Bildungskosten beim Lohnsteuerausgleich geltend machen

Wie jedes Jahr um diese Zeit, sollte man sich wieder Gedanken über den Lohnsteuerausgleich – besser gesagt um die Arbeitnehmerveranlagung – machen. Gerade bei der Arbeitnehmerveranlagung kann man viele Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Grundsätzlich versteht man unter Werbungskosten jene Aufwendungen, die mit der eigenen beruflichen Tätigkeit zusammen hängen. Ausbildungskosten Fortbildungskosten Umschulungskosten Diverse Kosten...Continue reading

Scroll to top