Stellensuche
Tipps für eine erfolgreiche Stellensuche in Wien
Wer einen neuen Job in Wien sucht, kann vieles falsch machen.
Einer der häufigsten Fehler bei der Jobsuche in der österreichischen Hauptstadt ist, den Arbeitsmarkt nicht zu analysieren. Es macht keinen Sinn, nach einer Stelle zu suchen, die es in der gewünschten Form gar nicht gibt. Der Jobsuchende sollte sich darüber im Klaren sein, welche Position in welcher Branche angestrebt wird. Obgleich Wien eine Weltmetropole ist, sind längst nicht alle Wirtschaftszweige in der Stadt vertreten.
Weiters sollte sich der Arbeitssuchende fragen, welche Risiken er eingehen will.
Etablierte Unternehmen bieten in der Regel sichere Arbeitsplätze, während Start-ups schon ein oder zwei Jahre nach der Gründung schon wieder verschwunden sein können.
Es ist außerdem eine gute Idee, sich Gedanken über das zukünftige Gehalt zu machen. In Wien werden verhältnismäßig hohe Löhne gezahlt, sodass man seinen Marktwert nicht zu gering einschätzen sollte.
Bei der Erstellung des Lebenslaufes sollte man sich möglichst kurz fassen. Die meisten Personalchefs arbeiten unter Zeitdruck und widmen Bewerbungen nicht mehr als ein paar Minuten. Drei Seiten stellen das absolute Maximum dar. Entscheidend ist, dass die wichtigsten Fakten wie Aufgabenbereiche, Budget und Mitarbeiterverantwortung erwähnt werden. Sind mehrere Zusatzqualifikationen vorhanden, sollte zugunsten der Kürze des Lebenslaufs eine gezielte Auswahl getroffen werden.
Auch mit sogenannten “Soft Skills” wie Kreativität und Teamfähigkeit kann geworben werden, wenn diese für den in Frage kommenden Job in Wien von Bedeutung sind. Die Fähigkeiten sollten jedoch nicht einfach nacheinander aufgelistet werden – besser ist es, sie in einen sinnvollen Kontext einzupflegen. Bewirbt man sich um den Posten eines Projektleiters, kann beispielsweise die Tätigkeit als Vorstand eines Sportclubs erwähnt werden. Auf diese Weise wird verdeutlicht, dass man Engagement, Organisationstalent und Führungskompetenz besitzt.
Wer sich um einen Job in Wien bewirbt, sollte sich außerdem vergewissern, dass die Accounts in sozialen Netzwerken gewisse Mindeststandards erfüllen. Potentielle Arbeitgeber schätzen es nicht, wenn auf Facebook kompromittierende Partyfotos auftauchen, die den Bewerber in unvorteilhaften Posen zeigen. Auch abfällige Kommentare über ehemalige Arbeitgeber sind tabu. Wer stellt schon jemanden ein, wenn zu befürchten ist, dass der Kandidat in den Social Networks über das eigene Unternehmen lästert?
Eine Google-Recherche, bei der der eigene Name als Suchbegriff eingegeben wird, fördert oft beunruhigende Dinge zutage: Nicht selten findet man dabei heraus, dass ältere Einträge in Blogs oder Foren existieren, die man gerne aus dem Internet verbannen würde. Ist dies der Fall, sollte man den Betreiber der betreffenden Webseite kontaktieren und versuchen, eine Löschung der Posts zu erreichen.
In der heutigen Zeit führen so gut wie alle Wiener Arbeitgeber eine Google-Suche durch, um Jobkandidaten zu durchleuchten. Ergibt sich bei der Recherche ein negatives Bild, verschlechtert dies die Chancen auf einen Job in Wien deutlich.
Arbeitslosengeld Berechnung – Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
Wer seinen Arbeitsplatz verloren hat und kurzfristig keine alternativen Möglichkeiten zum Geldverdienen findet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld, um im Zeitraum der Arbeitssuche etwas Geld zur Existenzsicherung zu haben.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat grundsätzlich jeder Arbeitslose, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, arbeitswillig ist und zumutbare Jobs annimmt. Die detaillierten Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sind auf Homepage des Arbeitsmarktservice einsehbar (Link).
Meldung zur Stellensuche – Next Job
Wer sich aktuell noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindet und den genauen Zeitpunkt des Endes des Beschäftigungsverhältnisses bereits kennt, kann schon vorab beim AMS seine Meldung zur Stellensuche abgeben. Dieser Service wird vom AMS unter dem Titel Next Job angeboten. So kann man die Chancen auf eine rasche Vermittlung für eine neue Beschäftigung erhöhen.
Die Anmeldung bei “Next Job” ersetzt jedoch nicht den Antrag auf Arbeitslosengeld, der gesondert beim AMS gestellt werden muss. Hierfür ist eine fristgerechte persönliche Vorsprache beim AMS notwendig.
Arbeitslosengeld – Berechnung
Die Arbeitslosengeld-Berechnung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Datum der Geltendmachung (erstes oder zweites Halbjahr) wird der Grundbetrag aus der Jahresbeitragsgrundlage der arbeitslosenversicherungsplichtigen Entgelte des vorletzten Jahres oder des letzten Kalenderjahres ermittelt. Durch Familienzuschläge und einem Ergänzungsbeitrag kann sich der Grundbetrag noch verändern.
Alle Details zur Arbeitslosengeld-Berechnung kann man auf der Homepage des AMS nachlesen.
Online-Arbeitslosengeld-Berechnung vom BRZ
Das Bundesrechenzentrum bietet im Auftrag dem AMS einen Online-Rechner für das Arbeitslosengeld an, mit dem man innerhalb weniger Minuten die Höhe des Anspruches ermitteln kann. Mit Hilfe eines Berechnungsassistenten werden alle notwendigen Daten abgefragt, auf dessen Basis die Berechnung durchgeführt wird. Das Ergebnis ist als Richtwert zu sehen, die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes wird durch das AMS berechnet (Link zum Onlinerechner).