erfassung irgendwelcher Daten am Computer
  • Schreiben von Briefen
  • Erstellen von einfach Excelaufstellungen oder Excelauswertungen
  • Sortieren von Akten
  • Kopierarbeiten
  • Rechnungen erstellen
  • Akten einscannen
  • Botengänge im Unternehmen
  • Erledigung von Telefonaten
  • und vieles mehr.

Wenn sie nun einen Nebenjob als Bürohilfe anstreben, so kann man bereits aus den Tätigkeiten die notwendigen Voraussetzungen erkennen. Ohne PC-Kenntnisse wird man vermutlich keine Chance haben. Dazu gehört dann auch, dass man neben den PC-Kenntnissen auch mit den verschiedensten Office-Programmen umgehen kann.

Ohne ordentlichen Sprachkenntnissen – also Deutsch und oftmals auch Englisch – wird man nicht weit kommen. Das heißt, zumindest gute Deutschkenntnisse in Schrift und Wort sind Voraussetzung. Heute wird viel auch schon über das Internet oder mit Online-Programmen erledigt. Daher sollte man sich auch damit auskennen. Ich denke aber, dass dies kein Problem sein sollte, weil sie sonst auch nicht hier gelandet wären.

Wichtig wird auch sein, dass man sauber, sorgfältig und eigenständig arbeitet. In einem Büro wird man selten alleine arbeiten. Daher ist Teamfähigkeit auch eine Voraussetzung.

Bei den Arbeitszeiten im Nebenjob im Büro gibt es grundsätzlich keine Grenzen. Dies hängt stark vom Arbeitgeber aus, wie Unterstützung notwendig ist. Bei diesem Nebenjob kann es sein, dass man am Vormittag oder am Nachmittag arbeitet. Aber auch kurze Zeiten dazwischen oder am Abend sind möglich. Meist ist dabei eine gewisse Flexibilität gefragt.

 

Sofortkredit Online

Wenn man von einem Sofortkredit spricht, meint man einen Kredit, wo der Kreditgeber nach Erhalt der notwendigen Daten des Kreditnehmers die gewünschte Kreditsumme gewährt und diese zur Verfügung stellt. Meist erfolgt die Vergabe eines Sofortkredites online. Das heißt, man kann sämtliche Dinge Online via Internet erledigen.
Jedoch sollte man dabei sehr wachsam sein, da bei einem Onlinekredit bzw. bei einem Sofortkredit oftmals hohe Nebengebühren und Spesen für den Kreditnehmer entstehen können.

Nicht alle Anbieter von Krediten sind dabei seriös. Oftmals werden überhöhte Zinsen verlangt und dadurch sind dann die monatlichen Raten sehr hoch. Egal ob bei Onlineangeboten für Kredite oder bei Kreditangeboten bei Banken mit Filialen. Man muss immer auf das Kleingedruckte aufpassen und gerade diese Punkte genau durchlesen. Nicht selten werden überhöhte Bearbeitungsgebühren verrechnet. Oder es gibt irgendwelche andere, versteckten Spesen. Wie zum Beispiel sehr hohe Kontoführungsgebühren und dies dann monatlich. Also aufpassen!

Ein möglicher Anbieter für einen Sofortkredit ist ING DiBA, eine Onlinebank, die auch in Österreich vertreten ist. Hierbei sei bemerkt, das ING DiBa ein renommiertes und seriöses Finanzunternehmen ist. ING DiBa bietet auf seiner Homepage auch entsprechende Ratenkredite an.
Aktuell wirbt ING DiBa damit, keine Bearbeitungsgebühren und keine Kontoführungsgebühren zu verrechnen. Dies kann dann schon einige hundert Euro ausmachen, die man sich dadurch erspart.
Die aktuelle Verzinsung für einen Ratenkredit in Österreich von ING-DiBA beträgt derzeit 5,2 % p.a. effektiv. Dies bei einer variablen Verzinsung und einer Laufzeit zwischen 12 und 84 Monaten. Die maximale Kredithöhe beträgt hierbei 50.000,- Euro. Mit einem entsprechenden Kreditrechner kann man Online die Monatsraten und die Gesamtbelastung berechnen.
Auch ein entsprechendes Fixzinsgarantie-Angebot für einen Sofortkredit gibt es. Dabei beträgt der effektive Fixzinssatz 5,6 % p.a.

Es gibt aber auch noch andere Anbieter in Österreich für einen Privatkredit. Zum Beispiel die BAWAG oder die Easybank bieten Online einen Sofortkredit an. Auch wenn man scheinbar anonym einen Sofortkredit im Internet bekommt, sollte man auch ein Beratungsgespräch bei der einen oder anderen Filialbank suchen und sich dort ein entsprechendes Angebot für einen Kredit geben lassen.

Man sollte immer die verschiedenen Kreditangebote vergleichen. Inkl. aller Spesen und Bearbeitungsgebühren.

 

 

Stromanbieter wechseln – Geld sparen beim Strom: So wird Strom billiger

Gehört hat man es schon oft. Getan hat man es aber dann bis jetzt doch nicht. Wovon ich hier schreibe?

 

Stromanbieter wechseln

Bis jetzt habe ich es aber selbst noch nicht gemacht. Doch nun habe ich mich darüber gewagt. Und ich denke, ich bin da noch eher einer der wenigen, der dies gemacht hat. Wenn ich an die Mobilfunk-Unternehmen denke, so ist es da ganz normal, dass man einmal oder spätestens alle zwei Jahre den Handyprovider wechselt. Bei den Stromanbietern sind wir aber weit zurückhaltender. Woran das liegt, kann ich auch nicht so recht sagen. Werbung wird dafür mittlerweile auch schon gemacht. Meist hört man aber nur etwas vom Anbieter Verbund. Die anderen Anbieter sind da mehr zurückhaltend. Denke, der Wettbewerb unter den Stromanbietern ist noch nicht so richtig angelaufen.

Gleich mal vorweg. Ich denke, wenn man regelmässig wechselt, kann man sich einiges an Geld sparen!

Grundsätzlich muss man zwischen Stromanbieter und Netzbetreiber unterscheiden. Den Netzbetreiber kann man nicht wechseln. Das ist der Anbieter, dem das Stromnetz gehört. Über dieses Stromnetz fließt der Strom. Der Netzbetreiber ist auch für die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Der zweite Mitspieler ist der Stromanbieter. Das ist der Anbieter, der mit dem Strom handelt. Den Stromhändler kann man frei wählen. Den Netzbetreiber kann man nicht wechseln.

Der Netzbetreiber verrechnet den Netztarif. Dieser Netztarif ist in Österreich reguliert. D.h., der Netztarif ist von den Behörden entsprechend fest definiert. Daneben gibt es noch die Steuern und diversen Abgaben, wie zum Beispiel die Elektrizitätsabgabe, die Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag. Wenn man sich so seine Stromrechnung ansieht, so wird man feststellen, dass diese Beträge nicht so klein sind….

Wenn man den Stromanbieter wechselt, so ist klar geregelt, dass es dabei zu keiner Unterbrechung der Stromlieferung kommt. Man bekommt die Umstellung nicht mit. Außer natürlich bei der Rechnung!

 

Wie wechselt man den Stromanbieter?

Man muss wissen, dass durch den Wechsel des Stromanbieters keine Nachteile entstehen. Man muss es nur tun. Dazu empfehle ich den Tarifkalkulator von der E-Control. Zu finden unter www.e-control.at. Dort kann man einfach und schnell den günstigsten Stromanbieter für seinen Wohnort finden. Aus eigener Erfahrung ist es ideal, wenn man die letzte Stromrechnung vom aktuellen Anbieter vorliegen hat. Dann muss man nur die Verbrauchsdaten vom letzten Jahr eingeben und schon werden die günstigsten Stromanbieter aufgelistet.

 

Dazu ein Tipp! Es gibt im Internet diverse Portale, die ebenfalls einen Stromanbieter-Vergleich anbieten. Diese würde ich nicht wirklich für die Auswahl vom neuen Stromanbieter werden. Der Grund ist, dass meist nur bestimmte Stromanbieter als günstig aufgelistet werden, weil der Portalbetreiber beim Abschluss eines neuen Stromliefervertrages eine entsprechende Provision bekommt. Somit kann es schon vorkommen, dass nicht wirklich der günstigste Stromlieferant angeführt wird. Daher immer nur dem Tarifkalkulator von E-Control vertrauen.

Nun, nachdem ich den Vertrag vom neuen Stromlieferanten Online ausgefüllt hatte, bekam ich ein Mail mit dem neuen Stromliefervertrag. Diesen habe ich ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und via Mail retour gesendet. Das war es auch schon mit dem ganzen Aufwand. Aufwand ca. 30 Minuten bis 1 Stunde. Je nachdem, wie genau man sich auch dann die einzelnen Angebote ansehen will.

Tipp: Je mehr man online erledigt, desto mehr Rabatt – zum Beispiel in Form von Gratisstromtagen – bekommt man.

Den Rest übernimmt der neue Stromlieferant. Der übernimmt den Kontakt mit dem bestehenden Lieferanten. Übernimmt die Kündigung und liefert dann den Strom. Alles ohne Stromunterbrechung!

Ich kann von mir selbst nur sagen: Es war ein Gewinn und es hat sich ausgezahlt, den Stromlieferanten zu wechseln. Je nachdem, kann man schon bis zu einigen Hundert Euro dabei sparen! Und ich werde nun jährlich die Stromanbieter vergleichen und bei Bedarf wechseln. Interessant ist dabei, dass speziell Neukunden interessante Rabatte bekommen. Meist muss man dann ein Jahr bei diesem Stromlieferanten bleiben. Aber bei dem Aufwand, sicherlich lohnend. Einen Unterschied beim Strom merke ich nicht….

 

Meine Erfahrungen beim Wechsel vom Stromanbieter waren positiv. Wie ist es Euch ergangen?

 

 

Sparbuch – die sichere Geldanlage

Wenn man aktuell die Nachrichten ansieht oder die Zeitungen liest, so sind die Aussichten für die Wirtschaft nicht allzu rosig.

Da gehen diverse Firmen in Konkurs, dort werden hunderte Mitarbeiter entlassen, da wird das Rating eines Landes oder einer großen Firma nach unten korrigiert. Die Aktien sind schwierig einzuschätzen. Griechenland – Schuldenschnitt: ja oder nein? Und vieles mehr.

 

Wie soll man sein Geld anlegen?

Es gibt viele verschiedene Geldanlagen. Da verliert man als Verbraucher auch mal schnell den Überblick.
In der aktuellen wirtschaftlichen Lage dominiert bei vielen Anlegern der Hang zur Sicherheit. Viele Anleger wollen dabei so wenig wie möglich Risiko eingehen. Da sei mal erwähnt, dass das hart ersparte Geld zu Hause unter dem Kopfpolster nichts verloren hat. Für die Anleger, die auf Sicherheit schwören, ist das Sparbuch eine richtige Wahl. Das Sparbuch ist sozusagen der Klassiker der Geldanlage.

Der große Vorteil vom Sparbuch ist ganz klar das niedrige Risiko. Da gibt es in Österreich die Einlagensicherung. Das bedeutet, dass Ersparnisse pro Person bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,- Euro gesichert sind. Und das ist der große Vorteil von Sparbüchern. Dazu kommt, dass ein Sparbuch ein sehr einfaches Anlageprodukt. Ein Sparbuch dürfte jeder verstehen.
Aber das Sparbuch hat auch große Nachteile. Die Rendite ist sehr gering.

Für täglich behebbare Einlagen gibt es aktuell bei den Onlinebanken maximal zwischen 1,3 und 1,5 % Zinsen. Und dann kommt auch noch die Kapitalertragssteuer – kurz KEST – von den Zinserträgen weg. Nicht sehr viel Zinsen, die man da so bekommt, wenn man bedenkt, dass die Inflationsrate aktuell bei ca. 2,8 % liegt. Das bedeutet sogar einen Verlust, wenn man das Geld auf ein Sparbuch legt.

Etwas höhere Zinsen bekommt man, wenn man das Kapital bindet. Viel an Zinsen darf man sich trotzdem nicht erwarten! Eine allzu lange Bindung ist vermutlich auch nicht ideal, da die Zinsen nicht ewig so im Keller bleiben können. So wie es aktuell aber aussieht, dürft die Niedrigzinsphase aber noch etwas andauern.

Das Sparbuch ist aber eine sichere Geldanlage. Daher ist das Sparbuch aktuell eine Anlagemöglichkeit, die man auf jeden Fall berücksichtigen sollte. Trotzdem sollte man immer die Angebote der Banken für die Zinsen vergleichen. Speziell die Onlinebanken bieten viel bessere Zinsen, als man in einer Bankfiliale bekommt.

 

 

Amazon: Geld sparen beim Weihnachtseinkauf und erweiterte Rücknahmegarantie

Weihnachten rückt immer näher. Die Weihnachtsmärkte haben überall schon geöffnet. Punsch und Glühwein haben wieder Saison. Da sollte man sich auch schön langsam aber doch Gedanken über die Weihnachtsgeschenke machen!

So bietet Amazon mit seinem Adventskalender jeden Tag tolle Angebote. Diese Amazon-Angebote gelten jedoch immer nur am entsprechenden Tag. So muss man jeden Tag im Amazon-Adventskalender jeweils sein Türchen öffnen.

Amazon Weihnachtskalender

Rücknahmegarantie von Amazon

Zusätzlich bietet Amazon wieder zur Weihnachtsbestellung eine erweiterte Rücknahmegarantie.

Normalerweise können gekaufte Artikel innerhalb von 30 Tagen zurück gesendet werden. Die besondere Rückgabefrist betrifft alle Artikel, die bis 31. Dezember 2012 von Amazon versendet werden. Diese Artikel können bis einschließlich 31. Jänner 2013 an Amazon zurück gesendet werden. Dabei gelten natürlich die üblichen Rücknahmebedingungen von Amazon.

Eine ideale Aktion von Amazon für die Weihnachtsgeschenke. So kann man Weihnachtsgeschenke mit ruhigem Gewissen kaufen. Sollte etwas nicht passen, so kann der Artikel bis Ende Jänner 2013 an Amazon zurück gesendet werden. So steht dem Aussuchen der Weihnachtsgeschenke nichts mehr im Wege!

 

Vignette 2013 – Autobahnvignette 2013 für Österreich wieder etwas teurer

Die Vignette 2012 war petrol – also so etwa Grün-Blau. Die Vignette 2013 wird fruchtig: Himbeer. Die neue Autobahnvignette ist bereits erhältlich und ab 1.12.2012 auch gültig. Mit der alten Vignette (grün-blau bzw. petrol) darf man aber noch bis 31. Jänner 2013 fahren. Erst dann muss man sich eine neue Vignette zulegen.

Wie vermutlich bekannt ist, muss man in Österreich die Autobahnvignette aufkleben, wenn man auf mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen fahren will. Die Vignette (auch Autobahnvignette, Autobahnpickerl oder kurz: Pickerl genannt) muss an der Innenseite der Windschutzscheibe angeklebt werden.

Das alte Jahr neigt sich langsam dem Ende und wie sollte es anders sein, die Preise für das neue Jahr werden wieder angehoben. Die Autobahnvignette 2013 wird etwas teurer. Die Autobahnen- und Schnellstraßenfinanzierungsgesellschaft Asfinag argumentiert die Preiserhöhung für die Vignetten mit der Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). Die Vignettenpreise werden um 3,6 Prozent angehoben.
Die PKW-Jahresvignette kostet für 2013 nun 80,60 Euro und für Motorräder 32,10 Euro.

Vignettenpreise 2013 in Österreich für Kraftfahrzeuge (PKW)

  • Jahresvignette 2013: 80,60 Euro (bisher 77,80 Euro)
  • 2-Monatsvignette 2013: 24,20 Euro (bisher 23,40 Euro)
  • 10-Tages-Vignette 2013: 8,30 Euro (bisher 8,- Euro)

Vignettenpreise 2013 in Österreich für Motorräder (einspurige Kfz)

  • Jahresvignette 2013: 32,10,- Euro (bisher 31,- Euro)
  • 2-Monatsvignette 2013: 12,10 Euro (bisher 11,70 Euro)
  • 10-Tages-Vignette 2013: 4,80 Euro (bisher 4,60 Euro)

 

Die Jahresvignette ist immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres gültig. Das heißt, die Vignette 2013 ist vom 1. Dezember 2012 bis zum 31. Jänner 2014 gültig.

 

Vignette 2013 gratis?

Gibt es die Vignette 2013 gratis? Oder gibt es die Autobahnvignette 2013 billiger?

Tja, eigentlich ist es jedes Jahr die selbe Frage. Geschenkt bekommt man grundsätzlich nichts. Oftmals bekommt man eine Vignette oder das Geld für eine Vignette geschenkt, wenn man einen Bausparvertrag oder zum Beispiel eine Zukunftsvorsorge abschließt. Viele Zeitschriften und Zeitungen schenken zu einem Abo eine Jahresvignette dazu. Oder es gibt Kombiangebote – Zeitung oder Zeitschrift zusammen mit der Vignette und so bekommt man die Vignette billiger.
Man sollte sich die Angebote jedoch jeweils genau ansehen und prüfen, ob man die Vignette tatsächlich billiger bekommt. An sonst muss man die Vignette für 2013 wieder kaufen – sofern man auch ein Auto oder Motorrad hat. Denn wird man auf der Autobahn ohne gültiger Vignette erwischt, so wird es teuer. Die Ersatzmaut kostet 120,- Euro; wenn man sofort bezahlt. Ansonsten droht eine Geldstrafe zwischen 300,- und 3000,- Euro.

 

Winterzeit – wir gewinnen eine Stunde!

Das jährliche Spiel mit den Uhren zu Ende Oktober steht wieder vor der Türe.
Es wird täglich etwas früher finster. Die Nächte werden länger. Die Tage werden kürzer. Und so ist es nun auch wieder an der Zeit, dass wir uns von der Sommerzeit verabschieden und alle Uhren werden auf Winterzeit umgestellt.
Das bedeutet, wir gewinnen eine Stunde und dürfen eine Stunde länger schlafen. Die Nacht wird somit um eine Stunde länger. Da kann man auch eine Stunde länger aus bleiben.

Am Sonntag, 28. Oktober 2012, um drei Uhr in der Früh werden alle Uhren um eine Stunde zurückgestellt.

Mit der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit befinden wir uns in der Normalzeit. Die Umstellung auf Winterzeit erfolgt jedes Jahr am letzten Sonntag im Oktober. Dieses Jahr ist es eben der 28. Oktober.

Die Umstellung auf Winterzeit bedeutet aber auch, dass wir in die Arbeit fahren, wenn es noch dunkel ist. Und von der Arbeit nach Hause kommen, wenn es schon wieder dunkel ist.

Das ist eben der Winter. Hat auch etwas Schönes. Schöne Weihnachtsbeleuchtungen, Glühwein, Schnee, Kachelofen, etc.

Im März 2013 ist es dann wieder soweit. Die Zeiger der Uhren werden wieder gedreht. Dieses Zeiger-Drehen-Spiel findet dann am 31. März 2013 statt. Da beginnt dann die Sommerzeit 2013.

 

 

 

Geringfügigkeitsgrenze 2013 – die Werte

Einige Wochen hat das aktuelle Jahr 2012 noch vor sich. Jedoch gibt es bereits die voraussichtlichen Werte, welche für die Geringfügigkeitsgrenze ab 1. Jänner 2013 gelten werden.

Was versteht man unter Geringfügigkeitsgrenze?

Wenn der Verdienst für einen Job die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, so spricht man auch von Mikrojob (Microjob), Minijob oder sagt einfach: geringfügig beschäftigt. Wenn man kürzer als ein Monat beschäftigt ist, so darf man nicht mehr als durchschnittlich die unten angeführte, tägliche Grenze überschreiten.

Der Wert für die Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich neu angepasst.

Jeder Arbeitnehmer, der geringfügig beschäftigt ist, ist auf jeden Fall unfallversichert. Eine Kranken- oder Pensionsversicherung kann man freiwillig selbst bezahlen. Für eine Arbeitslosenversicherung kann man sich jedoch nicht selbst versichern.

 

Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2013:

  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 täglich: € 29,70 (brutto)
  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 monatlich: € 386,80 (brutto)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2013 (DAG): € 580,20

Aktuelle Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2012:

  • Geringfügigkeitsgrenze 2012 täglich: € 28,89 (brutto)
  • Geringfügigkeitsgrenze 2012 monatlich: € 376,26 (brutto)
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe 2012 (DAG): € 580,20