NEBENJOB und HEIMARBEIT – Möglichkeiten zum Geld verdienen, Geld sparen und Finanzprodukte auf dem Prüfstand

Konkurrenzverbot

Nebenjob – neben seinem normalen Job arbeiten gehen – Darf man das?

Viele Menschen, die einem normalen Job nachgehen, wollen auch noch zusätzlich einem zweiten Job – einem Nebenjob – nachgehen.

Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Viele Menschen verdienen einfach in ihrer Hauptbeschäftigung zu wenig, sodass ein Nebenjob notwendig ist, um überhaupt über die Runden zu kommen. Andere wiederum haben eigentlich genug. Soll heißen, dass es viele Beschäftigte gibt, die grundsätzlich genug verdienen. Trotzdem wollen diese auch noch einen Nebenjob ausüben.

Warum einen Nebenjob ausüben – welche Gründe sprechen dafür?

  • Um mehr Geld zu verdienen, damit man überhaupt über die Runden kommt.
  • Geld zu verdienen, dass man sich etwas schönes leisten kann.
  • Sein Hobby zum Beruf zu machen.
  • Ein zweites Standbein aufbauen.
  • Auch mal sein eigener Chef sein.
  • usw.

Warum übt Ihr – liebe Blogleser – einen Nebenjob aus?

Schreibt uns einen Kommentar, warum Ihr einen Nebenjob ausübt.

 

Viele starten einmal nebenbei mit einem Nebenjob, um sich ein zweites Standbein aufzubauen oder um auch erstmals seine Geschäftsidee auszuprobieren. Wenn man eine sichere Stelle hat, so kann man schon mal eine Geschäftsidee als Nebenjob ausprobieren.

Darf man überhaupt nebenbei zu seinem Hauptberuf einen Nebenjob ausüben?

Grundsätzlich gibt es kein allgemeines Verbot, dass man nicht einer Nebenbeschäftigung nachgehen darf. Jedoch enthalten viele Dienstverträge eine Klausel, die einen Nebenjob eventuell verbieten. Eventuell enthält auch der für Sie gültige Kollektivvertrag eine Bestimmung.

Wichtig ist, dass man in seinem Dienstvertrag und in etwaige Kollektivverträge nachliest. Empfehlenswert ist immer, dass man seinen Arbeitgeber informiert. Am besten schriftlich. Ist eine Genehmigung vom Arbeitgeber notwendig, so sollte dies ebenfalls immer schriftlich erfolgen.

Ein Punkt ist aber immer zu beachten: Das Konkurrenzverbot nach § 7 des Angestelltengesetzes. Da steht geschrieben:
“Die im § 1 bezeichneten Angestellten dürfen ohne Bewilligung des Dienstgebers weder ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben noch in dem Geschäftszweig des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte machen……”

Darum sollte man sich immer zuerst mit seinem Arbeitgeber einigen, bevor man einen Nebenjob angeht.

 

Darf ich zusätzlich zum Hauptjob einen Nebenjob ausüben?

Wo sind die Zeiten geblieben, wo das Gehalt vom Hauptjob noch ausreichte, um gut über die Runden zu kommen?

Der Wind hat sich leider gedreht, die jährlichen Anpassungen der Löhne und Gehälter werden durch die rekordverdächtigen Inflationsraten aufgefressen, wodurch die effektive Kaufkraft des Einzelnen sinkt. Die Lohn-Preis-Spirale ist also kräftig in Bewegung. Wer sich bisher zur Mittelschicht zählen durfte, muss sich anstrengen um weiterhin dabei sein zu können.

Um den gewohnten Lebensstandard zumindest halten zu können, bleibt für viele nur der Ausweg, den Kaufkraftverlust durch einen Nebenjob oder eine Heimarbeit auszugleichen. Wer plant einen Nebenjob auszuüben, steht meist vor der Frage, ob dies erlaubt ist oder nicht.

Darf ich einen Nebenjob ausüben?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten, da dabei wichtige Details beachtet werden müssen.

Durch das Konkurrenzverbot ist es nicht erlaubt, eine Nebentätigkeit während eines aufrechten Dienstverhältnisses für einen Betrieb im selben Geschäftszweig auszuüben. Dies gilt ebenso, wenn man durch Selbstständigkeit ein eigenes Unternehmen betreibt.

Wirkt sich ein Nebenjob negativ auf die Leistungsfähigkeit im Hauptjob aus oder entstehen dadurch andere Nachteile, hat der Arbeitgeber das Recht, die Ausübung der Nebentätigkeit zu verbieten. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn man bis spät in die Nacht einen Nebenjob als Kellner ausübt und morgens völlig übermüdet zur Arbeit erscheint.

Muss ich einen Nebenjob beim Arbeitgeber melden?

Ein Nebenjob muss nur dann beim Arbeitgeber gemeldet werden, wenn eine Meldepflicht vereinbart ist. Diese Regelung sollte im Arbeitsvertrag auffindbar sein.

Wir empfehlen in jedem Fall die schrifliche Zustimmung des Arbeitgebers vorab einzuholen, nur so kann man möglichen Differenzen vorbeugend entgegenwirken.