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Kinder

Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeld 2010 – Die neue Regelung im Überblick

Für die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld in Österreich gibt es seit Anfang 2010 eine neue Regelung. Die bessere Vereinbarkeit von Famile und Beruf soll dabei im Vordergrund stehen.

Seit Jahresbeginn 2010 gibt es nun zwei unterschiedliche Systeme für das Kinderbetreuungsgeld, zwischen denen jeder frei wählen kann. Einerseits gibt es das System der Pauschalleistung, wo Sie die Wahl zwischen 4 unterschiedlichen Varianten haben, andererseits gibt es das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

Folgende Ausführungen sollten für den ersten Überblick zu den zwei Systemen ausreichend sein, welche grundsätzlich für Geburten ab 1. Jänner 2010 zum Tragen kommen.

Pauschalleistung – freie Auswahl zwischen 4 Varianten des Kinderbetreuungsgeldes

Diese 4 Varianten stehen bei dem System “Pauschalleistung” zur Auswahl:

  • 30 + 6 Monate (ca. 436 Euro pro Monat)
  • 20 + 4 Monate (ca. 624 Euro pro Monat)
  • 15 + 3 Monate (ca. 800 Euro pro Monat)
  • 12 + 2 Monate (ca. 1000 Euro pro Monat)

Die Anzahl der jeweiligen Monatsangaben bezieht sich dabei auf Aufteilung auf beide Elternteile. Das System bzw. die gewünschte Variante kann bei der Antragsstellung nur einmalig gewählt werden und ist bindend.

Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld bei den Pauschalleistungsvarianten

Die Zuverdienstgrenze bei den 4 Varianten der Pauschalleistung beträgt laut Angaben des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 60% der Einkünfte des letzen Kalenderjahres vor der Geburt, in welchem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Maximal beträgt die Zuverdienstgrenze bei diesen Varianten jedoch 16200,- Euro pro Jahr.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es nur die Variante 12 + 2 Lebensmonate. Die Bezugshöhe ist dabei auf 8o Prozent der Letzteinkünfte festgelegt, maximal jedoch bei rund 2000,- Euro monatlich. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. an eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in den letzen 6 Monaten vor der Geburt, gebunden.

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist mit 5800,- Euro pro Kalenderjahr limitiert.

Wo findet man alle notwendigen Info´s zum Kinderbetreuungsgeld

Bei den hier angeführten Informationen handelt es sich nur um einen überblicksartigen Auszug der neuen Regelung für das Kinderbetreuungsgeld. Für detaillierte und rechtlich fundierte Informationen empfehlen wir unbedingt die Informationsbroschüre für das neue Kinderbetreuungsgeld vom Bundesministerium für Wirtschaft, Famile und Jugend, wo auf insgesamt 31 Seiten die unterschiedlichen Möglichkeiten und Abhängigkeiten für das Kinderbetreuungsgeld NEU ausführlich behandelt werden.

Gratis Kindergarten in Oberösterreich so gut wie fix

In Oberösterreich finden heuer im September die Landtagswahlen statt. Schon lange vorher hat eigentlich der Wahlkampf begonnen und alle Familien in Oberösterreich mit kleinen Kindern dürfen sich freuen.

Die oberösterreichische Landesregierung hat bereit einstimmig beschlossen, dass ab 1. September 2009 der Besuch des Kindergarten kostenlos sein wird. Nun muss noch der oberösterreichische Landtag Anfang April zustimmen.

Ich denke, dass ich die Politiker keinen Rückzieher mehr leisten werden können, da ja überall in der Presse und auf Plakaten bereits mit dem Gratiskindergarten Werbung gemacht wird. Egal welche Partei, jede will es sich auf seine Fahnen heften, dass die eigene Partei für den Gratiskindergarten ist bzw. diesen durchgesetzt hat.

kindergarten kinder kindertanz

(Bild: aboutpixel.de / pip)

Unklar ist derzeit noch, ob auch die Plätze für Krabbelstuben kostenlos angeboten werden. Für alle Kinder unter drei Jahren sind sogenannte Krabbelstuben notwendig.

Um einen Punkt verhandeln noch die Parteien bzw. diskutieren, wer als erstes die Idee hatte: Neben dem Gratis-Kindergarten soll es auch ein Gratis-Mittagessen in den Kindergärten geben.

Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer wurden per 1.8.2008 abgeschafft

Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ist ab heute, 1. August 2008 Geschichte.
Jeder, der ab 1. August 2008 eine Erbschaft macht oder eine größere Schenkung bekommt, muss diese nun nicht mehr versteuern.
Dazu gekommen ist es dadurch, dass der Verfassungsgerichtshof die Steuer wegen grober Ungleichbehandlung von Immobilien und Geldvermögen gekippt hat. Weil die ÖVP eine Reparatur ablehnte, ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer gestern ausgelaufen. Trotzdem muss eine Erbschaft oder eine größere Schenkung den Finanzbehörden innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Versteuern muss man aber nichts mehr. Schenkungen von Familienmitgliedern ab 50.000,– Euro, von allen anderen Personen, wenn der Wert binnen fünf Jahren 15.000,– Euro übersteigt, sind zu melden. Sie haben die Möglichkeit, die Meldung via Internet über FinanzOnline durchzuführen.

Für Grundstücke muss aber weiterhin Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Als Bemessungsgrundlage dafür dient der Einheitswert.

Dem Finanzminister entgehen durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jährlich rund 100 Millionen Euro.

Nebenverdienst als Leihoma und Leihopa

Manchmal fehlen in der Familie Opa und Oma. Gerade die Großeltern sind eine große Hilfe, wenn es darum geht, die Kinder stundenweise zu betreuen, sie von Kindergarten oder Hort abzuholen. Oder Opa und Oma unternehmen etwas mit den Enkerln, wenn die Eltern arbeiten müssen oder einmal etwas gemeinsam unternehmen wollen.
Genau für diesen Dienst wurden Oma-Opa-Dienste geschaffen.

Ältere Menschen, die nachwievor körperlich und geistig fit sind, werden dabei an Familien vermittelt und können sich so nebenbei etwas dazuverdienen.

leihoma

(Bild: aboutpixel.de / © Kim Czuma)

Dabei sollte schon eine gewisse Beziehung aufgebaut und ein regelmässiger Kontakt hergestellt werden. Für die Kinder ist es ideal, wenn die Leihoma bzw. der Leihopa eine Bezugsperson wird, die ihnen Aufmerksamkeit und Zeit widmen. Die älteren Menschen können dabei ihre Erfahrungen einbringen und lernen aber auch die Probleme der jüngeren Generation kennen.

Eines sollte man noch beachten: Die Leihgroßeltern sollen dabei keine Haushaltshilfe sein, sondern sollen sich ausschließlich der Kinderbetreuung widmen.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
www.leihoma.at
www.familie.at
www.drehscheibe-kind.at
www.familien-wien.info/sites/oma.php

Falls sie kinderliebend sind, ist vielleicht gerade die Kinderbetreuung für sie der richtige Nebenjob. Leihomas bzw. Leihopas sind derzeit sehr gefragt.

Nebenjob Osterhase

Was macht der Weihnachtsmann zu Ostern? – Er verkleidet sich als Osterhase!

Vielleicht haben Sie sich schon zu Weihnachten als Weihnachtsmann verkleidet. Dann ist es für Sie ein leichtes, das Kostüm zu wechseln und die Kinderaugen auch zur Osterzeit als Osterhase glänzen lassen.

Für jedes Kind ist es ein ganz besonderes Erlebnis den Osterhasen zu treffen und möglicherweise auch noch einige Ostereier als Geschenk zu bekommen.

In der Osterwoche, also in den letzten Tagen vor Ostern, werden gerade in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Kindergärten oder in Geschäften Leute gesucht, die in ein Osterhasen-Kostüm schlupfen.

Dies ist auch schon eine der Voraussetzungen: Sie brauchen ein Osterhasen-Kostüm, welches Sie in einem entsprechenden Kostümverleih ausborgen können. Um den hohen Erwartungen der Kleinen gerecht zu werden, sollte man auf jeden Fall den Umgang mit Kindern gewöhnt sein. Körperliche Ausdauer ist ebenfalls wichtig, denn unter der Verkleidung kann es ganz schön heiß werden.

Eine der Hauptaufgaben des Osterhasen ist es, die kleinen Geschenke und die Ostereier zu verstecken. D.h., sie sollten schon etwas Phantasie mitbringen, wo sie die Eier verstecken, sodass die Kinder diese nicht sofort, aber doch finden.

Um zu ihrem neuen Nebenjob als Osterhase zu kommen, fragen Sie einfach mal im örtlichen Kindergarten, direkt in Geschäften bzw. Einkaufszentren.

Babysitter – Kinderbetreuung – Tagesmutter

Wenn man Kinder hat, ist dies etwas Wunderbares. Aber manchmal brauchen Mama und Papa auch ein wenig Abstand vom Kind bzw. den Kindern und dann stellt sich die Frage, wer als Babysitter fungieren kann. Oft helfen die Großeltern oder Geschwister aus und spielen den Babysitter. Wenn aber diese Babysitter nicht vorhanden oder greifbar sind, dann können Sie Ihre Dienste anbieten.

Als Babysitter passen sie stundenweise auf die Kinder auf. Dabei sollten Sie schon kinderliebend sein und auf die Kleinen eingehen. Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Ernsthaftigkeit sind dabei auch Grundvoraussetzung für eine gelungene Zusammenarbeit. Weiters sollen sie in Problemsituationen besonnen und vernünftig mit unvorhergesehenen Ereignissen umgehen können und einen klaren Kopf behalten.

Beachten sie, dass sie auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen. Neben der Betreuung von Babys, begleiten sie die Kinder auch durch die Kindergarten- und Schulzeit. Durch gemeinsames Essen, Spielen und Lernen geben sie den ihnen anvertrauten Kindern familiäre Geborgenheit, während die Eltern unbesorgt ausgehen oder auch ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen können.

Oft reicht es aus, wenn sie in der Nachbarschaft oder bei Ihren Bekannten kund tun, dass sie gerne die Kinderbetreuung übernehmen wollen. Durch Mundpropaganda spricht sich dies dann schnell herum.

Wenn sie wollen, können sie sich auch auf diversen Webseiten registrieren, wie zum Beispiel:




http://www.flohmarkt.at/kinderbetreuungsboerse/
http://www.kinderbetreuung.at

Jugendliche können sich als Babysitter bei der Babysitterbörse vom Jugendservice – www.jugendservice.at – registrieren. Dazu einfach im nächsten JugendService-Point vorbeischauen. Die Länge der Arbeitszeit, die Dauer der Beschäftigung sowie der Lohn werden meist mündlich vereinbart.