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Kinderbetreuungsgeld

Kindergeld 2012 – Wie hoch ist das Kindergeld 2012 in Österreich?

Wenn man in Karenz ist, so bekommt man keinen Lohn bzw. kein Gehalt. Dafür bekommt man in dieser Zeit das Kindergeld. Auch genannt Kinderbetreuungsgeld.

Das Kindergeld (Kinderbetreuungsgeld) gibt es seit Jänner 2002.

Anspruch auf der Kinderbetreuungsgeld hat man ab der Geburt des Kindes. Den Antrag für das Kindergeld kann dann bei der Gebietskrankenkasse bzw. beim Krankenversicherungsträger gestellt werden.

Es gibt für das Kindergeld insgesamt fünf verschiedene Bezugsvarianten. Hat man sich einmal für eine Variante entschieden, so ist ein Umstieg auf eine andere Variante vom Kinderbetreuungsgeld nicht mehr möglich. Daher sollte man sich die Variante für das Kinderbetreuungsgeld genau überlegen. Umfangreiche Informationen dazu findet man zum Beispiel auf www.help.gv.at.

Das Kindergeld kann für Kinder unter 18 Jahren beantragt werden.

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Variante 30 plus 6

Bei dieser Variante bekommt man pro Tag 14,53 Euro.

Variante 20 plus 4

Bei dieser Variante vom Kindergeld bekommt man pro Tag 20,80 Euro pro Tag.

Variante 15 plus 3

Bei der Variante 15 plus 3 bekommt man pro Tag 26,60 Euro pro Tag.

Variante 12 plus 2

Bei der vierten Variante vom pauschalen Kinderbetreuungsgeld bekommt man 33,- Euro pro Tag.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Variante 12 plus 2

Bei dieser einkommensabhängigen Variante vom Kinderbetreuungsgeld bekommt 80 Prozent der Letzteinkünfte, jedoch maximal 66,- Euro pro Tag.

 

Mit Jänner 2012 gibt es eine Änderung bei der Berechnung des Zuverdienstes. Ein Monat gilt nun, wenn man 23 Tage in einem Monat Kindergeld bezogen hat. Bisher waren es 16 Tage. Das heißt, dass Einkünfte aus dem Job in diesem Monat (wo man an mehr als 23 Tagen Kindergeld bezogen hat) nicht als Zuverdienst gelten. In der Vergangenheit drohte dann eine Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes.
Die Zuverdienstgrenze wurde angehoben und liegt nun bei 6100, – Euro pro Jahr.

 

 

Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeld 2010 – Die neue Regelung im Überblick

Für die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld in Österreich gibt es seit Anfang 2010 eine neue Regelung. Die bessere Vereinbarkeit von Famile und Beruf soll dabei im Vordergrund stehen.

Seit Jahresbeginn 2010 gibt es nun zwei unterschiedliche Systeme für das Kinderbetreuungsgeld, zwischen denen jeder frei wählen kann. Einerseits gibt es das System der Pauschalleistung, wo Sie die Wahl zwischen 4 unterschiedlichen Varianten haben, andererseits gibt es das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

Folgende Ausführungen sollten für den ersten Überblick zu den zwei Systemen ausreichend sein, welche grundsätzlich für Geburten ab 1. Jänner 2010 zum Tragen kommen.

Pauschalleistung – freie Auswahl zwischen 4 Varianten des Kinderbetreuungsgeldes

Diese 4 Varianten stehen bei dem System “Pauschalleistung” zur Auswahl:

  • 30 + 6 Monate (ca. 436 Euro pro Monat)
  • 20 + 4 Monate (ca. 624 Euro pro Monat)
  • 15 + 3 Monate (ca. 800 Euro pro Monat)
  • 12 + 2 Monate (ca. 1000 Euro pro Monat)

Die Anzahl der jeweiligen Monatsangaben bezieht sich dabei auf Aufteilung auf beide Elternteile. Das System bzw. die gewünschte Variante kann bei der Antragsstellung nur einmalig gewählt werden und ist bindend.

Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld bei den Pauschalleistungsvarianten

Die Zuverdienstgrenze bei den 4 Varianten der Pauschalleistung beträgt laut Angaben des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 60% der Einkünfte des letzen Kalenderjahres vor der Geburt, in welchem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Maximal beträgt die Zuverdienstgrenze bei diesen Varianten jedoch 16200,- Euro pro Jahr.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es nur die Variante 12 + 2 Lebensmonate. Die Bezugshöhe ist dabei auf 8o Prozent der Letzteinkünfte festgelegt, maximal jedoch bei rund 2000,- Euro monatlich. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. an eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in den letzen 6 Monaten vor der Geburt, gebunden.

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist mit 5800,- Euro pro Kalenderjahr limitiert.

Wo findet man alle notwendigen Info´s zum Kinderbetreuungsgeld

Bei den hier angeführten Informationen handelt es sich nur um einen überblicksartigen Auszug der neuen Regelung für das Kinderbetreuungsgeld. Für detaillierte und rechtlich fundierte Informationen empfehlen wir unbedingt die Informationsbroschüre für das neue Kinderbetreuungsgeld vom Bundesministerium für Wirtschaft, Famile und Jugend, wo auf insgesamt 31 Seiten die unterschiedlichen Möglichkeiten und Abhängigkeiten für das Kinderbetreuungsgeld NEU ausführlich behandelt werden.