NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Steuer

Bildungskosten beim Lohnsteuerausgleich geltend machen

Wie jedes Jahr um diese Zeit, sollte man sich wieder Gedanken über den Lohnsteuerausgleich – besser gesagt um die Arbeitnehmerveranlagung – machen.

Gerade bei der Arbeitnehmerveranlagung kann man viele Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Grundsätzlich versteht man unter Werbungskosten jene Aufwendungen, die mit der eigenen beruflichen Tätigkeit zusammen hängen.

  • Ausbildungskosten
  • Fortbildungskosten
  • Umschulungskosten
  • Diverse Kosten

Wichtig ist dabei, dass sie sich die Rechnungen, Belege, etc. gut aufheben. Sie dienen als Nachweis und müssen sieben Jahre aufgehoben werden.

Unter Ausbildung versteht man Bildungsmaßnahmen, die zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausbildung ermöglichen. Es muss sich dabei um verwandte Tätigkeiten handeln. Alle Kosten, die für eine Ausbildung anfallen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Unter Fortbildung versteht man jene Bildungsmaßnahmen, um seine Fähigkeiten und Kenntnisse in seinem aktuellen Job zu verbessern. Alle Kosten, die für eine Fortbildung anfallen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hat man eine fixe Jobzusage, so können die Fortbildungskosten auch schon vor dem Start dieses Dienstverhältnisses berücksichtigt werden.

Wenn man eine Umschulung in einen komplett neuen Job machen, so können hierbei Umschulungskosten anfallen, die ebenfalls beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigt werden können.

Folgend einige weitere Ideen für Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Bildungsmaßnahmen stehen können:

  • Computer / Laptop (abzgl. Privatanteil)
  • Fachbücher / Fachliteratur
  • diverse Arbeitsmittel
  • Fahrtkosten
  • Reisekosten / Taggeld
  • Kosten für Internetanschluss (abzgl. Privatanteil)

Achtung:
Die Kosten für einen PKW-Führerschein können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden!

Am besten machen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung online. Mehr dazu unter: Geld vom Finanzamt holen.

 

Lohnsteuerausgleich 2012 – Geld vom Finanzamt zurückholen

Ich denke mal, dass Sie kein Geld zum Verschenken haben, oder? Daher:

Schenken Sie kein Geld her!

 

Der Finanzminister schenkt uns nichts, daher sollte man dort sein Geld zurückholen, wo es möglich ist. Sehr einfach kann man sich Geld vom Finanzamt bei der Arbeitnehmerveranlagung zurück holen. Viele sagen zur Arbeitnehmerveranlagung auch Jahresausgleich oder Lohnsteuerausgleich. Ein Lohnsteuerausgleich für 2012 lohnt sich fast immer.

Für alle, die zum Beispiel nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, für die lohnt es sich natürlich! Beispielsweise für Ferialarbeiter/-innen oder auch für Berufswiedereinsteigerinnen.

Den Lohnsteuerausgleich kann man für die letzten fünf Jahre zurück machen. So kann man sich die zuviel bezahlten Steuern vom Finanzamt wieder zurück holen. Das ist bares Geld, dass man vom Finanzamt auf sein Konto überwiesen bekommt! Aber je früher man den Steuerausgleich macht, des schneller bekommt man auch sein Geld wieder zurück.

Am schnellsten geht es, wenn man seine Arbeitnehmerveranlagung (seinen Lohnsteuerausgleich) für 2012 auf der Homepage Finanzonline.at durchführt.
Für alle, die dies nicht gerne online machen, oder einfach nicht die Möglichkeit dazu haben, besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass man die entsprechenden Formulare ausfüllt. Für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) ist das Formular L1 zu verwenden. Dazu gibt es dann noch das Formular L1k als Beilage. Das Formular L1k ist für alle Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern.

Die Arbeitnehmerveranlagung 2012 kann bereits auf Finanzonline.at durchgeführt werden. Dazu kann man bereits loslegen und die notwendigen Daten online eingeben.

Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung

Abschreibposten bzw. Absetzbeträge gibt es viele beim Steuerausgleich.
Verschiedenste Werbungskosten, Sonderausgaben, den Kinderfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen und vieles mehr. Jedes Jahr gibt es dazu einige Änderungen. So gibt es diese Änderungen auch für die Arbeitnehmerveranlagung 2012. Und all die Tipps und Tricks findet man im aktuellen Steuerbuch. Für die Arbeitnehmerveranlagung 2012 gibt es das neue Steuerhandbuch 2013, welches man Online als PDF-Datei runterladen kann.

 

Sollte man einmal mit dem Ergebnis der Arbeitnehmerveranlagung nicht so glücklich sein, so kann man innerhalb eines Monates nach Erhalt des Bescheides den Antrag zurückziehen. Vorausgesetzt, dass es sich dabei nicht um eine Pflichtveranlagung gehandelt hat!

Nebenjob – neben seinem normalen Job arbeiten gehen – Darf man das?

Viele Menschen, die einem normalen Job nachgehen, wollen auch noch zusätzlich einem zweiten Job – einem Nebenjob – nachgehen.

Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Viele Menschen verdienen einfach in ihrer Hauptbeschäftigung zu wenig, sodass ein Nebenjob notwendig ist, um überhaupt über die Runden zu kommen. Andere wiederum haben eigentlich genug. Soll heißen, dass es viele Beschäftigte gibt, die grundsätzlich genug verdienen. Trotzdem wollen diese auch noch einen Nebenjob ausüben.

Warum einen Nebenjob ausüben – welche Gründe sprechen dafür?

  • Um mehr Geld zu verdienen, damit man überhaupt über die Runden kommt.
  • Geld zu verdienen, dass man sich etwas schönes leisten kann.
  • Sein Hobby zum Beruf zu machen.
  • Ein zweites Standbein aufbauen.
  • Auch mal sein eigener Chef sein.
  • usw.

Warum übt Ihr – liebe Blogleser – einen Nebenjob aus?

Schreibt uns einen Kommentar, warum Ihr einen Nebenjob ausübt.

 

Viele starten einmal nebenbei mit einem Nebenjob, um sich ein zweites Standbein aufzubauen oder um auch erstmals seine Geschäftsidee auszuprobieren. Wenn man eine sichere Stelle hat, so kann man schon mal eine Geschäftsidee als Nebenjob ausprobieren.

Darf man überhaupt nebenbei zu seinem Hauptberuf einen Nebenjob ausüben?

Grundsätzlich gibt es kein allgemeines Verbot, dass man nicht einer Nebenbeschäftigung nachgehen darf. Jedoch enthalten viele Dienstverträge eine Klausel, die einen Nebenjob eventuell verbieten. Eventuell enthält auch der für Sie gültige Kollektivvertrag eine Bestimmung.

Wichtig ist, dass man in seinem Dienstvertrag und in etwaige Kollektivverträge nachliest. Empfehlenswert ist immer, dass man seinen Arbeitgeber informiert. Am besten schriftlich. Ist eine Genehmigung vom Arbeitgeber notwendig, so sollte dies ebenfalls immer schriftlich erfolgen.

Ein Punkt ist aber immer zu beachten: Das Konkurrenzverbot nach § 7 des Angestelltengesetzes. Da steht geschrieben:
“Die im § 1 bezeichneten Angestellten dürfen ohne Bewilligung des Dienstgebers weder ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben noch in dem Geschäftszweig des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte machen……”

Darum sollte man sich immer zuerst mit seinem Arbeitgeber einigen, bevor man einen Nebenjob angeht.

 

Steuern sparen 2011 – zum Beispiel mit der Arbeitnehmerveranlagung

2011 – dieses Jahr dauert nicht mehr lange. 2,5 Monate noch und das Jahr ist vorüber. Da macht es Sinn, dass man sich überlegt, wie kann ich noch etwas Steuern einsparen!

Das Thema Steuern sparen ist für jeden interessant. Viele hilfreiche Informationen dazu findet man im Internet. Speziell auf der Homepage der Arbeiterkammer findet man viele nützliche und damit auch steuersparende Informationen. Natürlich auch über die Arbeitnehmerveranlagung.

Eine Arbeitnehmerveranlagung sollte jeder Angestellte und Arbeiter durchführen. In den meisten Fällen bekommt man – sofern richtig durchgeführt – vom Finanzamt etwas von seinen bereits bezahlten Steuern zurück. Wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, aber Sozialversicherungsbeiträge eingezogen wurde, wenn Alleinverdienerabsetzbeträge oder Alleinerzieherabsetzbeträge nicht berücksichtigt wurden, so ist es auf jeden Fall lohnend. So können Sie auch noch 2011 Steuern sparen.

Jedoch gilt es zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmerveranlagung 2011 erst dann im Jänner/Februar 2012 durchgeführt werden kann. Jetzt ist der Zeitpunkt ideal für die Arbeitnehmerveranlagung 2010, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Sonderausgaben, Beiträge für freiwillige Rentenversicherungen, Kranken- und Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung, Sanierung und vieles mehr. Damit kann man Steuern sparen.

Viele weitere nützliche Informationen, wie Steuern gespart werden können, findet man auf der Webseite der Arbeiterkammer.

Unser Tipp: die Arbeitnehmerveranlagung immer durchführen. Dies kann man für die letzten 5 Jahre machen. Nur so kann man sich Geld vom Finanzminister zurück holen und damit Steuern sparen.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2009

Das Jahr 2009 ist vorüber, es ist an der Zeit, sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2009 Gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert, die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen.

Um die Arbeitnehmerveranlagung 2009 durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels den Formularen L1, L1k und L1i
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 mittels den Formularen L1, L1k und L1i

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich die dafür notwendigen Formulare L1, L1k und L1i direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Nachdem die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2009 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie bei den Formularen L1 erfassen und speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2009

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2010, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.

Steuerreform Österreich 2009 – Die Details und die Auswirkungen

Am 11. März wurde die Steuerreform im Nationalrat beschlossen, mit Ende März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Viele Punkte davon sind rückwirkend ab 1.1.2009 gültig.

Die Bundesregierung will mit dieser Steuerreform 2009 die Kaufkraft der Bevölkerung stärken, damit die Konjunktur belebt wird.

Die Details der Steuerreform 2009 für Arbeitnehmer im folgenden aufgeschlüsselt.

Anpassung der Steuergrenzen

Den großen Teil der Steuerreform bekommen die Arbeitnehmer ab April zu spüren. Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 werden die Steuergrenzen angehoben, wodurch weniger Steuern bezahlt werden müssen und mehr auf das Konto wandert. Die Steuergrenze wird von 10.000,- auf 11.000,- Euro angehoben. Der Spitzensteuersatz von 50 % fällt nun erst ab 60.000,- Euro Jahreseinkommen an und nicht wie bisher ab 51.000,- Euro. Geringfügig wurden die Grenzsteuersätze für die Einkommen zwischen 11.000,- und 25.000,- Euro (jährlich) angepasst. Statt bisher 38,333 % ist dieser nun 36,500 %.
Für die Einkommen zwischen 25.000,- und 60.000,- Euro wurde der Tarif von 43,596 % auf 43,214 % gesenkt.

Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag wurde um 7,50 Euro pro Monat erhöht und wird automatisch mit der nächsten Auszahlung der Familienbeihilfe überwiesen. Dies bedeutet pro Kind ein Mehrbetrag von 90,- Euro pro Jahr.

Kinderfreibetrag

Ab 1.1.2009 kann pro Kind ein Kinderfreibetrag von 220,- Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Dieser Betrag reduziert die Steuerbemessungsgrundlage. Diesen Freibetrag sollte jener Elternteil in Anspruch nehmen, der mehr verdient.

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können nun ab 1.1.2009 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden. Bis zu 2.300,- Euro pro Kind und Jahr sind für Kinder bis 10 Jahren möglich. Zusätzlich kann nun der Arbeitgeber steuerfrei 500,- Euro jährlich pro Kind an Betreuungsgeld überweisen.

Unterhaltsabsetzbetrag

Der monatliche Unterhaltsabsetzbetrag wird ab 2009 monatlich für das erste Kind auf 29,20 Euro, für das zweite auf 43,80 Euro und 58,40 Euro für jedes weitere Kind erhöht. Das Geld bekommt man im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2009.

Kirchenbeitrag

Bisher konnten höchstens 100,- Euro als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ab 2009 können Beiträge an Glaubensgemeinschaften bis zu höchstens 200,- Euro jährlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Wie zufrieden seid Ihr mit der Steuerreform unserer Bundesregierung? Schreibt uns, ob diese angemessen ist, oder zu gering oder zu mächtig ausgefallen ist.

Medikamente werden billiger – halbe Mehrwertsteuer für Medikamente

Ab Jänner 2009 werden die Medikamente in Österreich billiger. Der Mehrwertsteuersatz auf Medikamente wird von 20 auf 10 Prozent gesenkt. Die Mehrwertsteuersenkung betrifft sowohl rezeptpflichtige als auch rezeptfreie Medikamente.

Diese Senkung wurde am 24. September 2008 im Nationalrat beschlossen und tritt nun mit 1.1.2009 in Kraft.

Obwohl der Mehrwertsteuersatz gesenkt wird, liegt Österreich im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Es wird dann nur in Deutschland, Bulgarien und Dänemark der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel noch höher sein.

Medikament Aspirin Grippe

(Bild: aboutpixel.de / Rainer Sturm)

Bleibt zu hoffen, dass die Senkung von 20 auf 10 % auch an uns Konsumenten zu 100 % weitergegeben wird.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 – Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld

Das Jahr 2008 ist nun vorbei und es ist an der Zeit sich über die Arbeitnehmerveranlagung 2008 gedanken zu machen. Nachdem Sie das ganze Jahr Monat für Monat nur Lohnsteuer einzahlen durften bzw. mussten, sollten Sie sich nun die zu viel bezahlte Lohnsteuer schnell vom Finanzminister zurückholen.

Sie können den Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung zwar rückwirkend für 5 Jahre an das Finanzamt übermitteln, Zinsen gibt es vom Finanzminister allerdings keine. Somit ist es empfehlenswert die Arbeitnehmerveranlagung schnell durchzuführen und die eventuell zurückbezahlte Lohnsteuer sinnvoll anzulegen, damit durch die Inflation keine Wertminderung stattfindet.

Um die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. auf Papier mittels Formular L1
  2. via Internet mittels Finanzonline

Für beide Möglichkeiten werden wir kurz die wichtigsten Details und Links zusammenfassen.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 mittels Formular L1

Wer die Arbeitnehmerveranlagung in bewährter Art und Weise auf Papier durchführen will, kann sich das dafür notwendige Formular L1 direkt beim Finanzamt holen oder auch aus dem Internet downloaden und ausdrucken.

Das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 wird vom BMF hier zum Download angeboten. Die Felder können bereits am Computer ausgefüllt und mit ausgedruckt werden. Als besonderer Service wurde vom Bundesministeriums für Finanzen in den letzten beiden Jahren das Formular L1 auch in kroatischer und slowenischer Sprache angeboten, welche für das Jahr 2008 aber zum Redaktionszeitpunkt noch nicht online verfügbar waren.

Nachdem das Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, kann man dieses an das zuständige Wohnsitzfinanzamt senden oder auch direkt dort abgeben.

Arbeitnehmerveranlagung 2008 online mittels Finanzonline

Seit dem Jahr 2003 kann man die Arbeitnehmerveranlagung auch via Internet durchführen. Eine Anmeldung für dieses Portal ist entweder elektronisch über die BMF-Homepage, schriftlich mittels Fax oder Brief sowie persönlich beim Finanzamt möglich.

Mit den gültigen Zugangsdaten meldet man sich einfach bei Finanzonline an und kann alle notwendigen Daten ähnlich wie beim Formular L1 erfassen uns speichern. Nachdem alle Daten vollständig und wahrheitsgemäß erfasst wurden, wird die Arbeitnehmerveranlagung mittels Mausklick direkt an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gesendet und dort bearbeitet.

Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt werden

Bei beiden Varianten (offline via Formular oder via Internet mittels Finanzonline) ist es nicht notwendig die Belege den Antrag beizufügen. Belege müssen allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden und sind auf Anfrage dem Finanzamt zu übermitteln.

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2008

Um im Detail zu erfahren, was man beim Finanzamt alles absetzen kann (wie z.B. Werbungskosten, Berufsgruppenpauschale, Sonderausgaben, prämienbegünstigte Penisionsvorsorge oder Zukunftsvorsorge, aussergewöhnliche Belastungen, …) wird vom Bundesministerium für Finanzen jährlich ein Steuerbuch erstellt.

Die für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 geltenden Informationen finden Sie im Steuerbuch 2009, in welchem auf über 100 Seiten finanztechnischen Einzelheiten erklärt werden.

Berufung bei negativem Einkommenssteuerbescheid

Handelt es sich beim Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung um keine Pflichtveranlagung, kann man dabei im Grunde nur gewinnen. Sollte man vom Finanzamt einen negativen Einkommenssteuerbescheid bekommen, so kann man den Antrag im Wege der Berufung zurückziehen. Eine mögliche Forderung zur Nachzahlung kann somit nur beim Versäumen der Berufungsfrist zum Tragen kommen.

Geld vom Finanzamt zurückholen – Ihre eigene Steuerreform

Schenken Sie kein Geld her!

Laut aktuellen Zeitungsberichten haben über 800.000 Österreicher ihre Arbeitnehmerveranlagung für 2007 noch nicht durchgeführt.

Im Durchschnitt bekommt jeder ca. 186 Euro zurück. Zusammen sind das nicht ganz 150 Millionen Euro, auf die die Steuerzahler verzichten würden.

Sollten Sie auch einer der 800.000 sein, so lesen Sie noch schnell die Tipps von unseren Berichten zur Arbeitnehmerveranlagung. Zu finden unter:

Arbeitnehmerveranlagung – Teil1

Arbeitnehmerveranlagung – Teil2

Steuererklärung Online

Arbeitnehmerveranlagung – Teil3

Dann schnell auf finanzonline.at und holen sich Ihr Geld vom Finanzminister zurück.

Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer wurden per 1.8.2008 abgeschafft

Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ist ab heute, 1. August 2008 Geschichte.
Jeder, der ab 1. August 2008 eine Erbschaft macht oder eine größere Schenkung bekommt, muss diese nun nicht mehr versteuern.
Dazu gekommen ist es dadurch, dass der Verfassungsgerichtshof die Steuer wegen grober Ungleichbehandlung von Immobilien und Geldvermögen gekippt hat. Weil die ÖVP eine Reparatur ablehnte, ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer gestern ausgelaufen. Trotzdem muss eine Erbschaft oder eine größere Schenkung den Finanzbehörden innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Versteuern muss man aber nichts mehr. Schenkungen von Familienmitgliedern ab 50.000,– Euro, von allen anderen Personen, wenn der Wert binnen fünf Jahren 15.000,– Euro übersteigt, sind zu melden. Sie haben die Möglichkeit, die Meldung via Internet über FinanzOnline durchzuführen.

Für Grundstücke muss aber weiterhin Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Als Bemessungsgrundlage dafür dient der Einheitswert.

Dem Finanzminister entgehen durch die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jährlich rund 100 Millionen Euro.