NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

AMS

Mindestsicherung in Österreich – Sozialhilfe wird abgelöst durch die Mindestsicherung

Seit einiger Zeit geistert in den Medien die Mindestsicherung herum. Nun ist diese fixiert worden.

Worum geht es eigentlich bei der Mindestsicherung?

Die Mindestsicherung wird die bisherige Sozialhilfe ablösen. Mit ersten September 2010 wird die Mindestsicherung eingeführt. Eine entsprechende Übereinkunft zwischen den Sozialreferenten der Bundesländer und Sozialminister Rudolf Hundstorfer gibt es bereits. Nun muss das Sozialministerium eine entsprechende Regierungsvorlage ausarbeiten.

Wie hoch ist die Mindestsicherung und wie oft wird diese ausbezahlt?

Die Mindestsicherung wird ab 1. September zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Alleinstehende Empfänger erhalten zukünftig 744 Euro und dies ist in ganz Österreich einheitlich. Einzig der darin enthaltene Zuschuss für das Wohnen – welcher 168 Euro beträgt – wir dann individuell von den Ländern angepasst. In der Stadt Salzburg werden schon heute 380,- Euro Wohnzuschuss bezahlt.

Die Empfänger der Mindestsicherung sind zukünftig auch krankenversichert und erhalten auch eine e-Card.

Wie und wo kann die Mindestsicherung beantragt werden?

Entsprechende Anträge für die Mindestsicherung müssen beim Arbeitsmarktservice abgegeben werden. Die Empfänger der Mindestsicherung sollen auch mehr in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen – z.B. Schulungen – eingebunden werden, sodass Arbeitslose wieder schneller einen Job finden.

Ziel der neuen Mindestsicherung ist es auch, dass weniger Missbrauch gemacht werden kann, als derzeit mit der Sozialhilfe.

Wie sich die Mindestsicherung in Zukunft bewährt, wird die Praxis dann ab 1. September 2010 zeigen.

Bildungskarenz – ein Mittel gegen Arbeitslosigkeit in wirtschaftlichen Krisenzeiten

Stillstand ist Rückschritt, Weiterbildung ist daher unumgänglich. Will man im Job weiterkommen, will man mehr erreichen, so ist es notwendig, sich ständig weiterzuentwickeln bzw. weiterzubilden.
Doch gerade die Weiterbildung, wenn diese über einen längeren Zeitraum andauert, braucht viel Zeit und ist neben dem eigenen Job meist sehr anstrengend. Dafür wird die Bildungskarenz angeboten, wobei man als Arbeitnehmer für Weiterbildungszwecke pausieren kann.

Wann kann ich Bildungskarenz in Anspruch nehmen?

Wenn Sie Interesse an der Bildungskarenz haben, so müssen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitgeber eine diesbezügliche Vereinbarung treffen und dabei ist es notwendig, dass auch die Interessen der Firma berücksichtigt werden.
Wenn Sie als Arbeitnehmer während der Bildungskarenz das Weiterbildungsgeld in Anspruch nehmen wollen, so ist es notwendig, dass Sie mindestens ein Jahr ununterbrochen bei Ihrem Dienstgeber bereits beschäftigt sind.
Sind Sie Saisonbeschäftigter, so müssen Sie innerhalb der letzten vier Jahre auf insgesamt ein Jahr Beschäftigung bei ein und dem selben Dienstgeber kommen.

Sie müssen beachten, dass die Weiterbildung mindestens 20 Wochenstunden ausmacht.

Soviel Weiterbildungsgeld bekommen Sie:

Es steht Ihnen ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes zu. Im besten Fall können Sie so bis zu 1300,- Euro Weiterbildungsgeld in Anspruch nehmen. Daneben dürfen Sie auch noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, was bis zu 349,- /Monat bedeutet. Mindestens erhalten Sie jedoch den Betrag des Kinderbetreuungsgeldes, was 14,53 Euro täglich ausmacht. Solange Sie das Weiterbildungsgeld erhalten, sind Sie kranken- und unfallversichert. Außerdem werden die Zeiten bei der Pension angerechnet.

Der Antrag für die Bildungskarenz muss beim Arbeitsmarktservice eingebracht werden.

Gerade jetzt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Bildungskarenz eine Möglichkeit für Unternehmen, die Mitarbeiter günstig weiterzubilden und trotzdem die Mitarbeiter im Unternehmen zu behalten, um danach gestärkt aus der Krise zu kommen.

Habt Ihr schon die Bildungskarenz in Anspruch genommen? Wenn ja, schreibt uns Eure Erfahrungen mit der Bildungskarenz.

Arbeitslosengeld Berechnung – Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?

Wer seinen Arbeitsplatz verloren hat und kurzfristig keine alternativen Möglichkeiten zum Geldverdienen findet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld, um im Zeitraum der Arbeitssuche etwas Geld zur Existenzsicherung zu haben.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat grundsätzlich jeder Arbeitslose, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, arbeitswillig ist und zumutbare Jobs annimmt. Die detaillierten Bedingungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sind auf Homepage des Arbeitsmarktservice einsehbar (Link).

Meldung zur Stellensuche – Next Job

Wer sich aktuell noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindet und den genauen Zeitpunkt des Endes des Beschäftigungsverhältnisses bereits kennt, kann schon vorab beim AMS seine Meldung zur Stellensuche abgeben. Dieser Service wird vom AMS unter dem Titel Next Job angeboten. So kann man die Chancen auf eine rasche Vermittlung für eine neue Beschäftigung erhöhen.

Die Anmeldung bei “Next Job” ersetzt jedoch nicht den Antrag auf Arbeitslosengeld, der gesondert beim AMS gestellt werden muss. Hierfür ist eine fristgerechte persönliche Vorsprache beim AMS notwendig.

Arbeitslosengeld – Berechnung

Die Arbeitslosengeld-Berechnung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Datum der Geltendmachung (erstes oder zweites Halbjahr) wird der Grundbetrag aus der Jahresbeitragsgrundlage der arbeitslosenversicherungsplichtigen Entgelte des vorletzten Jahres oder des letzten Kalenderjahres ermittelt. Durch Familienzuschläge und einem Ergänzungsbeitrag kann sich der Grundbetrag noch verändern.
Alle Details zur Arbeitslosengeld-Berechnung kann man auf der Homepage des AMS nachlesen.

Online-Arbeitslosengeld-Berechnung vom BRZ

Das Bundesrechenzentrum bietet im Auftrag dem AMS einen Online-Rechner für das Arbeitslosengeld an, mit dem man innerhalb weniger Minuten die Höhe des Anspruches ermitteln kann. Mit Hilfe eines Berechnungsassistenten werden alle notwendigen Daten abgefragt, auf dessen Basis die Berechnung durchgeführt wird. Das Ergebnis ist als Richtwert zu sehen, die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes wird durch das AMS berechnet (Link zum Onlinerechner).

Kurzarbeit in Österreich nun für 18 Monate möglich

Wie aus den verschiedensten Medien bereits zu hören und zu lesen ist, ist die Wirtschaftskrise bereits deutlich auch am Arbeitsmarkt zu spüren. Da Anzahl der Menschen, die arbeitslos sind und einen Job suchen, werden immer mehr. Eine Möglichkeit, die Arbeitslosigkeit einzudämmen, ist die Kurzarbeit.

Die Kurzarbeit ist ein staatlich gestütztes Instrument, welches den Firmen ermöglicht, die Arbeitszeiten für eine fix definierte Zeit zu reduzieren, wenn die wirtschaftliche Situation einer Firma es nicht erlaubt, die volle Auslastung der Belegschaft sicherzustellen.

Die österreichischen Sozialpartner – Gewerkschaft, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Industriellenvereinigung – haben sich nun über ein neues Modell der Kurzarbeit geeinigt.

Bisher war die Kurzarbeit auf ein halbes Jahr limitiert. Durch die neue Regelung wird es Firmen ermöglicht, unter besonderen Umständen, die Kurzarbeit auf bis zu 18 Monate auszudehnen, wobei hier zunächst 6 Monate mit anschließender Verlängerung möglich sind. Weiters kann dabei die Arbeitszeit zwischen 10 und 90 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit reduziert werden. Bisher konnte die wöchentliche Normalarbeitszeit maximal um 80 Prozent reduziert werden.

Weiters wurde vereinbart, dass im Rahmen der neuen Kurzarbeitsregelung Weiterbildung gemacht werden können, wobei hierbei auf sogenannte Qualifizierungsbeihilfen des AMS zurück gegriffen werden kann.

Die Behaltefristen wurden ebenfalls angepasst. Bei Kurzarbeit von zwei Monaten gilt eine Behaltefrist von einem Monat, bei 4 Monaten Kurzarbeit – 2 Monate, bei Kurzarbeit bis zu einem Jahr gelten 3 Monate Behaltefrist und darüber hinaus gelten 4 Monate. Diese Behaltefristen nach der Kurzarbeit beziehen sich nur auf die Arbeitnehmer, welche in Kurzarbeit waren. Weiters gilt, dass während der Kurzarbeit eine Behaltepflicht für alle Arbeitnehmer am Standort gilt.

Kurzarbeit – das Schlagwort in der aktuellen Wirtschaftskrise

Nahezu bereits jeden Tag liest man in der Zeitung von der Wirtschaftskrise. Viele Unternehmen haben Probleme neue Aufträge zu bekommen und verzeichnen derzeit teils kräftige Auftragsrückgänge.

Als logische Konsqeuenz stehen daher Einsparungsmaßnahmen auf der Tagesordnung und so wird auch versucht, bei den Personalkosten zu sparen. Hierbei trifft es vor allem die „kleinen“ Arbeiter. Teils werden Mitarbeiter kräftig abgebaut, wodurch es wieder mehr Arbeitssuchende gibt.

Weiters liest und hört man laufend vom Stichwort: Kurzarbeit.

Das AMS – Arbeitsmarktservice – rechnet aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage, dass die Zahl der Kurzarbeiter im 1. Quartal 2009 auf über 26.000 ansteigen wird. Im Dezember letzten Jahres waren es „nur“ annähernd 9.000 Kurzarbeiter. Zum Vergleich: Ende 2007 waren es nur rund 200 Arbeiter, die kurzgearbeitet haben.

Die Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, um den Anstieg der Arbeitslosigkeit in Österreich zu verhindern, bzw. zu mindern. Kurzarbeit ist jedoch keine dauerhafte Lösung sondern nur eine Notmaßnahme um große Kündigungswellen etwas abzudämpfen.

Unternehmen können nicht von sich aus einfach Kurzarbeit verhängen, dazu muss der Arbeitgeber die Kurzarbeit entsprechend beim AMS anmelden. Die Betriebe bekommen vom AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe, welche dem fiktiven Anteil an Arbeitslosengeld für die verminderte Arbeitszeit entspricht. Die Kurzarbeit kann auch für Leiharbeiter in Anspruch genommen werden.

Die Regelung für Kurzarbeit unterliegt genauen Richtlinien, welche auf der Homepage des AMS auffindbar sind. (Link)

Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise, der steigenden Arbeitslosigkeit und vermehrter Kurzarbeit, werden die vielen Möglichkeiten für Nebenjobs wieder attraktiver. Eine Fülle von Informationen finden Sie auf unserer www.nebenjob-heimarbeit.at .

Wie hoch steigt die Arbeitslosigkeit in Österreich im Jahr 2009?

Dass die Arbeitslosigkeit in Österreich im Jahr 2009 aufgrund der aktuell vorherrschenden Konjunkturflaute spürbar steigen wird, ist derzeit in vielen Prognosen zu lesen. Schon mit Ende 2008 sind die Vorboten für die steigende Arbeitslosigkeit deutlich zu spüren.

Laut der Homepage des AMS (Arbeitsmarktservice Österreich) ist die Arbeitslosigkeit bereits im Dezember 2008 um 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau gestiegen, was in absoluten Zahlen einen Anstieg der Arbeitssuchenden um 21.841 auf insgesamt 287.147 bedeutet. Sehr drastisch ist der Anstieg bei den Altersgruppen zwischen 15 und 19 Jahren mit 17,4% und zwischen 20 und 24 Jahren mit 16,3%.
(Quelle: AMS)

Aktuelle Prognosen zum BIP von OeNB, WIFO, IHS

Glaubt man der aktuellen Prognose der Österreichischen Nationalbank, so wird die Wirtschaft in Österreich im Jahr 2009 um 0,3% real schrumpfen und 2010 wieder um 0,8% wachsen. Das WIFO prognostiziert für das Jahr 2009 einen Rückgang des BIP um 0,5% und IHS erwartet 0,1%.

Auch wenn diese Zahlen von Experten prognostiziert werden, ist ein Blick in die Zukunft nichts anderes als Kaffeesudleserei, was man an den unterschiedlichen Ergebnissen von OeNB mit -0,3%, vom WIFO mit -0,5% und vom IHS mit -0,1% schön erkennen kann. Wären diese Daten klar berechenbar, gäbe es nicht 3 unterschiedliche Ergebnisse, garantieren kann diese Werte somit niemand. Ob es besser oder schlechter als diese Prognosen wird, kann man auch erst 2010 sagen, denn dann liegen die Daten dafür vor.

Entwicklung der Arbeitslosigkeit 2009 in Österreich

Die internationale Konjunkturkrise wird nicht spurlos am österreichischen Arbeitsmarkt vorübergehen, das ist mittlerweile jedem von uns klar. Das rückläufige Wirtschaftwachstum wird im Jahr 2009 einige Einsparungsmaßnahmen erfordern und damit Arbeitsplätze kosten.

Es wird zwar Konjunkturpakete geben, die Schlimmeres verhindern sollen, doch wird dies nicht die einzige Maßnahme sein, die man treffen muss, um die Arbeitslosigkeit einigermaßen gering zu halten.

Kurzarbeit wird in manchen Betrieben Schwankungen oder Einbrüche bei den Auftragseingängen abfedern. Da die Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS aber maximal 3 Monate und nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ausbezahlt wird, stellt ist Möglichkeit keine langfristige Lösung des Problems dar.

Positive Impulse durch die angekündigte Steuerreform im Jahr 2009 wären wünschenswert. Erste Details der Reform wurden bereits bekanntgegeben, welche im Laufe des Jahres 2009 rückwirkend mit 1.1.2009 geltend werden.

Fazit

Wir werden alle miteinander abwarten müssen, was das Jahr 2009 bringt und wie sich die Arbeitslosigkeit in Österreich entwickelt. Die Steuergelder (des Volkes) werden hoffentlich für sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes eingesetzt. Auch wenn es nicht leicht fällt, werden wir durch positives Denken die Ängste überwinden müssen, damit der Optimismus in der Wirschaft und bei den Konsumenten wieder zurückkehren kann.

Bewerbung via E-Mail, aber richtig

Viele denken, dass man bei einer E-Mail-Bewerbung nichts falsch machen kann. Tja, fast richtig, wenn sie einige Regeln beachten! Folgend die wichtigsten Regeln, welche es bei einer Mail-Bewerbung zu beachten gibt.

1. E-Mail-Adresse:

Die Mail-Adresse des Bewerbers sollte auf jeden Fall seriös sein und auch den Namen des Bewerbers enthalten. Mailadressen, wie “sexybiene08@irgendwas.at” oder ähnliches ist hier nicht sehr förderlich!

2. Mail-Betreff:

Der Betreff im Mail ist sehr entscheidend dafür, ob ihr Mail gelesen wird oder nicht. Ideal ist es, wenn sie einen deutlichen Betreff schreiben, worin sie sich auf die Bewerbung beziehen. Zum Beispiel: “Bewerbung als XYZ” oder “Bewerbung auf ihr Inserat vom TT.MM.JJJJ in der Zeitung XYZ”.

3. Mail-Text:

Verwenden sie in ihrer Mail-Bewerbung eine höfliche Anrede, wie sie es auch in einem Brief machen würden. Ein salopper Korrespondenzstil – wie zum Beispiel: ” Hallo Herr Personalchef” oder ähnliches – ist nicht angebracht. Wenn Sie eine Ansprechperson wissen, so richten sie ihre E-Mail an diese Person.
Zuerst sollten sie sich kurz im Mail vorstellen und schreiben um welche Stelle sie sich bewerben. Weiters sollten sie auch anmerken, welche Dateianhänge sie mitsenden.
Auch wenn es verlockend ist, schreiben sie nie Massenmails, sondern verfassen sie für jede Firma eine spezifische Bewerbung und beziehen sich auf die ausgeschriebene Stelle.

Empfehlenswert ist es auch, wenn sie eine vollständige Autosignatur am Ende der Mail anhängen, wo nochmals ihr Name, ihre Adresse, ihre Telefonnummer und ihre Mailadresse angeführt sind.

4. Datei-Anhänge:

Beachten sie, dass die Datei-Anhänge nicht zu groß sind. Empfehlenswert ist es, wenn sie mehrere Seiten in eine PDF-Datei zusammenfassen und nur diese PDF-Datei als Anhang mitsenden.

5. Mail-Format:

Wie sie sicherlich wissen, gibt es verschiedene Formate bei E-Mails. Neben HTML-Mails gibt es noch Rich-Text und Nur-Text. Empfehlenswert ist es, wenn sie hierbei die Mails im Format als Nur-Text versenden, weil hierbei die wenigsten Probleme auftreten können.

Viel Erfolg bei Ihrer nächsten Bewerbung!