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Arbeitsplatz

Pendlerpauschale neu 2013: Die Änderungen ab 2013

Viele Arbeitnehmer fahren mit dem Auto zur Arbeit. So wird die Wegstrecke zwischen Wohnung bzw. Haus und Arbeitsstätte mit dem eigenen Auto zurückgelegt. Wo möglich, fahren aber auch viele Arbeitnehmer mit einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei bei jedem Arbeitnehmer den Verkehrsabsetzbetrag. Dieser Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch mit der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Für 2013 gibt es nun eine Überarbeitung der Pendlerpauschale. Damit soll der öffentliche Verkehr mehr gefördert werden. Weiterhin gibt es die beiden Varianten der Pendlerpauschale. Das heißt, auch in Zukunft gibt es die kleine Pendlerpauschale und die große Pendlerpauschale.

Neu ist der sogenannte Pendlereuro!

Wenn man Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat, so kann man sich zusätzlich einmal im Jahr einen Euro pro zurückgelegten Kilometer vom Hinweg zum Arbeitsplatz und vom Rückweg von der Steuer gutschreiben lassen.

Weiters gibt es Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch Teilzeitbeschäftigte können ab 2013 nun die kleine oder die große Pendlerpauschale geltend machen. Vorausgesetzt, man hat mindestens vier Arbeitstage im Monat. Dafür bekommt man ein Drittel der Pendlerpauschale. Zwei Drittel können abgesetzt werden, wenn man zwischen acht und zehn Tage im Monat arbeitet. Und die volle Pendlerpauschale bekommen Teilzeitbeschäftigte, wenn diese an mindestens 11 Tagen im Monat arbeiten.

Auch gibt es Verbesserungen bei geringem Einkommen. Neu ist auch, dass es keine Pendlerpauschale gibt, wenn man ein Dienstfahrzeug vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt und dieses auch privat genutzt werden kann.

Jobticket

Neu ist auch das Jobticket. Damit können Arbeitgeber den Beschäftigten steuerfrei eine Jahreskarte zur Verfügung stellen. Diese können dann mit dem öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos in die Arbeit fahren. Das ganze ist natürlich freiwillig.

Man unterschiedet weiterhin zwischen der kleinen Pendlerpauschale und der großen Pendlerpauschale. Die Werte haben sich nicht verändert. Somit hat die Pendlerpauschale 2013 die selben Werte wie die Pendlerpauschale 2012 und auch wie 2011.

Kleine Pendlerpauschale 2013

  • Ab 20 Kilometer: 58,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 113,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 168,- Euro / Monat

Große Pendlerpauschale 2013

  • Ab 2 Kilometer: 31,- Euro / Monat
  • Ab 20 Kilometer: 123,- Euro / Monat
  • Ab 40 Kilometer: 214,- Euro / Monat
  • Ab 60 Kilometer: 306,- Euro / Monat

Die Pendlerpauschale 2013 kann man entweder beim Arbeitgeber über die monatliche Gehaltsabrechnung oder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen lassen.

 

 

Welche Fragen sollten Bewerber im Vorstellungsgespräch stellen?

Wenn eine angebotene Stelle hoch attraktiv ist und Sie diese als Bewerber sehr gern besetzen möchten, helfen Ihnen gezielte Fragen, mögliche Problemfelder frühzeitig zu erkennen und sich darauf einzustellen. Ebenso wie mit Ihren Antworten auf die Fragen des Unternehmens geben Sie auch mit Ihren eigenen Fragen Ihre Visitenkarte ab. Zudem erhalten Sie die nötigen Informationen, die Ihnen bei einer tatsächlichen Einstellung eine geschickte Positionierung Ihrer eigenen Person in der ersten Zeit im Unternehmen ermöglicht.

Ehrliches Interesse an dem angebotenen Job zeigen Sie, wenn Sie sich den Arbeitsplatz gründlich beschreiben lassen. Diese Frage sollte sehr weit vorn stehen. Zudem ist die Frage für Sie selbst hoch informativ. Zu der Frage gehört auch, ob der Posten, für den Sie sich bewerben, neu geschaffen wurde. Daran anschließen können sich Fragen nach der Entwicklung des Unternehmens, einer eventuellen Expansion und schlussfolgernd Ihren eigenen Möglichkeiten. Man wird Ihnen gern antworten, und Sie können Ihre künftigen Chancen realistisch einschätzen. Welche Fragen Sie in jedem Fall stellen sollten, können Sie im Rahmen der Sichtung von Unternehmenszeitschriften, -flyern, dem Internetauftritt der Firma oder durch überprüfen der Arbeitgeberbewertung im Internet ermitteln. Keinesfalls sollten Sie Fragen stellen, die Sie sich im Rahmen der Vorbereitung auf das Gespräch bereits ohne umfangreiche Recherche selbst beantworten können.

Wenn Sie die Hintergründe über den Job soweit kennen, sind weitere Fragen erforderlich und werden auch erwartet. Dies ist erstens:

  • Wie stellen Sie sich den Kandidaten für die Position vor?
  • Passe ich in Ihr Profil?
  • Was erwarten Sie?

Es nutzt nichts, mit falschen Erwartungen zu operieren. Entweder Sie passen größtenteils in die Vorstellungen des Unternehmens und haben die Chance, geringfügige Defizite auszugleichen – das kann die Bereitschaft zur Qualifizierung oder hoher Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit und Ort sein – oder die weitere Mühe wäre für beide Seiten verlorene Zeit. Fragen Sie abschließend nach Ihrem Einkommen. Selbst wenn es Ihnen nicht so wichtig sein sollte, lassen Sie damit erkennen, dass Sie einen Marktwert besitzen.

Vermeiden Sie unbedingt Fragen wie: warum Sie sich denn für das Unternehmen entscheiden sollten und wie lange Ihre Bedenkzeit ist. In dieser Position sind Sie nicht. Genauso schlecht kommt es an, wenn Sie ängstlich nachfragen, ob Sie überzeugen konnten. Selbstbewusste Bewerber haben das nicht nötig.

 

Zusammenfassend ist beim Vorstellungsgespräch folgendes zu beachten. Für das Gespräch sollte der Kandidat sich bereits vorab einiges verinnerlichen. Wenn Bewerber sich bei einem Unternehmen vorstellen, sollten sie stets eigene Fragen stellen. Wer im Vorstellungsgespräch keine Fragen stellt, hat bereits alle Chancen verspielt. Denn dies wird vom Unternehmen erwartet. Dennoch sollte nicht schon zu Beginn des Gespräches der Urlaubsanspruch erfragt werden. Dies kann auch noch auf ein zweites Gespräch vertagt werden. Die Art der Fragen hängt dabei vom angebotenen Arbeitsplatz und der Position des Bewerbers ab. Gezieltes Fragen beim Bewerbungsgespräch hilft Ihnen herauszufinden, ob der Arbeitsplatz für Sie geeignet ist. Niemals sollten sich ein Unternehmen und ein Bewerber “um jeden Preis” zusammentun.

Arbeitslosengeld Berechnung – Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?

Wer seinen Arbeitsplatz verloren hat und kurzfristig keine alternativen Möglichkeiten zum Geldverdienen findet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld, um im Zeitraum der Arbeitssuche etwas Geld zur Existenzsicherung zu haben.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat grundsätzlich jeder Arbeitslose, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, arbeitswillig ist und zumutbare Jobs annimmt. Die detaillierten Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sind auf Homepage des Arbeitsmarktservice einsehbar (Link).

Meldung zur Stellensuche – Next Job

Wer sich aktuell noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindet und den genauen Zeitpunkt des Endes des Beschäftigungsverhältnisses bereits kennt, kann schon vorab beim AMS seine Meldung zur Stellensuche abgeben. Dieser Service wird vom AMS unter dem Titel Next Job angeboten. So kann man die Chancen auf eine rasche Vermittlung für eine neue Beschäftigung erhöhen.

Die Anmeldung bei “Next Job” ersetzt jedoch nicht den Antrag auf Arbeitslosengeld, der gesondert beim AMS gestellt werden muss. Hierfür ist eine fristgerechte persönliche Vorsprache beim AMS notwendig.

Arbeitslosengeld – Berechnung

Die Arbeitslosengeld-Berechnung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Datum der Geltendmachung (erstes oder zweites Halbjahr) wird der Grundbetrag aus der Jahresbeitragsgrundlage der arbeitslosenversicherungsplichtigen Entgelte des vorletzten Jahres oder des letzten Kalenderjahres ermittelt. Durch Familienzuschläge und einem Ergänzungsbeitrag kann sich der Grundbetrag noch verändern.
Alle Details zur Arbeitslosengeld-Berechnung kann man auf der Homepage des AMS nachlesen.

Online-Arbeitslosengeld-Berechnung vom BRZ

Das Bundesrechenzentrum bietet im Auftrag dem AMS einen Online-Rechner für das Arbeitslosengeld an, mit dem man innerhalb weniger Minuten die Höhe des Anspruches ermitteln kann. Mit Hilfe eines Berechnungsassistenten werden alle notwendigen Daten abgefragt, auf dessen Basis die Berechnung durchgeführt wird. Das Ergebnis ist als Richtwert zu sehen, die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes wird durch das AMS berechnet (Link zum Onlinerechner).

Arbeitslosengeld liegt in Österreich weit unter EU-Durchschnitt

Das Arbeitslosengeld ist in Österreich ein Teil des sozialen Netzes, um im Falle des Arbeitsplatzverlustes im Zeitraum der Arbeitssuche existentiell abgesichert zu sein.

Die Angst um den Arbeitsplatz

Immer mehr Arbeitnehmer haben aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen berechtigte Angst um ihren Arbeitsplatz, denn die Auftragslage hat sich in vielen Betrieben nach einigen “fetten” Jahren nun spürbar verschlechtert. In den Medien ist mittlerweile nicht mehr nur von der Wirtschaftskrise und von der Kurzarbeit zu lesen. Immer öfter werden bereits konkrete Pläne zum Stellenabbau bekannt, von denen Arbeitnehmer kleinerer Betrieben bis hin zu großen Konzernen betroffen sein werden. Die traurige Konsequenz daraus ist, daß die Anzahl der Personen, welche Arbeitslosengeld beziehen, im Jahr 2009 voraussichtlich kräftig steigen wird.

Arbeitslosengeld liegt in Österreich weit unter EU-Durchschnitt

Wer sich beim Arbeitmarktservice als arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld bezieht, wird in der Regel schnell bemerken, dass man den Gürtel um einiges enger schnallen muss, um mit dem Geld die monatlichen Fixkosten abzudecken und dann auch noch Lebensmittel oder andere Dinge des täglichen Bedarfs kaufen zu können.

Das Arbeitslosengeld liegt in Österreich mit einer Nettoersatzrate von 55% des Letztverdienstes im Vergleich zum EU-Durchschnitt im Keller, wodurch immer mehr erwerbslose Menschen nur noch Bezüge unterhalb des Existenzminimums erhalten. Unter diesen Bedingungen ist es sehr schwierig über die Runden zu kommen. Wenn man in so einer Situation keinen Rückhalt in der Familie oder durch Freunde hat, ist man stark armutsgefährdet. Der EU-weite Durchschnitt beim Arbeitslosengeld liegt bei rund 70%.

Eine Anhebung des Arbeitslosengeldes bzw. der Nettoersatzrate in Österreich wurde in den letzten Wochen von manchen Politikern gefordert. Ob bzw. wann darüber im Nationalrat diskutiert wird, ist unklar.

Anstatt das Geld gerecht an die Bürger zu verteilen, werden lieber viele Milliarden von Euro zur Rettung von Banken verwendet. Die Politik ist daher gefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen und eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes in die Wege zu leiten, damit man der steigenden Armutsgefährdung rechtzeitig entgegenwirken kann.

Eure Meinung zum Thema Arbeitslosengeld ist gefragt?

Teilt uns eure Stimmung und eure Meinung in den Kommentaren mit.

  • Könntet ihr euch mit 55% des Letzteinkommens das Leben leisten?
  • Findet ihr es richtig, daß Milliarden von Euro zur Rettung von Banken ver(sch)wendet werden, während viele österreichische Staatsbürger am Existenzminimum leben müssen?

Wie hoch steigt die Arbeitslosigkeit in Österreich im Jahr 2009?

Dass die Arbeitslosigkeit in Österreich im Jahr 2009 aufgrund der aktuell vorherrschenden Konjunkturflaute spürbar steigen wird, ist derzeit in vielen Prognosen zu lesen. Schon mit Ende 2008 sind die Vorboten für die steigende Arbeitslosigkeit deutlich zu spüren.

Laut der Homepage des AMS (Arbeitsmarktservice Österreich) ist die Arbeitslosigkeit bereits im Dezember 2008 um 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau gestiegen, was in absoluten Zahlen einen Anstieg der Arbeitssuchenden um 21.841 auf insgesamt 287.147 bedeutet. Sehr drastisch ist der Anstieg bei den Altersgruppen zwischen 15 und 19 Jahren mit 17,4% und zwischen 20 und 24 Jahren mit 16,3%.
(Quelle: AMS)

Aktuelle Prognosen zum BIP von OeNB, WIFO, IHS

Glaubt man der aktuellen Prognose der Österreichischen Nationalbank, so wird die Wirtschaft in Österreich im Jahr 2009 um 0,3% real schrumpfen und 2010 wieder um 0,8% wachsen. Das WIFO prognostiziert für das Jahr 2009 einen Rückgang des BIP um 0,5% und IHS erwartet 0,1%.

Auch wenn diese Zahlen von Experten prognostiziert werden, ist ein Blick in die Zukunft nichts anderes als Kaffeesudleserei, was man an den unterschiedlichen Ergebnissen von OeNB mit -0,3%, vom WIFO mit -0,5% und vom IHS mit -0,1% schön erkennen kann. Wären diese Daten klar berechenbar, gäbe es nicht 3 unterschiedliche Ergebnisse, garantieren kann diese Werte somit niemand. Ob es besser oder schlechter als diese Prognosen wird, kann man auch erst 2010 sagen, denn dann liegen die Daten dafür vor.

Entwicklung der Arbeitslosigkeit 2009 in Österreich

Die internationale Konjunkturkrise wird nicht spurlos am österreichischen Arbeitsmarkt vorübergehen, das ist mittlerweile jedem von uns klar. Das rückläufige Wirtschaftwachstum wird im Jahr 2009 einige Einsparungsmaßnahmen erfordern und damit Arbeitsplätze kosten.

Es wird zwar Konjunkturpakete geben, die Schlimmeres verhindern sollen, doch wird dies nicht die einzige Maßnahme sein, die man treffen muss, um die Arbeitslosigkeit einigermaßen gering zu halten.

Kurzarbeit wird in manchen Betrieben Schwankungen oder Einbrüche bei den Auftragseingängen abfedern. Da die Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS aber maximal 3 Monate und nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ausbezahlt wird, stellt ist Möglichkeit keine langfristige Lösung des Problems dar.

Positive Impulse durch die angekündigte Steuerreform im Jahr 2009 wären wünschenswert. Erste Details der Reform wurden bereits bekanntgegeben, welche im Laufe des Jahres 2009 rückwirkend mit 1.1.2009 geltend werden.

Fazit

Wir werden alle miteinander abwarten müssen, was das Jahr 2009 bringt und wie sich die Arbeitslosigkeit in Österreich entwickelt. Die Steuergelder (des Volkes) werden hoffentlich für sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes eingesetzt. Auch wenn es nicht leicht fällt, werden wir durch positives Denken die Ängste überwinden müssen, damit der Optimismus in der Wirschaft und bei den Konsumenten wieder zurückkehren kann.